10.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 233 / Sitzungseröffnung

Wolfgang Schäuble - Wahlen zu Gremien

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Dann rufe ich die Tagesordnungspunkte 11, 12 a bis 12 c und Zusatzpunkt 3 auf:

11 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten (3. Wahlgang)

Wahl der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag (Opferbeauftragte) gemäß § 5 des SED-Opferbeauftragtengesetzes

12 a) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung

b) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes

c) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl von Mitgliedern des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes

Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten entnehmen Sie bitte den Stimmkarten.

Der Stellvertreter des Präsidenten ist nach unserer Geschäftsordnung im dritten Wahlgang gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, also die Zahl der Jastimmen größer ist als die Zahl der Neinstimmen. Enthaltungen bleiben insofern unberücksichtigt.

Bei allen weiteren Wahlen sind die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags, also mindestens 355 Jastimmen, erforderlich.

Die Wahlen erfolgen in der Abgeordnetenlobby. Sie haben nach Eröffnung der Wahlen zwei Stunden Zeit, um Ihre Stimmen abzugeben.

Sie erhalten in der Abgeordnetenlobby an den Ausgabetischen nach Vorzeigen Ihres Wahlausweises in der Farbe Grau fünf Stimmkarten in den Farben Gelb, Blau, Orange, Rot und Grün. Da drei dieser Wahlen geheim durchzuführen sind, erhalten Sie zu den Stimmkarten in den Farben Gelb, Blau und Grün zusätzlich drei Wahlumschläge in denselben Farben.

In der Wahlkabine sind die fünf Stimmkarten anzukreuzen. Es darf zu jeder Kandidatin bzw. zu jedem Kandidaten nur ein Kreuz entweder bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“ gemacht werden. Die Stimmkarten für die drei geheimen Wahlen sind in der Wahlkabine in den jeweiligen farbidentischen Wahlumschlag zu legen.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass das Fotografieren oder Filmen der ausgefüllten Stimmkarten bei den geheimen Wahlen einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis darstellt und die Ordnung und Würde des Hauses verletzt. Für den Fall, dass ich von solchen Verstößen gegen das Wahlgeheimnis in der Sitzung oder später Kenntnis erlange, behalte ich mir schon jetzt vor, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

Nach Verlassen der Wahlkabine übergeben Sie bitte der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren Wahlausweis und werfen die fünf Wahlunterlagen in die entsprechend farblich gekennzeichneten Wahlurnen.

Dann eröffne ich hiermit die Wahlen. Die Wahlgänge werden um 11.07 Uhr geschlossen.

Gehen Sie nicht alle gleichzeitig! Sie haben zwei Stunden Zeit. Sie sollen ja die Rudelbildung draußen vermeiden.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7526390
Wahlperiode 19
Sitzung 233
Tagesordnungspunkt Wahlen zu Gremien
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