Alois RainerCDU/CSU - Verkehrssicherheit
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bisherige Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Die Zahl der Verkehrstoten ist seit Anfang der 70er-Jahre um circa 86 Prozent zurückgegangen, und das bei steigendem Verkehrsaufkommen. 1970 hatten wir noch über 21 000 Verkehrstote auf unseren Straßen zu beklagen. 2019 waren es circa 3 000. Dies war der niedrigste Stand seit Beginn der Statistik vor mehr als 60 Jahren. 2020 verstarben zwar noch weniger Menschen bei Verkehrsunfällen, aber dies ist mit Sicherheit zum Teil der Coronapandemie geschuldet. Deshalb will ich das auch nicht mit heranziehen.
Bei den Schwerverletzten hat es in den vergangenen Jahrzehnten ebenfalls einen deutlichen Rückgang gegeben. Viele Akteure haben dazu beigetragen, dass wir hier besser geworden sind: einmal wir, der Deutsche Bundestag, mit der Gesetzgebung; die Länder, die Kommunen, die Polizei und die zahlreichen gemeinnützigen Vereine, Verbände, Schulen, viele Unternehmen und vor allem natürlich die vielen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die die Regeln beachten und ihr Verkehrsverhalten an die jeweilige Situation anpassen.
Für uns alle muss aber feststehen: Darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Jedes Unfallopfer ist eines zu viel.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Deswegen bekennen wir uns klar zur Vision Zero. Mittelfristig soll die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten und Schwerverletzten auf null sinken. Das ist ein ambitioniertes Ziel; denn die Rückgänge bei den Verunglücktenzahlen haben sich in den letzten Jahren verlangsamt. Das bedeutet, eine weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit bedarf einer immer größeren Anstrengung.
In unserem vorliegenden Antrag schlagen wir konkrete Maßnahmen vor. Ich möchte nun ein paar dieser Maßnahmen benennen:
Dort, wo es Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt, kann die Technologie der Section Control für mehr Gerechtigkeit bei den Kontrollen sorgen, auch auf Bundesstraßen. Hierbei wird die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten errechnet. Es spielt also keine Rolle, wenn man mal aus Versehen 20 Sekunden etwas zu schnell fährt. Man kann das auf dem Rest der Strecke auch wieder ausgleichen. Wichtig dabei ist: Eine generelle Überwachung der Fahrerinnen und Fahrer ist nicht zulässig und muss technisch ausgeschlossen sein.
Meine Damen und Herren, die meisten tödlichen Unfälle ereignen sich auf den Landstraßen. Dort sind Geschwindigkeiten höher als innerorts. Außerdem werden Landstraßen häufig von Bäumen gesäumt, und es gibt wenig Leitplanken, anders als auf den Autobahnen. Es sollte daher den Behörden leichter möglich sein, auf schmalen und gefährlichen Landstraßenteilstücken ein Tempolimit von 80 km/h anordnen zu können, präventiv und nicht erst, wenn es hier schwere Unfälle oder auch schon Tote gegeben hat.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Meine Damen und Herren, deutlich weniger Unfallopfer als auf Landstraßen sterben innerhalb von Ortschaften. Trotzdem passieren innerorts die meisten Unfälle mit Personenschäden. Viele Bürgermeister, egal welcher Partei sie angehören, wünschen sich daher die Möglichkeit, auf einzelnen Strecken leichter Tempo 30 anordnen zu können. Dabei ist es uns wichtig: Es darf nicht um Tempo 30 aus rein ideologischen Gründen gehen, erst recht nicht auf Bundes- und Hauptstraßen; das steht explizit so im Antrag. Es muss Sinn machen und verhältnismäßig sein, und es darf dabei nicht zu flächendeckenden Tempo-30-Gebieten kommen. Die Regelgeschwindigkeit innerorts ist und bleibt 50 km/h.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Abschließend noch ein kurzer Blick in die Vergangenheit und in die Zukunft. Die Einführung der Anschnallpflicht in den 70er-Jahren hat dazu beigetragen, jedes Jahr Tausende Menschenleben zu retten. Es gibt nur wenige Maßnahmen mit einer ähnlich großen Wirkung. Es ist aber möglich, dass uns das in Zukunft auch mit dem autonomen Fahren gelingen kann. Denn das größte Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr ist und bleibt auch für eine längere Zeit noch der Mensch. Die meisten Unfälle gehen auf menschliches Versagen zurück. Mit intelligenten Fahrzeugen, die miteinander vernetzt sind, wird es kein zu schnelles Fahren mehr geben. Wichtig sind auch kein Alkohol am Steuer – darauf sollte man auch beim autonomen Fahren verzichten – und keine Ablenkung vor allem durch Smartphones oder Handys.
Es ist also aus Gründen der Sicherheit wichtig, die Automatisierung und Vernetzung im Verkehrsbereich weiter voranzutreiben. Wir haben heute Nacht das passende Gesetz dazu beschlossen. Ich bitte heute, diesem Antrag zuzustimmen. Es ist ein guter Antrag.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank, Herr Kollege Rainer. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Wolfgang Wiehle, AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7523425 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 231 |
Tagesordnungspunkt | Verkehrssicherheit |