Alexander ThromCDU/CSU - Ausländerzentralregister
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir modernisieren und digitalisieren unsere Verwaltung, und heute machen wir einen weiteren Schritt beim Ausländerzentralregister, damit das Register auch wirklich den Namen „Zentralregister“ verdient. Es geht um Modernisierung, um mehr Effizienz, um mehr Sicherheit und auch um eine höhere Datenqualität.
Die Betroffenen, aber auch die Ämter sollen Daten nicht mehr mehrfach erheben müssen, sie sollen alle zentral gespeichert und synchronisiert werden. Das hat eindeutige Vorteile für die Betroffenen und für die Fachbehörden. Im Gegensatz zu dem einen oder anderen im Saal, der eine kritischere Haltung dazu hat, bin ich der Meinung, dass der Vorteil des einen nicht der Nachteil des anderen sein muss, im Gegenteil.
Erster Vorteil: mehr Effizienz. Die Datenzentralisierung und ‑synchronisierung bringt eine Entlastung der Behörden, des BAMF, des Bundesverwaltungsamts, und gleichzeitig müssen die Betroffenen ihre Dokumente nicht mehrfach vorzeigen, ihre Angaben nicht bei verschiedenen Behörden machen. Hier sind beide Seiten sozusagen entlastet.
Zweiter Vorteil: Wir haben eine höhere Datenqualität durch Synchronisierung und mehr Vollständigkeit. Diese höhere Qualität ist durchaus auch ein Garant dafür, dass wir eine einheitlichere Rechtsanwendung in den Behörden erreichen können. Das kommt auch beiden Seiten zugute.
Dritter Vorteil: höhere Sicherheit. Wir haben in der Vergangenheit durchaus erleben müssen, dass verschiedene Behörden bei hochmobilen Identitätstäuschern, etwa im Fall Amri, Probleme haben, die Täuschungen zu entdecken. Die zentrale Dokumentenablage bedeutet einen besseren Datenabgleich, auch einen Vergleich der eingegebenen Auskünfte. Das ist sicherlich ein Nachteil für diejenigen, die täuschen wollen, für Kriminelle, aber im Rechtsstaat kann das kein belastbares Argument sein.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Neu ist in Sachen Sicherheit in der Tat, dass zukünftig Staatsanwaltschaften Haftbefehle und Anklageerhebungen an das Zentralregister melden müssen. Auch das kann ein wichtiger Beitrag zur Rechtsfindung, zur Entscheidungsfindung der Behörden sein. Das ist hinsichtlich der Rechtsanwendung sicherlich ein großer Vorteil für unseren Rechtsstaat.
Vierter Vorteil: Verfahrensbeschleunigung. Für die von den meisten hier gewünschten Fachkräftezuwanderungen bedeutet es einen Zeitgewinn, wenn etwa die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit zentral gespeichert werden kann. Dadurch kann die Fachkräftezuwanderung beschleunigt werden.
Alle fordern mehr Digitalisierung. Diejenigen, die hier mit am lautesten einen Rückstand beklagen, sind aber teilweise selbst die größten Bremser, indem sie etwa die Keule des Datenschutzes hervorholen. Aber klar ist – bei aller Transparenz und Partizipation, die wir im Datenschutz gewährleisten müssen –: Digitalisierung ohne Daten geht nicht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
In dem Gesetzentwurf haben wir – das wurde auch in der Diskussion hier im Parlament deutlich – dem Datenschutz durchaus Rechnung getragen. Ich will aber zunächst noch einmal klarstellen, dass es beim Zugang zur zentralen Ablage nur um die Fachbehörden geht, die bereits nach geltender Rechtslage entsprechende Dokumente einsehen können. Es werden keine neuen Rechte geschaffen. Die Zugriffe erfolgen auch nicht im luftleeren Raum. Es gilt die datenschutzrechtliche Kontrolle, etwa durch die Datenschutzbeauftragten – Bund und Länder –, und natürlich auch die Datenschutz-Grundverordnung. Weil gerade Asylbescheide sensible Daten enthalten können, ist vorgesehen, dass diese nur dann abrufbar sind, wenn sie im jeweiligen Einzelfall für die abrufende Behörde unerlässlich sind und weitere Informationen von der zuständigen Behörde sonst nicht rechtzeitig erlangt werden können. Wir haben dies jetzt auch mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen nochmals verstärkt. Erkenntnisse etwa aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sind zukünftig unkenntlich zu machen.
Und auch an anderer Stelle haben wir den Bedenken Rechnung getragen und den Datenschutz weiter gestärkt. Die ausländische Personenidentitätsnummer kann nur zu dem Zweck der Identitätsklärung verwendet werden und zu keinem anderen Zweck.
Letztlich: Die Übermittlung von irgendwelchen Daten aus dem Zentralregister an Drittstaaten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es gilt auch heute bereits, etwa im Asylrecht, dass selbstverständlich keinerlei Daten während des laufenden Asylverfahrens an die Herkunftsstaaten übermittelt werden.
(Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre ja auch noch schöner!)
Sie sehen also: Wir haben einen durchaus guten Gesetzentwurf der Bundesregierung durch unseren Änderungsantrag noch ein bisschen besser gemacht. Und entgegen aller Befürchtungen wird mit der Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters das Rad nicht neu erfunden, aber vielleicht an der einen oder anderen Stelle etwas leichtgängiger gemacht. Deswegen bitte ich um Zustimmung.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Throm. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Dr. Christian Wirth, AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Cite as | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Electoral Period | 19 |
Session | 232 |
Agenda Item | Ausländerzentralregister |