21.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 231 / Zusatzpunkt 27

Fabian JacobiAfD - Sexuelle Identität

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes ist der Bericht des Rechtsausschusses über den bisherigen Verlauf der Beratungen zu einem Gesetzentwurf, mit dem die drei Fraktionen Grüne, Linke und FDP den Artikel 3 des Grundgesetzes ändern und die sexuelle Identität hineinschreiben wollen. Der Umfang des Berichts ist überschaubar.

Der Gesetzentwurf ist hier im Plenum im November 2019 zuerst beraten und in den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss hat gleich danach, im Dezember 2019, beschlossen, eine Anhörung durchzuführen, und hat dies kurz darauf, im Februar 2020, auch getan. Und seitdem, also seit nunmehr 15 Monaten, ruhte der See ziemlich still, bis dann die Antragsteller zu der Ausschusssitzung in dieser Woche ihren Gesetzentwurf wieder auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses haben setzen lassen. Der Ausschuss hat allerdings mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit beschlossen, das Thema in dieser Sitzung nicht zu behandeln. Wenn den Antragstellern das Thema so sehr wichtig ist, dann wundert es etwas, warum sie nicht in den vergangenen 15 Monaten die Gelegenheit genutzt haben, es entspannt durch den Ausschuss zu bringen, sondern bis kurz vor Toresschluss gewartet haben.

Im Ausschuss liegen ja noch weitere Gesetzentwürfe von Grünen und Linken vor, mit denen ebenfalls der Artikel 3 des Grundgesetzes geändert und das Verbot der Rassendiskriminierung gestrichen werden soll. Dieses Thema haben sie in den letzten Monaten regelmäßig immer wieder im Ausschuss auf die Tagesordnung gesetzt, und genauso regelmäßig ist es von den Regierungsfraktionen wieder abgesetzt worden. Da kann man nun allerdings mit dem Finger zeigen und sagen, dass der Fortgang der Beratungen von den Koalitionsfraktionen verhindert wurde.

Bei dem hier gegenständlichen Gesetzentwurf ist das anders. Den haben die Antragsteller halt einfach 15 Monate liegen lassen. Dass sie das getan haben und das Verfahren nun vielleicht in dieser Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen wird, das betrachten wir als AfD-Fraktion recht entspannt. Das hat natürlich damit zu tun, dass wir auf eine solche Änderung des Grundgesetzes auch keinen besonderen Wert legen. Warum das so ist, dazu habe ich hier an dieser Stelle bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs etwas gesagt. Wer mag, kann das auf der Netzseite des Bundestags nachlesen oder auch sich die ganze damalige Debatte noch einmal anhören.

Ich muss das also heute nicht alles noch einmal wiederholen, möchte aber die Gelegenheit nutzen, einen Aspekt noch hinzuzufügen. Wir halten unsere Verfassung für im Großen und Ganzen ziemlich gelungen und sehen deshalb die Versuche, dort noch Weiteres hineinzuschreiben, in den meisten Fällen eher skeptisch. Gerne wird dabei vorgetragen, es gehe ja gar nicht darum, etwas Grundsätzliches zu ändern, sondern nur darum, wesentlich Unstreitiges zu verdeutlichen oder sichtbar zu machen. Aber wie das so ist: Wenn man neuen Verfassungstext schafft, dann muss und dann wird sich auch die Gerichtsbarkeit und die Professorenschaft an den juristischen Fakultäten zu diesem neuen Text verhalten. Ob das Ergebnis dieser Auslegung durch die Gerichte und die Rechtslehre dann dem entspricht, was man sich hier vielleicht vorgestellt hat, als man einer Verfassungsänderung zustimmte, das ist ganz ungewiss. Manchmal kommen dabei auch ursprünglich gerade nicht gewollte Ergebnisse heraus. Das Beispiel der Verfassungsänderung von 1994, nach der aus dem Gebot der Gleichberechtigung hinterher dann ein Gebot der Gleichstellung gemacht wurde, also das genaue Gegenteil, hatte ich ja kürzlich schon erwähnt, als wir über die Zusätze sprachen, die viele hier in den Artikel 6 zu den sogenannten Kinderrechten hineinschreiben wollen.

Ich will jetzt gar nicht unbedingt den antragstellenden Fraktionen unterstellen, dass sie auf eine ähnliche Entwicklung auch in Bezug auf die hier gerade gegenständliche Verfassungsänderung spekulieren. Aber die Gefahr ist nun mal nicht zu übersehen oder zu leugnen. Und deshalb werden wir diese Verfassungsänderung dann auch ablehnen, falls sie später noch zur Abstimmung kommen sollte.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort hat Dr. Jan-Marco Luczak für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7523437
Wahlperiode 19
Sitzung 231
Tagesordnungspunkt Sexuelle Identität
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