09.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 232 / Tagesordnungspunkt 9

Eberhard BrechtSPD - Höchstalter für Reservedienstleistende

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Sympathieschub für die Bundeswehr erlebt. Zivil-militärische Zusammenarbeit – ein sperriger Begriff – ist für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes erfahrbar geworden bei allen möglichen Katastrophen. Wir müssen nur zur Kenntnis nehmen und darauf achten, dass die Bundeswehr nicht als Aushilfe für viele andere gesellschaftliche Aufgaben gedacht ist, sondern ganz andere Aufgaben hat. Sie muss die Bündnisverteidigung und insbesondere die Ausbildung dafür in den Vordergrund stellen.

Wir haben in den letzten Monaten erfahren, was die Bundeswehr kann. Ich denke, bei der Logistik, bei den Impfzentren, bei den Testzentren und auch auf den Intensivstationen haben Bundeswehrangehörige Fantastisches geleistet. Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Ulrich Lechte [FDP])

Ich kenne den Chefarzt einer Klinik, der zu mir gesagt hat: Ohne die Hilfe der Bundeswehr in den Monaten Dezember und Januar wäre bei uns die medizinische Versorgung zusammengebrochen.

Umgekehrt muss mit Blick auf den Antrag der FDP auch die Frage erlaubt sein, ob in irgendeinem Krankenhaus in Deutschland Patienten deshalb nicht behandelt werden konnten, weil medizinisch ausgebildete Reservisten im Rentenalter nicht zur Verfügung standen. Wenn das der Fall gewesen wäre, ließe sich der Antrag der FDP mit einem dringenden Handlungsbedarf gut begründen.

(Zuruf von der FDP: Das ist kein Coronaantrag!)

Stattdessen bezieht sich die FDP vorrangig auf den Wunsch älterer Reservisten, länger der Reserve angehören zu können. Ich kann diesen Aspekt gut verstehen. Wir alle haben das Bedürfnis nach Gemeinschaft, einer Gemeinschaft von gleichartig sozialisierten Menschen, Kameradinnen und Kameraden, gerade im Rentenalter. Ich unterstelle der FDP einmal, dass sie sich dieses Bedürfnisses durchaus bewusst ist – ich habe gerade was von Bändchen, Büttenpapier und Ähnlichem gehört – und sich mit Blick auf den 26. September auch eine gewisse Wirkung ihres Antrages verspricht.

(Tobias Pflüger [DIE LINKE]: Darum geht’s!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ernsthaftigkeit des Auftrages der Reserve gebietet es aber, den FDP-Antrag etwas genauer zu betrachten. Die Reserve ist kein Freundschaftsverein, sondern ihre Mitglieder sind neben der zivilen Amtshilfe auch zu den körperlich fordernden Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung verpflichtet. Nun frage ich: Gibt es tatsächlich so viele ehemalige Bundeswehrangehörige im fortgeschrittenen Alter,

(Zuruf von der FDP: Gibt es!)

die bereit und auch vom Gesundheitszustand her in der Lage sind, diese Aufgaben wahrzunehmen?

(Dr. Marcus Faber [FDP]: Und wenn es nur einer wäre!)

Jetzt kommt der Zwischenruf von der FDP: Wir haben ja eine Tauglichkeitsuntersuchung!

(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Super, dass Sie unsere Zwischenfrage schon vorwegnehmen!)

Ich glaube aber, die Frage der Fürsorge geht weit über die Tauglichkeitsuntersuchung hinaus und endet nicht beim medizinischen Gutachten. Sie ist weiter gefasst. Ansonsten könnte man ja auch das allgemeine Renteneintrittsalter in Deutschland auf 90 Jahre anheben, soweit der Beschäftigte kein gesundheitliches Negativattest vorlegen kann.

(Ulrich Lechte [FDP]: Es geht um Freiwilligkeit! – Weitere Zurufe von der FDP)

Folgt man der Strategie der Reserve aus dem Jahr 2019 – die müssten Sie ja kennen –, so liegt der Bedarf vor allem bei jüngeren Reservisten. Es gibt ein beträchtliches Potenzial an ausscheidenden Bundeswehrangehörigen, die noch über Jahre hinweg als Reservisten dienen können. Diese Feststellung ergibt sich aus einer ganz einfachen Betrachtung: Der größte Anteil an ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten besteht aus freiwillig Wehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit. Diese sind aufgrund ihres Alters in der Lage, über lange Jahre hinweg Reservedienst leisten zu können.

Aber auch die Berufssoldaten, die im Alter zwischen 55 und 62 Jahren aus dem aktiven Dienst ausscheiden, können noch drei bis zehn Jahre in der Reserve mitwirken. Da ihre Zahl nun wiederum im Vergleich zu den freiwillig Wehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit deutlich geringer ist, entspricht der Status quo bei der Altersbegrenzung dem Grundmodell einer sogenannten Grundbeorderung von sechs Jahren nach dem jeweiligen Dienstzeitende. Zudem habe ich den Eindruck gewonnen, dass Jüngere ganz gerne die Dienstposten von Älteren übernehmen würden.

(Zuruf des Abg. Ulrich Lechte [FDP])

Schließlich sollte man sich noch mal genau überlegen, ob man die Büchse der Pandora öffnet. Ein Entfall der Altersgrenze für Reservisten würde zu einer erneuten Diskussion über die allgemeine Altersgrenze in der Bundeswehr führen. Sie liegt für Berufssoldaten nach § 45 des Soldatengesetzes bis auf Ausnahmen bei 62 Jahren. Würden wir also bei der Reserve die Altersgrenze verschieben, provozierten wir damit die Frage nach einer mit der demografischen Entwicklung korrespondierenden Anpassung des regulären Ruhestandes in den Streitkräften.

(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Das können wir dann ja demokratisch diskutieren!)

Aktive Bundeswehrangehörige und Reservisten unterliegen in ihrem Dienst oftmals derselben körperlichen Belastung, sodass man beide Gruppen durchaus vergleichen kann. Warum sollten also Berufssoldaten mit 63 Jahren den physischen Anforderungen des Dienstes nicht mehr gewachsen sein, während Reservisten mit 73 Jahren auch in einem hoffentlich nie eintretenden Bündnisfall ihre Frau oder ihren Mann zu stehen haben?

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen aus der FDP, grundsätzlich stehen wir einer erneuten Erörterung der Abschaffung der Altersgrenze für die Reserve offen gegenüber. Dafür müsste zunächst aber nachgewiesen werden – das hat Kollege Jens Lehmann schon betont –, ob es im Bereich der Flankierung der Landes- und Bündnisverteidigung oder für die zivil-militärische Zusammenarbeit wirklich einen zusätzlichen Personalbedarf von Älteren in der Reserve gibt. Auf der Grundlage von validen Daten, auf die Sie in Ihrem Antrag großzügig verzichten –

(Zurufe von der FDP)

es gibt gar keinen Begründungsteil –, könnte man Ihr Anliegen erneut aufgreifen. Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den FDP-Antrag in der vorliegenden Form ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Wenn man die Gegenargumente mit der Lupe suchen muss!)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Brecht. – Nächster Redner ist der Kollege Tobias Pflüger, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7526370
Wahlperiode 19
Sitzung 232
Tagesordnungspunkt Höchstalter für Reservedienstleistende
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