Stephan PilsingerCDU/CSU - Conterganstiftungsgesetz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu so später Stunde doch noch ein sehr wichtiges Thema: Der Conterganskandal in den 1960er-Jahren war einer der größten und erschütterndsten Arzneimittelskandale in der Bundesrepublik.
Die Politik war sich seither zu jeder Zeit ihrer Verantwortung bewusst, und zu dieser Verantwortung stehen wir auch heute noch. Mit stetigen Verbesserungen in der Gesetzgebung passen wir das Conterganstiftungsgesetz an die neuen Herausforderungen an. Die Anliegen der Betroffenen stehen für uns stets an oberster Stelle.
So werden auch mit dem Sechsten Änderungsgesetz neue Leitlinien gezogen und der Weg für eine Zukunft ohne finanzielle Sorgen geschaffen, immer im Sinne der Thalidomid-Geschädigten und im intensiven Austausch mit den verschiedenen Betroffenenvertretern; denn uns ist wichtig, dass die Contergangeschädigten nicht unnötig lange in Sorge um ihre wirtschaftliche Existenz leben müssen.
Jedoch sind wir nun mit Problemen konfrontiert, dass die derzeit geleisteten jährlichen Sonderzahlungen nicht wie geplant bis 2033 gezahlt werden können. Die Festanlage des Stiftungsvermögens umfasst 43,5 Millionen Euro, durch deren Zinserträge derzeit die jährlichen Sonderzahlungen gewonnen werden. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik hat gezeigt, dass Contergangeschädigte glücklicherweise eine längere Lebenserwartung haben als zuerst angenommen. Dadurch ergibt sich jedoch ein unerwartet höherer Pflegebedarf. Starke körperliche Beeinträchtigungen, Schmerzzustände und eine enorme Einschränkung der Autonomie belasten zudem den Alltag. Bei einer Frühverrentung entstehen sogar noch erhebliche Einbußen bei der Altersvorsorge.
Deshalb ist der einzig richtige Schritt, das Stiftungsvermögen nach den 2022 freiwerdenden Festgeldanlagen auszuschütten. Die Ausschüttung ist wie die zuvor jährlich geleisteten Sonderzahlungen nach Schadensklassen gestaffelt. Mit dieser Ausschüttung schaffen wir die so wichtige Möglichkeit, den Betroffenen noch zu Lebzeiten einen finanziellen Handlungsspielraum zur Verfügung zu stellen und damit für das Alter gezielt und individuell vorzusorgen.
Die Unantastbarkeit des Kapitalstocks der Stiftung in Höhe von 6,5 Millionen Euro wird dabei zu Teilen freigemacht. Durch eine Flexibilisierung des Kapitalstocks in Höhe von 5 Millionen Euro wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um auch künftig eine dem Stiftungszweck angemessene Projektförderung zu ermöglichen.
Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes zeigen wir deutlich: Eine planbare Sicherheit und individuelle Vorsorge für das Alter muss gewährleistet sein.
Mit dem Änderungsantrag gehen wir noch einmal im Speziellen auf die Wünsche der Betroffenen ein. Die Ausschüttung wird nicht – wie zuerst geplant – im Jahr 2023 erfolgen, sondern bereits zum 30. Juni 2022.
Wir handeln schnell, gezielt und pragmatisch, um den Contergangeschädigten Sicherheit für die Zukunft zu geben; so können sie ihren verbleibenden Lebensweg möglichst sorgenfrei planen. Außerdem halte ich das Vertrauen der Leistungsberechtigten in ihre Leistungsansprüche für besonders schutzwürdig. Es benötigt daher eine Klarstellung, dass der Schutz der Leistungshöhe auch die Schadenspunkte umfasst.
Bereits mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes konnten wir den Anspruch auf die Conterganrente sicherstellen, sobald sie bereits einmal bezogen wurde. Dadurch haben wir Sicherheit geschaffen. Die Betroffenen konnten sich auf die Anerkennung ihres Status und ihrer Leistungen verlassen.
Zum Leistungsschutz kommt nun auch der Schutz der Schadenspunkte. Mit dieser Klarstellung wird Betroffenen die Höherstufung erleichtert.
Darüber hinaus wurde damals auch die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Förderung der Kompetenzzentren geschaffen – ein entscheidender und wichtiger Schritt; denn wir sehen, wie hilfreich die Kompetenzzentren für die Betroffenen sind.
Mit der Gewährung pauschaler Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe wurde im Vierten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes eine enorme Erleichterung für die Geschädigten erzielt. An diese Erfolge knüpfen wir mit dem Sechsten Änderungsgesetz nun an. Ein herzlicher Dank geht an meine Mitberichterstatterin Frau Ursula Schulte von der SPD für die konstruktive, respektvolle und stets zielorientierte Zusammenarbeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Ebenfalls danke ich dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die stete und schnelle Unterstützung.
In der Gesetzgebung sind wir zur Unterstützung für Thalidomid-Geschädigte in besonderer Verantwortung, beginnend damit, dass das Medikament Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid als rezeptfreies Schlaf- und Beruhigungsmittel verkauft wurde. Die Firma Grünenthal GmbH, die das Medikament Contergan entwickelt hatte, zahlte damals im Rahmen eines Vergleichs eine Entschädigung von 100 Millionen D-Mark in die Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ ein. Im Gegenzug wurden spätere Ansprüche gegen die Hersteller in gesetzliche Leistungsansprüche umgewandelt.
Da Contergan das Schicksal ganzer Familien bestimmt, sind wir in der Pflicht, unser Bestmögliches zu tun, um den noch lebenden Contergangeschädigten eine gute und zukunftsorientierte Perspektive zu geben. Das gelingt uns im Besonderen durch die Ausschüttung des Stiftungskapitals und die daraus entstehenden Möglichkeiten, zum jetzigen Zeitpunkt für das Alter zu investieren.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem sehr wichtigen Gesetz für die Contergangeschädigten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die nächste Rednerin: für die AfD-Fraktion die Abgeordnete Nicole Höchst.
(Beifall bei der AfD – Marianne Schieder [SPD]: Ogottogott!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7523317 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 230 |
Tagesordnungspunkt | Conterganstiftungsgesetz |