20.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 230 / Tagesordnungspunkt 21

Hilde MattheisSPD - Infektionsschutzgesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf zeigen wir, dass wir in dieser Situation, wo es um Pandemiebekämpfung geht, immer auch Schritt halten können und die Maßnahmen genau anpassen an die Situation und an die Notwendigkeiten. Wir haben gezeigt, dass gerade in pandemischen Zeiten klar sein muss, dass dieses Parlament nicht irgendwann handlungsfähig ist, sondern dass es sehr schnell handlungsfähig ist.

Mit diesem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sagen wir: Ja, wir sehen Licht am Ende des Tunnels, und wir freuen uns über sinkende Inzidenzzahlen. Aber unsere Schlussfolgerung ist nicht, dass wir im Prinzip alles freigeben, Lockerungen ohne Sinn und Verstand forcieren, sondern wir wollen dort lockern, wo es möglich ist, aber auch dort nachschärfen, wo es notwendig ist. Das machen wir mit diesem Gesetz.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich will gar nicht auf die Punkte des AfD-Kollegen eingehen. Ich sage nur, dass dieser Weg richtig gewesen ist. Nach einem Jahr stehen wir auch im internationalen Vergleich gut da. Unsere Wirtschaftszahlen sind gut. Auch was die Belastungen von Versicherten anbelangt, stellen wir die richtigen Weichen; das zeigen wir unter anderem mit diesem Gesetz zum Infektionsschutz. Diese Maßnahme in Bezug auf die Belastungen für versicherte Beitragszahlende – so muss man korrekt sagen – haben wir unserem Finanzminister zu verdanken. Ich glaube, an der Stelle kann man einmal ganz deutlich sagen: Es ist eine richtige Maßnahme, dass es nicht zulasten der Beitragszahlenden geht, sondern dass es aus Steuermitteln solidarisch finanziert wird.

(Beifall bei der SPD)

Die Krankenkassen haben in den letzten Monaten schon alle Warnsignale gegeben, dass wir in den nächsten Monaten mit steigenden Beitragssätzen rechnen müssen. Ich glaube, es ist gut und richtig, zu sagen: Die Zusatzbeiträge dürfen nicht bis ins Unendliche steigen, sondern wir geben aus Steuermitteln Gelder in die Krankenversicherung hinein. – Wir haben schon in einem weiteren Gesetz angelegt, zusätzliche Steuermittel in die Krankenversicherung zu geben, um diese Solidarität auszuweiten. Denn es ist gerade für uns als SPD klar: Starke Schultern müssen mehr tragen in diesen Zeiten. Deshalb die Steuermittel.

(Beifall bei der SPD)

Einen Punkt möchte ich noch mal ansprechen, wo klar wird, dass wir ein lernendes System sind. Wir haben mit Blick auf die Schulschließungen und den Wechselunterricht gesehen, dass wir in den Hochschulen anders agieren müssen. Die Lehre an den Hochschulen funktioniert anders. Dem tragen wir hier Rechnung.

Wir wollen vor allen Dingen für die Berufsgruppen, die ganz notwendig sind in unserem System, ebenfalls Fort- und Weiterbildung ermöglichen. Das ist die Feuerwehr, das ist die Polizei, das sind die Rettungssanitätsdienste. All das legen wir hier in diesem Gesetz an.

Ich glaube, es geziemt sich an der Stelle, wirklich Dank zu sagen für die breite Unterstützung, die auch aus der Opposition kommt. Denn eines ist klar: Mit diesem Gesetz wollen wir auf die pandemische Lage reagieren, aber nicht nur rückwärtsgewandt, sondern wir wollen auch vorsorglich Maßnahmen treffen, damit wir alle miteinander sehr schnell in diesem Sommer wieder aufatmen und sagen können: Wir haben wichtige Weichen gestellt; wir sind vorbereitet. – Vor allen Dingen: Wenn es wieder eine pandemische Lage geben sollte, haben wir alle Schutzmaßnahmen getroffen, um auf diese Situation besser eingestellt zu sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7523253
Wahlperiode 19
Sitzung 230
Tagesordnungspunkt Infektionsschutzgesetz
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