21.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 231 / Tagesordnungspunkt 37

Stephan StrackeCDU/CSU - Betriebliche Mitbestimmung

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die betriebliche Mitbestimmung ist ein Kernelement der sozialen Marktwirtschaft. Dort, wo es Betriebsräte gibt, sind die Arbeitsbedingungen oftmals besser und auch die wirtschaftlichen Erfolge stabiler. Die betriebliche Mitbestimmung ist gut für Deutschland. Deswegen brauchen wir mehr Betriebsräte in Deutschland, nicht weniger. Damit dies besser gelingt, wollen wir beispielsweise das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre absenken. Das schafft mehr demokratische Legitimität für die Betriebsräte.

Betriebliche Mitbestimmung geht freilich nur im Miteinander, nicht im Gegeneinander. Das akzentuieren wir beispielsweise im Datenschutzrecht. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den Betrieb und natürlich auch für den Betriebsrat. Aber er braucht für die Erfüllung seiner Aufgaben letztendlich auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und Unterstützung. Das stellen wir klar und wahren damit auch die besondere Stellung des Betriebsrats.

Dasselbe gilt im Übrigen auch für die erleichterte Möglichkeit bei der Einführung und Anwendung von künstlicher Intelligenz, weil der Betriebsrat externen Sachverstand hinzuziehen kann. Selbstverständlich bleibt es dabei, vorher im Betrieb zunächst mal nach betrieblichem Know-how Ausschau zu halten und dieses zu nutzen, bevor externer Sachverstand eingeholt wird; das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Das stärkt die Zusammenarbeit, und dort, wo das nicht gegeben ist, halte ich eine Stärkung für richtig.

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und des technologischen Fortschritts sind Weiterbildung und Qualifikation natürlich zentral. Wir wollen, dass die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen erledigen können. Deswegen stärken wir auch an dieser Stelle die Rechte der Betriebsräte. Wir wollen, dass konkrete Maßnahmen der Berufsausbildung tatsächlich vereinbart werden, und das befördern wir.

Die mobile Arbeit hat in der Pandemie einen massiven Schub erfahren. Auch hier erhalten Betriebsräte bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit ein Mitbestimmungsrecht, um einen einheitlichen, verbindlichen Rechtsrahmen für den Betrieb schaffen zu können. Mehr mobile Arbeit bedeutet ja gleichzeitig nicht weniger sozialer Schutz. Aus diesem Grund haben wir beispielsweise beim gesetzlichen Unfallversicherungsschutz die Rahmenbedingungen für die mobile Arbeit verbessert. Es darf ja keinen Unterschied machen, ob ich zu Hause arbeite oder im Betrieb.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das stellen wir sicher. Gleiches gilt im Übrigen auch für Wegeunfälle, beispielsweise für den Weg zum Kindergarten und zurück.

Bei der Ausgestaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt es natürlich immer wieder Interessenkonflikte. Ich finde, dass wir einen sehr austarierten Gesetzentwurf vorlegen. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Marco Bülow ist der nächste Redner.

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7523347
Wahlperiode 19
Sitzung 231
Tagesordnungspunkt Betriebliche Mitbestimmung
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