20.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 230 / Tagesordnungspunkt 25

Wilfried OellersCDU/CSU - Barrierefreiheit

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Teilhabestärkungsgesetz von vor wenigen Wochen haben wir heute ein weiteres großes teilhabepolitisches Vorhaben auf den Weg gebracht, und zwar das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Mit diesem Gesetz wird nicht nur eine EU-Richtlinie umgesetzt, sondern es wird erstmals gelingen, europaweit einheitliche Standards für Barrierefreiheit, gerade im Bereich Produkte und Dienstleistungen, zu schaffen, und zwar in Produkten – die Staatssekretärin hat es uns schon vorgetragen – wie Computer, Internetdienstleistungen, Bankdienstleistungen oder dem Onlinehandel.

Ja, es wurde immer vorgetragen: nur für Produkte und Dienstleistungen.

(Sören Pellmann [DIE LINKE]: Korrekt! Und ab wann?)

Aber wenn man sich noch mal die Zeit der Pandemie anschaut: Was war denn hier eigentlich wesentlich? Es war doch gerade die Digitalisierung, die hier einen wesentlichen Schub nach vorne erfahren hat, und gerade sie war wichtig, um viele Auswirkungen der Pandemie abzudämpfen. Deswegen halte ich es für ein wichtiges Signal, dass wir die Vorteile der Digitalisierung mit dem Verbraucherschutz und der Barrierefreiheit nun zusammenführen. Und dies geschieht mit dem heutigen Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Besonders hervorheben möchte ich auch, dass gerade bei diesen Produkten und Dienstleistungen auch private Anbieter nun in die Verantwortung genommen werden. Kleinstunternehmer erhalten dazu auch eine entsprechende Unterstützung durch Beratungsangebote der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Das ist wichtig, das ist deswegen wichtig, um einfach mehr Akzeptanz für das Thema Barrierefreiheit zu bekommen. Wir stärken den Verbraucherschutz gerade dadurch, dass Marktüberwachung stattfindet und sie die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen vornimmt.

Ja, die Marktüberwachung ist Aufgabe der Länder. Die Länder haben hier eine Bringschuld; das wurde in den Debatten auch durchaus kritisch gesehen. Aber ich erwarte von den Ländern, dass sie hier sicherstellen, dass die Aufgaben der Marktüberwachung auch unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden wahrgenommen werden, so wie es auch die EU-Richtlinie vorsieht.

Hervorheben möchte ich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch einige Verbesserungen vorgenommen haben. Ich weise hier auf das Anhörungsrecht hin, bevor es zu einer Verbandsklage kommen kann. Gerade für die Wirtschaftsakteure halte ich das für ein wichtiges Instrument, um im Vorfeld vielleicht einfach Streitigkeiten oder auch Unstimmigkeiten ausräumen zu können. Ein weiterer Punkt ist, dass es gerade bei den Barrierefreiheitsanforderungen an Dienstleistungen eben keine Ermessensregelungen für das Einschreiten der Marktüberwachungsbehörde gibt, sondern diese eine verpflichtende Regelung werden.

Ich bin mir sicher, dass dieses Gesetz nachhaltig einen weiteren Schub im Rahmen der digitalen Kommunikation bewirken wird. Und: Wir müssen dieses Gesetz auch zum Anlass nehmen, dass in den Köpfen Barrierefreiheit anders gedacht wird, die Barrierefreiheit in den Köpfen auch ankommt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deswegen wird es wichtig sein, dass im Bereich Ausbildung und Weiterbildung, gerade in Fachberufen, die diese Produkte und Dienstleistungen erstellen, die Sensibilität und die Lehrinhalte für Barrierefreiheit entsprechend angepasst werden.

Ich komme zurück zum Anfang meiner Rede, als ich von der Digitalisierung gesprochen habe, gerade auch in den Bildungsbereichen. Hier möchte ich die Bildungseinrichtungen, unter anderem der Berufsbildungswerke, ansprechen. Ich denke, dass wir auch hier einen Digitalisierungsschub in Form eines Digitalisierungspakts für berufliche Ausbildung brauchen, um entsprechend weitere Kompetenzen aufbauen zu können.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einige Gesetzesänderungen ansprechen, die ins Verfahren hineingekommen sind: Das Statusfeststellungsverfahren ist angesprochen worden. Hier wird es zu einer Entbürokratisierung kommen, indem es künftig die Möglichkeit zu Prognoseentscheidungen vor Aufnahme einer Tätigkeit und zur Gruppenfeststellung von vergleichbaren Verträgen geben wird. Insbesondere wird es auch die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung hierzu geben. Bisher wurde dies alles nur in schriftlicher Form geregelt. Von daher gibt es jetzt hier die Möglichkeit, mehr Verständnis für die jeweiligen Seiten zu bekommen.

Letzter Satz. Gerade im Bereich der Künstlersozialabgaben werden wir pandemiebedingt noch Unterstützungen in Form einer Zuzahlung vornehmen, auch in Form einer Erhöhung der Verdienstgrenzen für die Künstler.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Jens Beeck das Wort.

(Beifall bei der FDP)

Personen

Dokumente

Automatisch erkannte Entitäten beta

Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7523275
Wahlperiode 19
Sitzung 230
Tagesordnungspunkt Barrierefreiheit
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine