21.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 231 / Tagesordnungspunkt 37

Uwe WittAfD - Betriebliche Mitbestimmung

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Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Herr Minister Heil, am Ende der Legislaturperiode stellt sich die Frage, wie Ihre Bilanz aussieht. In Ihren Augen wahrscheinlich positiv, doch leider sehen das diejenigen, die von Ihrer Politik betroffen sind, häufig ganz anders.

Ihre Partei, die ehemalige Volkspartei, die unter dem Deckmantel der Sozialdemokratie den großen Wohltäter spielt, trägt ihrem Namen schon lange nicht mehr Rechnung. Von 1 000 Euro, die Sie dem Bürger aus der Tasche ziehen, geben Sie ihm gnädigerweise 100 Euro wieder zurück.

Lassen Sie mich hier eine beispielhafte Glanzleistung Ihres Schaffens nennen: die sogenannte Respektrente.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die falsche Rede!)

Hier haben Sie so viele Wenn und Aber eingebaut – hören Sie doch einfach zu, Frau Kollegin, dann können Sie noch was lernen –,

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch langweilig! Reden Sie mal zum Thema!)

dass von den 1,3 Millionen Rentnern, die infrage kämen, nur wenige diese Respektrente überhaupt beziehen können. Ich nenne das eine Mogelpackung. Der durchschnittliche Aufschlag, den ein Rentner durch Ihre Respektrente bekommen könnte, beträgt 75 Euro. Damit haben Sie in Euro ausgedrückt, was Ihnen Respekt gegenüber alten armen Menschen wert ist, Herr Heil.

(Beifall bei der AfD)

Die Liste ließe sich beliebig erweitern; das würde allerdings meine Redezeit sprengen. Alle Ihre Gesetze dienen dazu, Ihre Reputation als Arbeitsminister und die Ihrer Partei mit Spiegelfechtereien und Potemkinschen Dörfern aufrechtzuerhalten und Ihre Partei dem Wähler als Partei der sozialen Gerechtigkeit zu verkaufen. Das Einzige, was an der SPD noch sozial ist, ist die Verstrickung mit Sozialverbänden und Gewerkschaften, wenn es um die lukrative Verteilung von Posten und Ämtern für die Genossen geht.

Zu guter Letzt will Arbeitsminister Heil seinen Gewerkschaftsfreunden ein Abschiedsgeschenk hinterlassen: das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Ein paar vernünftige Aspekte kann das Gesetz in der Tat vorweisen. Ich nenne hier zum Beispiel die Erleichterung der Betriebsratsgründung und ‑wahlen sowie den damit verbundenen Schutz der daran beteiligten Arbeitnehmer. Ebenso stehen wir Alternativen der Ausweitung des Sonderkündigungsschutzes positiv entgegen, um etwaige Behinderungen von Betriebsratswahlen zu vermeiden.

Mit der Vereinfachung der digitalen Betriebsratsarbeit wurde ein Schritt vollzogen, der schon lange überfällig war und gerade in dieser von der Regierung zu verantwortenden unsicheren Krisenzeit mit Kurzarbeit, Massenentlassungen und unbestimmten Zukunftsaussichten unverzichtbar ist. Allerdings hat das BMAS hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zu einem starken regulatorischen Eingriff in das bisherige betriebsverfassungsrechtliche Regelungssystem führt.

Hubertus Heils Lieblingsthema der letzten Monate ist das mobile Arbeiten. Mit dem hier eingeräumten Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte bei mobiler Arbeit erleben wir einen massiven Eingriff in Weisungsrecht, Vertragsfreiheit sowie unternehmerische Freiheit. Wie schon bei den Plänen zum Mobile Arbeit-Gesetz wird hier den Betriebsräten ein Mitbestimmungsrecht gewährt, das man nicht mehr Mitbestimmungsrecht nennen kann. Ich nenne es ein Dekret gegenüber der Betriebsleitung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Peter Weiß, CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7523340
Wahlperiode 19
Sitzung 231
Tagesordnungspunkt Betriebliche Mitbestimmung
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