Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die heutige Debatte gerne nutzen, um einen Bogen zu spannen vom Abbiegeassistenten und der Datenschutz-Grundverordnung bis hin zum Altgriechischen. Eine Utopie ist ihrer antiken Wortherkunft nach ein Nicht-Ort, ein Ort also, an dem wir noch nicht sind. Das trifft auch auf die Vision Zero zu. Es mag sein, dass wir das Ziel, die Anzahl der Verkehrstoten auf null zu reduzieren, tatsächlich nie erreichen werden. Es ist aber dennoch ein Meilenstein, wenn wir heute beschließen, sie als Leitgedanken in die StVO aufzunehmen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Dafür danke ich den Berichterstattenden von SPD und Union, der Kollegin Elvan Korkmaz-Emre und dem Kollegen Gero Storjohann, die diesen Antrag federführend erarbeitet haben.
(Beifall bei der SPD)
Die Vision Zero wird damit zum verbindlichen Gesetzeszweck. Daran werden sich alle Maßnahmen messen lassen müssen, die nach der StVO ergriffen werden. Jedes aufgestellte Verkehrsschild, jede Ausnahmegenehmigung und ‑erlaubnis und jede Teilnahme am Straßenverkehr ist dann im Lichte der Vision Zero zu messen. Dazu wird nach der Bundestagswahl dann hoffentlich endlich auch das wirksamste Instrument gehören, nämlich das Tempolimit auf deutschen Autobahnen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE])
Es stimmt zwar, dass wir heute so wenig Verkehrstote und ‑verletzte wie nie haben, aber wir erleben eine Verlagerung: Im Bereich der Pkw-Fahrer werden es konstant weniger: bei den Radfahrern, den Pedelec-Fahrern und auch bei den Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen schaut das aber anders aus. Deswegen war es richtig und wichtig, dass wir die „Aktion Abbiegeassistent“ ins Leben gerufen haben und so Radfahrer schützen, bis die europäische Regelung im Jahr 2022 bzw. 2024 ihre Wirkung entfalten kann.
Mit dem heute vorliegenden Antrag wollen wir den Einsatz von Fahrassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen weiter fördern. Dazu gehört auch, dass der Umgang mit diesen Systemen zum festen Bestandteil der Fahrerlaubnisprüfung und der Fahrausbildung wird. Wir wissen, dass automatisierte Fahrsysteme als Vorstufen des autonomen Fahrens für mehr Sicherheit sorgen können, ganz einfach, weil sie menschliche Fehler verhindern. Gleichwohl fürchten aber 60 Prozent der Autofahrerinnen und ‑fahrer um ihre Datensicherheit. Wir haben mit der Datenschutz-Grundverordnung schon einen sehr hohen europäischen Standard; aber wir legen heute mit diesem Antrag den Grundstein dafür, das Vertrauen in informationstechnische Systeme weiter zu stärken, indem wir ganz klar formulieren, dass der Zugriff Dritter auf Fahrzeugdaten begrenzt werden muss.
(Beifall bei der SPD)
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Dieser wichtige Antrag ist ein Aufschlag, die Zahl der Verkehrstoten und ‑verletzten weiter zu senken. Es wird aber die Aufgabe einer neuen politischen Mehrheit sein, diese Vision in Zukunft fortzuschreiben und der Utopie damit so nah wie möglich zu kommen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Ich schließe die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7523432 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 231 |
Tagesordnungspunkt | Verkehrssicherheit |