Kerstin Griese - Barrierefreiheit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen – das ist unser gemeinsames Ziel. Und dazu gehört Barrierefreiheit.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, den European Accessibility Act, um und regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für verschiedene Produkte und Dienstleistungen. Damit werden Barrieren beim Zugang zu Information und Kommunikation beseitigt und die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und auch von älteren Menschen gefördert.
Was regelt das Gesetz konkret?
Erstens. Es wird in Zukunft deutlich mehr barrierefreie Produkte und Dienstleistungen geben. Der Bedarf ist groß, und er wird voraussichtlich in einer älter werdenden Gesellschaft auch noch größer. Mit diesem Gesetz müssen zum Beispiel Computer, Geldautomaten, Mobiltelefone, Internetzugangsdienste, Personenbeförderungsdienste, Bankdienstleistungen und der Onlinehandel ab 2025 barrierefrei werden. Damit sorgen wir dafür, dass Menschen mit Einschränkungen alltägliche Dinge und Dienstleistungen einfach nutzen können und leichteren Zugang zu so zentralen Bereichen für das Alltagsleben wie digitale Kommunikation und Information bekommen.
(Beifall bei der SPD)
Zweitens. Das kommt auch der Wirtschaft zugute; denn es wird ein großer Markt eröffnet, wenn Angebote und Dienstleistungen europaweit dieselben Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen und wenn keine länderspezifischen Änderungen mehr gemacht werden müssen. Für Kleinstunternehmen wird es ein kostenfreies Beratungsangebot bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit geben.
Drittens. Die bewährten Marktüberwachungsbehörden der Länder sorgen dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird das zwischen den Marktüberwachungsbehörden und der Europäischen Kommission koordinieren, und die Bundesnetzagentur wird die zentrale Verbindungsstelle zum Unionsnetzwerk für Produktkonformität sein. Damit ist eine effektive Kooperation auch auf der europäischen Ebene gewährleistet.
Und viertens – auch das ist wichtig –: Wir schaffen die Voraussetzungen für eine gute und wirksame Rechtsdurchsetzung. Wenn nämlich bestimmte Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht entsprechen, können Verbraucher/-innen beantragen, dass Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Und wird dies von der zuständigen Behörde abgelehnt, steht der Rechtsweg offen. Verbraucher/-innen können sich auch durch einen Verband vertreten lassen – entweder direkt durch die Prozessvertretung oder über eine Prozessstandschaft oder auch über ein eigenes Verbandsklagerecht für Verbände.
(Beifall bei der SPD)
Weiterhin wird die Schlichtungsstelle zum Bundesgleichstellungsgesetz unterstützen, wenn Verfahren auch anders geschlichtet werden können. Alle diese Wege unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Sie werden dabei nicht alleingelassen.
Gerade die Coronapandemie hat gezeigt, wie wichtig die digitale Kommunikation ist. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird dafür sorgen, dass alle Verbraucher/-innen gleichberechtigt Zugang zu den dafür erforderlichen Produkten und Dienstleistungen haben. Das ist ein großer und ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu vollständiger Barrierefreiheit, die wir ja alle wollen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Außerdem wurden im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch weitere Punkte in das Gesetz aufgenommen: Auf Wunsch der Koalitionsfraktionen wird – zeitlich befristet und auch evaluiert – das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige bei der Rentenversicherung entbürokratisiert und vereinfacht. Und pandemiebedingt werden wir auch für das Jahr 2022 einen Entlastungszuschuss zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse vorsehen. Damit deckeln wir den Abgabesatz weiterhin bei 4,2 Prozent und entlasten die besonders betroffene Kultur- und Kreativbranche. Künstlerinnen und Künstler stellen wir außerdem beim selbstständigen Nebenverdienst in der Sozialkasse besser und erleichtern es ihnen, gut durch diese schwierige Zeit zu kommen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU])
Das sind – in vier Minuten – die wichtigsten Punkte zu einem bedeutenden Gesetz zur Barrierefreiheit sowie einige weitere Punkte, die dazugekommen sind. Es ist ein großes, wichtiges Paket und vor allem ein wichtiger Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit.
Ich danke Ihnen und bitte Sie um Zustimmung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Uwe Witt für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7523273 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 230 |
Tagesordnungspunkt | Barrierefreiheit |