Isabel Mackensen-GeisSPD - Öko-Landbaugesetze
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Der Gesetzesentwurf dient der Anpassung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes – das haben wir schon gehört – im Hinblick auf die Neufassung unionsrechtlicher Verordnungen. Die neue EU-Öko-Basisverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Sowohl für die Biobranche als auch für die zuständigen Kontrollbehörden und Kontrollstellen braucht es deshalb Rechtssicherheit. Daher ist es unabdingbar, dass wir noch diese Legislaturperiode die Anwendung des Ökolandbaurechts sicherstellen.
Dass Bio boomt, zeigen die Umsatzzahlen. Im Jahr 2020 wurden fast 15 Milliarden Euro Umsatz in der Biobranche erzielt. Das ist eine Umsatzsteigerung von 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Somit zeigen viele Menschen an der Ladenkasse, dass sie bereit sind, mehr Geld für gesunde und umweltfreundliche Biolebensmittel zu zahlen.
In Deutschland wurden im Jahr 2020 insgesamt auf 10,2 Prozent der Fläche Biolebensmittel angebaut. In Rheinland-Pfalz sind wir schon ein bisschen weiter – nicht nur, aber eben auch in diesem Punkt. Bei uns wird bereits auf 11,7 Prozent der Fläche ökologisch zertifiziert gewirtschaftet.
Das Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung sind 20 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2030. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir aktiv vorangehen. Denn wenn wir auf die Zahlen schauen, sehen wir: Dafür verbleiben keine zehn Jahre mehr. Bei den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2021 haben wir uns als SPD-Fraktion deshalb für eine Erhöhung der Mittel für die Ökoforschung um 5 Millionen Euro sowie für die Möglichkeit zur Verlängerung der Projektlaufzeiten von drei auf fünf Jahre starkgemacht und diese auch so verankert.
Der jetzt vorliegende Regierungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums geht uns als Regierungsfraktionen und auch den Bundesländern nicht weit genug; denn es gilt, die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige ökologische Lebensmittelwirtschaft zu verbessern. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren – an dieser Stelle noch mal einen herzlichen Dank an Hans-Georg von der Marwitz – noch mal kräftig beim Öko-Landbaugesetz nachgebessert, in drei entscheidenden Punkten:
Erstens. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird zukünftig neben der Zulassung und dem Entzug der Kontrollstellen auch für die Durchführung des jährlichen Audits im Rahmen der Überwachung der Kontrollstellen verantwortlich sein. Das führt zu einer Harmonisierung und Entbürokratisierung durch eine stärkere Koordinierung durch den Bund.
Zweitens. Wir sorgen für eine klare Definition und Zuweisung der hoheitlichen und nichthoheitlichen Aufgaben, um das seit 27 Jahren praktizierte und vor allem bewährte zweistufige Kontrollsystem zu sichern und auf eine verlässliche und rechtliche Basis zu stellen. Damit schaffen wir eine bessere Rechtgrundlage und eine angemessene Finanzierung der Kontrollstellen.
Drittens. Durch eine Ermächtigung im Öko-Landbaugesetz für eine Rechtsverordnung soll die Verwendung von Biozutaten in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung gesteigert werden. Denn derzeit liegt der Bioanteil – und das ist wirklich erschreckend – in der Außer-Haus-Verpflegung bei nur etwa 1 Prozent; das ist ganz klar zu wenig. Die Nachfrage nach Biolebensmitteln muss angeregt werden, um dem ökologischen Landbau neue Wachstumsimpulse zu geben. Mit der Verordnungsermächtigung soll außerdem sichergestellt werden, dass die detaillierten Einzelheiten im Umgang mit Bioprodukten in der Außer-Haus-Verpflegung flexibel geregelt und die Ergebnisse des BÖLN-Projekts „Mehr Bio mit Zertifikat in der AHV!“ zeitnah umgesetzt werden.
Mit dem angepassten Gesetzentwurf senden wir ein klares Signal für die Entwicklung von Bio in Deutschland. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die ökologische Landwirtschaft ein wichtiges Element einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Lebensmittelproduktion in Deutschland. Denn in der Praxis zeigen über 34 000 Biobetriebe, wie alternative Pflanzenschutzmaßnahmen, eine vielfältige Fruchtfolge, eine Steigerung der Artenvielfalt und vorbeugender Gewässerschutz funktionieren können. Den ökologischen Landbau als Vorbild zu nehmen, ist für eine zukunftsfähige Landwirtschaft unerlässlich.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Nächste Rednerin ist die Kollegin Carina Konrad, FDP.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7523355 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 231 |
Tagesordnungspunkt | Öko-Landbaugesetze |