Linda TeutebergFDP - Parteiengesetz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den die Koalition hier vorlegt, nennt sich „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze“. Entgegen manchem Vorurteil haben Parteien in unserer Verfassungsordnung eine herausragende Rolle. Sie sind nicht lästiges Übel, sondern sie sind aus gutem Grund, aus historischer Erfahrung, ein wichtiger Akteur in unserer Demokratie. Sie sind für die politische Willensbildung und auch für die Vermittlung zwischen Gesellschaft und Staat verantwortlich.
So wie Parteien manchmal fälschlicherweise als lästig empfunden werden, so ist es manchmal auch mit Wahlwerbung. Auch diese ist aber essenziell für unsere Demokratie;
(Beifall bei der FDP)
denn der Wettbewerb, der Austausch, die Auseinandersetzung über verschiedene politische Positionen setzen Information voraus. Insbesondere jetzt, in den Zeiten der Pandemie, hat das eine ganz besondere Bedeutung. Wenn man Menschen nicht direkt bei Veranstaltungen begegnen kann, ist der Austausch in Wort und Schrift erst recht besonders wichtig.
Es geht hier auch um Aufgabenerfüllung in der Demokratie, um Meinungsaustausch und, lieber Kollege Amthor – ich habe es richtig verstanden; aber ich würde sogar weitergehen –, auch die Wahlwerbung ist in Wahrheit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, wenn sie ein Interesse am Bestehen unserer Demokratie haben.
(Beifall bei der FDP)
Deshalb besteht in der Zulässigkeit von Wahlwerbung nicht per se ein logischer Gegensatz zu den Interessen der Bürger, auch wenn sie im Einzelfall bestimmte Werbung nicht haben wollen. Vielmehr können wir dem zum Beispiel mit der zeitlichen Begrenzung Rechnung tragen.
Das Anliegen ist unbedingt wichtig. Um das, was manchmal als lästig empfunden wird, beneiden uns viele Menschen in anderen Teilen der Welt: frei und geheim wählen zu können und die Geschicke unseres Landes zu bestimmen.
(Beifall bei der FDP)
Wir unterstützen daher grundsätzlich das Anliegen des Gesetzentwurfes, für eine lebendige, ehrenamtlich organisierte Parteiendemokratie die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Das ist im besten Sinne Daseinsvorsorge für die Demokratie.
Wir haben aber einige konkrete Fragen zu dem Gesetzentwurf, und das wird in den Beratungen zu klären sein. Denn: Was verstehen wir alles unter Wahlwerbung? Warum spricht das Gesetz davon, etwas zuzulassen, statt einfach mit dem Begriff Zulässigkeit als einer Art zivilrechtlicher Klarstellung zu arbeiten? Welchen Regelungen soll die Norm vorgehen? Und nicht zuletzt: Ist das Anliegen eigentlich wirklich in § 5 des Parteiengesetzes richtig verortet? Das alles können wir aber in den weiteren Beratungen klären, und das sollten wir tun.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP – Philipp Amthor [CDU/CSU]: Da hat sie wie so häufig recht!)
Vielen Dank. – Das Wort geht an Friedrich Straetmanns, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7523485 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 231 |
Tagesordnungspunkt | Parteiengesetz |