Peter WeißCDU/CSU - Betriebliche Mitbestimmung
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einen Betriebsrat zu haben, ist ein großer Vorteil, und zwar für den Arbeitgeber wie für die Beschäftigten. Das haben wir jetzt vor allen Dingen in der Coronapandemie gesehen. Wo ein Betriebsrat ist, kann ich schneller und einfacher Vereinbarungen treffen, zum Beispiel zur Einführung der Kurzarbeit und zu vielem anderen mehr. Also, gerade in dieser Krise, die wir durchlebt haben, in der wir das Instrument der Kurzarbeit angewandt haben, zeigt sich, wie vorteilhaft es ist, einen Betriebsrat zu haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Keiner von uns hat sich eine solche Pandemie gewünscht, verehrte Kolleginnen und Kollegen, aber dass wir auf die dadurch bedingten wirtschaftlichen Folgen mit Kurzarbeit antworten können, dass Betriebsräte und Arbeitgeber Zutrauen haben in die Zukunft, dass nicht zu Entlassungen, sondern zur Kurzarbeit gegriffen wird, das ist eine der größten sozialpolitischen Leistungen in diesen Jahren. Darauf können wir zu Recht stolz sein.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Es geht heute um das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Hier ziehen wir in der Tat auch einige Konsequenzen aus unseren Erfahrungen. Betriebsräten hatten wir erlaubt, auch online zu tagen, und stellen es ihnen nun frei, und zwar rechtssicher, das auch in Zukunft machen zu können. Darüber hinaus vereinfachen wir das Wahlverfahren und damit auch die Bildung eines Betriebsrates. Wir stärken den Kündigungsschutz für diejenigen, die die Initiative zur Gründung eines Betriebsrates ergreifen.
Wir klären die datenschutzrechtlichen Verantwortungen. Wir stärken das Recht der Betriebsräte im Hinblick auf Initiativen zur Berufsbildung. Und wir senken das Mindestalter für die Wahlberechtigung der jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Betrieb. Nachdem wir das schon beim Personalvertretungsgesetz gemacht haben, gleichen wir das jetzt auch beim Betriebsverfassungsgesetz an.
Jetzt noch etwas zum Thema mobiles Arbeiten. Das Ob, also ob mobiles Arbeiten in einem Betrieb etabliert wird, ist selbstverständlich eine Aufgabe des Arbeitgebers; das bleibt auch so. Aber das Wie, also die Frage der Ausgestaltung, ist doch eine Aufgabe – meiner Auffassung nach eigentlich auch heute schon –, bei der der Betriebsrat sehr wohl mitzureden hat, insbesondere wenn Vereinbarungen getroffen werden, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Betriebes erfassen. Von daher ist auch das eine logische Fortentwicklung und zeigt, dass wir auf die Herausforderungen der digitalen Zukunft auch im Betriebsverfassungsgesetz eine gute und sachgerechte Antwort geben.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Mit all diesen Regelungen, die wir mit dem neuen Betriebsverfassungsrecht schaffen, stärken wir die Betriebsräte und ermuntern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich in Betriebsräten zu engagieren. Aber natürlich gilt § 2 des Betriebsverfassungsgesetzes weiterhin und dient sozusagen als Mantel, steht sozusagen als Schirm über allem, nämlich dass Betriebsrat und Arbeitgeber zu vertrauensvoller Zusammenarbeit verpflichtet sind. Diese Zusammenarbeit erhält durch unser neues Gesetz neue Schubkraft und neue Motivation.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Carl-Julius Cronenberg, FDP, ist der nächste Redner.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7523341 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 231 |
Tagesordnungspunkt | Betriebliche Mitbestimmung |