Johannes HuberAfD - Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2020
Auch wenn ich keine Verabredung habe: Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wurde in der 19. Wahlperiode auch und vor allem durch die AfD wiederbelebt.
(Zurufe von der CDU/CSU und der SPD: Oh!)
– Ich kann das begründen. – Seit wir 2017 in dieses Hohe Haus eingezogen sind, hat sich die Anzahl der Petitionen jedes Jahr erhöht. Wir haben viele Menschen zurück in den politischen Diskurs gebracht, die sich vorher nicht mehr vertreten gefühlt hatten.
(Beifall bei der AfD – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Das ist vollkommener Quatsch!)
Im Jahr 2020 erreichten den Bundestag 6 Prozent mehr Petitionen als im Vorjahr. Vor allem zeigt sich eine signifikante Steigerung um 43 Prozent bei Anliegen an das Gesundheitsministerium. Sogar um knapp 50 Prozent gestiegen sind die Eingaben beim Bundeskanzleramt. Beide Steigerungen beruhen zum Großteil auf Petitionen, welche die Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten kritisieren. Man kann also mit Fug und Recht behaupten: Die Bürger bestätigen unseren alternativen Coronakurs.
(Beifall bei der AfD – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die AfD hat dieses Gremium einfach nicht verstanden!)
Die Steigerung um 54 Prozent bei Beschwerden an den Bundestag selbst weist auf ein deutliches Versäumnis der Regierungsfraktionen hin – wozu Sie von den Grünen nicht gehören –, nämlich auf den abermals missglückten Versuch, eine überfällige Wahlrechtsreform zu beschließen. An der AfD-Fraktion scheiterte dieses Vorhaben nicht. Die Petenten wurden von uns selbstverständlich über unseren Vorschlag informiert, mit dem wir eine echte Verkleinerung auf nicht mehr als 598 Abgeordnete erreichten wollten – und das, ohne die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren. Wir liefern also!
(Beifall bei der AfD)
Was die Veröffentlichung der Petitionen zum Mitzeichnen anbelangt, so haben wir in der laufenden Legislatur auch unser Ziel erreicht, nämlich dass faktisch mehr veröffentlicht wird als früher. Der Ausschussdienst hat das entsprechende Verfahren verändert; das hat zu noch mehr öffentlichen Petitionen, die online mitgezeichnet werden können, geführt.
Ein großer Dank gebührt auch von meiner Stelle den Mitarbeitern des Ausschussdienstes für die Arbeit im Dienst der Bürger.
(Beifall bei der AfD)
Zwei kurze Beispiele: Eine Petentin stellte einen Antrag auf Witwenrente, der abgelehnt wurde. Sie wandte sich an den Petitionsausschuss, und die Mitarbeiter kontaktierten das Bundesamt für Soziale Sicherung mit der Bitte um Überprüfung des Falls. Dabei stellte sich heraus, dass der Petentin die Rente tatsächlich zu Unrecht nicht ausgezahlt wurde. Der Fehler wurde behoben, und die Frau erhält nun knapp 90 Euro mehr im Monat – immerhin. In einem anderen Fall weigerte sich ein Versicherungsunternehmen einer Petentin, die Kosten einer Operation ihres alten fußkranken Hundes zu übernehmen, obwohl sie eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen hatte. Der Ausschussdienst wandte sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die sich der Sache annahm. Das Versicherungsunternehmen sah den Fehler ein und zahlte der Petentin daraufhin die Kosten der Operation. – Auch mit diesen kleinen Dingen beschäftigen wir uns. So wird im Namen des Bundestags den Petenten geholfen, um ihnen bei berechtigten persönlichen Anliegen einen zeitraubenden und auch potenziell kostspieligen Gang über die Gerichte zu ersparen.
Dem großen Lob an die Mitarbeiter muss aber eine angemessene Kritik bei der Behandlung von politischen Anliegen folgen. Wenn Petenten zum Beispiel fordern, dass sich unsere Heimat nicht weiter zum Paradies für illegale Einwanderer entwickeln soll, oder wenn Bürger einfach frei leben wollen, was ihre Grundrechte anbelangt, dann spielt das für die Regierungsfraktionen leider nur eine untergeordnete Rolle.
(Marianne Schieder [SPD]: Aber krank werden wollen sie auch nicht, oder?)
Letztlich werden Petitionen nämlich nur danach beschieden – das müssen auch Sie einsehen –, ob deren politische Richtung dem Koalitionsvertrag entspricht oder eben nicht. Dem Petenten wird jedoch suggeriert, dass seine Petition einen Unterschied bewirkt habe. Falls die Koalition sich nicht für das Anliegen interessiert, hat die Eingabe von vornherein keine Chance.
Hier ist die Gefahr – das ist gleichzeitig auch die Chance –, dass wir – an uns hat es nicht gelegen; es hätte so viele interessante Abstimmungen im Laufe der Legislatur gegeben – ohne den Koalitionszwang, da bin ich mir sicher, vor allem mit Ihnen von der Union und auch von der FDP, mit denen wir zusammen sogar eine Mehrheit in diesem Hohen Haus hätten, in vielen Fragen übereinstimmend votiert hätten. Dass Sie das aber nicht dürfen, ist letztendlich eine Missachtung des Bürgers.
(Beifall bei der AfD)
Wir wollen hingegen die Bürger nicht missachten, sondern wollen mehr direkte Bürgerbeteiligung.
In diesem Sinne ist unsere kürzlich vorgeschlagene Bürgerstunde ein wichtiger Schritt zum Ausbau der direkten Demokratie auf Bundesebene. Packen wir dieses Projekt an! Es gibt in der Zukunft hier noch sehr viel zu tun.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Danke, Johannes Huber. – Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Andreas Mattfeldt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Timon Gremmels [SPD])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7526333 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 232 |
Tagesordnungspunkt | Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2020 |