Kirsten LühmannSPD - Mautrechtliche Vorschriften
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Ich habe Ihnen heute Abend etwas mitgebracht – das nennt sich Tachoscheibe –, um mal darzulegen: Wo kommen wir her, und wo gehen wir hin? Die Tachoscheibe war der erste Ansatz, automatisiert aufzuschreiben, wie lang die Arbeitszeiten waren, wie lang die Wegstrecke war, wie hoch die Geschwindigkeit eines Lkws war.
Da wurde noch viel händisch eingetragen; die Manipulationsanfälligkeit war groß. Zum Beispiel konnte man ein kleines Schwämmchen zwischen der Nadel und dem Gehäuse einbauen, und dann war der Aufschrieb nicht über den erlaubten 80 km/h.
Das hat auch die EU so gesehen und vor 15 Jahren für alle Neufahrzeuge den digitalen Tachografen eingeführt. Da geht das Ganze automatisch. Es werden auch automatisch bei den Kontrollen Listen aus dem Gerät ausgeworfen, auf denen steht, wie lang die Lenkzeit war, wie lang die Ruhezeit war. Man musste nicht mehr alles händisch zusammenzählen.
Aber was diese Geräte nicht aufschreiben können, ist die Wegstrecke, die der Lkw gefahren ist. Warum ist das wichtig? Wir brauchen diese Angaben zur Kontrolle der Kabotage. Kabotage ist die Erbringung von Transportleistungen, zum Beispiel in Deutschland, durch eine ausländische Spedition. Das sollte im geeinten Europa eigentlich kein Problem sein, wenn wir nicht das Thema Sozialdumping hätten.
Speditionen aus Ländern mit zum Beispiel geringeren Löhnen bieten ihre Leistungen in Deutschland zu Schleuderpreisen an. Daher hat die EU gehandelt und Regeln gemacht. Wenn zum Beispiel ein Lkw aus einem anderen Land nach Deutschland kommt, dürfen nach dem Abladen innerhalb von sieben Tagen noch drei Transporte in Deutschland durchgeführt werden, dann muss er wieder ausfahren. Die Regeln werden nächstes Jahr noch verschärft. Er muss dann vier Tage lang außerhalb Deutschlands bleiben, bevor er wieder zurückkommen darf.
Das Problem dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Dokumentation des Grenzübertrittes ohne Grenzkontrollen, die wir ja sinnvollerweise abgeschafft haben. Hier greift unser Änderungsgesetz ein, indem es sagt: Wir haben die Daten doch. Bei der Mauterhebung werden genau diese Daten erfasst, zum Beispiel Zeit und Ort der ersten Mautstrecke hinter der Grenze.
Allerdings haben wir gesagt: Wenn diese Daten genutzt werden sollen, brauchen wir da enge Grenzen. Es muss erst mal ein Verdacht vorliegen, bevor die Kontrollbehörden solche Daten anfordern dürfen. Auch sind die Befugnisse bis Ende 2025 begrenzt. Warum? Weil wir im September 2025 alle Lkws im grenzüberschreitenden Verkehr mit neuen digitalen Geräten umgerüstet haben müssen. Diese schreiben dann auch auf, wo der Lkw langfährt. Damit ist eine flächendeckende Kontrolle für Kabotageverstöße möglich, und unsere Scheibe hat dann endgültig ausgedient.
Bis dahin aber helfen uns die neuen Regelungen, schwarze Schafe zu finden und ehrliche Speditionen zu schützen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Der nächste Redner: für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Dr. Dirk Spaniel.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7523304 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 230 |
Tagesordnungspunkt | Mautrechtliche Vorschriften |