Friedrich StraetmannsDIE LINKE - Parteiengesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit kleinen, aber wichtigen Änderungen des Parteiengesetzes. Diese sollen politische Wahlwerbung für die Parteien erleichtern, die bei Wahlen mit eigenen Wahllisten antreten. Die Erleichterungen betreffen den Zeitraum von ein bis zwei Monaten vor dem Wahltermin, also die Zeit des heißen Wahlkampfes.
Aus meinen bisherigen Beteiligungen an den Wahlkämpfen meiner Partei kenne ich nur zu gut die zahlreichen Aufkleber auf den Briefkästen: keine Werbung. – Natürlich habe ich dann in diese Briefkästen keine politische Wahlwerbung eingelegt,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
aber mich zugleich über die pauschale Gleichsetzung politischer Wahlwerbung mit dem klassischen Verkaufsprospekt der Waren- oder Supermarktketten geärgert.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Dass hier eine Gleichbehandlung erfolgt, beruht auf Entscheidungen, die das OLG Bremen im Jahr 1990 auch auf die politische Wahlwerbung übertragen hat, was ich übrigens in der Gleichsetzung immer schon für falsch gehalten habe, da es komplett die verfassungsrechtliche Bedeutung der demokratischen Willensbildung durch die Wahlwerbung und die grundgesetzliche Rechtsposition der Parteien verkennt. Deshalb begrüßt Die Linke die Klarstellung im Parteiengesetz, die es erlaubt, im Rahmen des direkten Wahlkampfes Wahlwerbung auch in die Briefkästen einzulegen, die den kleinen Aufkleber „keine Werbung“ aufweisen.
Zutreffend verweist der Entwurf auf die Abwägung zwischen privatrechtlichen Abwehrinteressen gegen unerwünschte Werbung und dem öffentlichen Interesse an demokratischer Willensbildung. Ich halte es auch für geboten, in diesem Abwägungsprozess den öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Information der Bevölkerung als Grundlage der demokratischen Wahlentscheidung höher zu gewichten als den Anspruch auf Nichtbefassung mit politischen Inhalten. Durch diese Gesetzesänderung kann nun auch in Bielefeld durch meine Parteimitglieder – und auch ich selber kann das tun – wieder umfassend Wahlwerbung in die Briefkästen eingelegt werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich habe zu Beginn deutlich betont: Wir, Die Linke, werden diesen Gesetzentwurf unterstützen. Wir warten aber im Ausschuss noch auf bestimmte Erklärungen und Nachjustierungen. Und wir warten auf andere Änderungen des Parteiengesetzes. Wann wollen Sie endlich Parteispenden durch Konzerne und Verbände verbieten?
(Beifall bei der LINKEN)
Wann wollen Sie endlich diese unsäglichen Spendendinner à la Spahn verbieten? Wann wollen Sie endlich vollständige Transparenz bei Nebentätigkeiten von Abgeordneten herstellen?
(Beifall bei der LINKEN – Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]: Genau!)
Und wann werden Sie endlich die Kontakte von Lobbyisten in Gesetzgebungsverfahren vollständig und verpflichtend offenlegen?
An meinen Fragen merken Sie: Es gibt viel zu tun. Wir als Fraktion werden hier auch in der nächsten Legislaturperiode nicht lockerlassen. Das sind wir unserer Überzeugung und unseren Wählerinnen und Wählern schuldig.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich bedanke mich und will zum Abschluss noch einmal meinen Lieblingsverein, den DSC Arminia Bielefeld, grüßen.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN – Philipp Amthor [CDU/CSU]: Oh!)
Ich bedanke mich für eine tolle Saison, und ich wünsche morgen viel Erfolg in Stuttgart. Ihr habt es verdient, Jungs! Ihr seid richtig klasse!
Danke.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Zur Sache! – Philipp Amthor [CDU/CSU]: Der Redner muss zur Sache sprechen! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Keine Werbung!)
Das war innerhalb der Redezeit und völlig in Ordnung. – Das Wort geht an Britta Haßelmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Philipp Amthor [CDU/CSU]: Also, Frau Haßelmann, da müssen Sie jetzt nachziehen!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7523486 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 231 |
Tagesordnungspunkt | Parteiengesetz |