Roland HartwigAfD - Verfassungsschutzrecht
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch die AfD sieht erheblichen Reformbedarf für den Verfassungsschutz.
(Stephan Thomae [FDP]: Das kann ich mir vorstellen!)
Hinter diesem noch ganz freundlich klingenden Namen verbirgt sich ja nichts anderes als ein Inlandsgeheimdienst, der auch eingesetzt wird, um politische Bewegungen mit geheimdienstlichen Mitteln wie dem Abhören von Telefonaten und dem Abfangen von E-Mails auszuspähen und öffentlich zu brandmarken. Umso wichtiger ist es, dass gerade ein solcher Dienst eng und ausschließlich an Gesetz und Recht gebunden ist.
Handlungsbedarf sehen wir auf zwei Ebenen. Zunächst muss der rechtliche Rahmen für diesen Geheimdienst nachgebessert werden. Meine Fraktion hat hierzu zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, aus denen ich nur zwei Zielsetzungen hervorheben möchte.
Erstens. Betroffene sollen ein wesentlich verbessertes Auskunftsrecht erhalten, um in Erfahrung zu bringen, welche Informationen über sie vom Geheimdienst gesammelt wurden.
(Zuruf von der CDU/CSU: Am besten noch mit Klarnamen daneben!)
Zweitens. Im Dienst begangene Straftaten sogenannter verdeckter Ermittler sollen in Zukunft immer, von ganz eng begrenzten Ausnahmen abgesehen, bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und von dieser auch verfolgt werden. Derzeit kann die Behördenleitung davon absehen, wenn sie der Straftat keine erhebliche Bedeutung beimisst, und das selbst für Verbrechen, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bedroht sind. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig.
(Beifall bei der AfD)
Grundlegender Reformbedarf besteht aber auch auf einer zweiten, der politischen Ebene. Der Verfassungsschutz heute ist keine neutrale Einrichtung wie etwa der Bundesrechnungshof, sondern untersteht den Innenministern und damit Parteipolitikern.
(Beifall bei der AfD)
Dies ist ein grundlegender Webfehler, der entflochten werden muss; denn es steht zu befürchten, dass nicht jeder der zunehmend links orientierten Politiker der Versuchung widerstehen kann, diesen Geheimdienst in einem ja permanent ausgerufenen Kampf gegen rechts auch als politische Waffe einzusetzen. Und dafür gibt es durchaus Beispiele.
Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich hierzu den ehemaligen Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Maaßen, zitieren,
(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Oh Gott! – Gegenruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD]: Maaßen, nicht Gott!)
der im Dezember 2020 der „Preußischen Allgemeinen Zeitung“ sagte – Zitat –:
… Danach musste ich allerdings feststellen, dass massiver persönlicher Druck auf mich ausgeübt wurde, endlich die AfD zu beobachten. Und das war ein ungebührlicher, ein ungewöhnlicher Druck, bei dem ich den Eindruck gewann, ich sollte hier für parteipolitische Zwecke instrumentalisiert werden. Ich fühlte mich teilweise sogar genötigt.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Frank Sitta [FDP]: Es gibt ein Weisungsrecht!)
Spätestens hier müssten eigentlich bei Ihnen, meine Damen und Herren, alle Alarmglocken schrillen, ebenso bei den Menschen draußen im Lande.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das will die „Preußische Allgemeine Zeitung“!)
Verwundert es vor diesem Hintergrund wirklich, dass der Verfassungsschutz heute zunehmend politische Positionen angreift, die noch vor 20 Jahren von der CDU/CSU, als sie noch konservativ waren,
(Frank Sitta [FDP]: Wann war das denn?)
vertreten wurden, dass immer mehr Parteien und Bürgerbewegungen, die nicht dem linken Mainstream folgen, in das Fadenkreuz des Inlandsgeheimdienstes geraten?
(Zuruf: Welches Fadenkreuz?)
Es drängt sich zunehmend der Eindruck auf, dass der Verfassungsschutz von heute vor allem auch die Regierung und ihre auf vielen Feldern völlig verfehlte Politik vor Kritik und Opposition schützen will.
(Beifall bei der AfD)
Verfassungsschutz ist aber kein Regierungsschutz; denn sonst wäre er nichts weiter als die Fortsetzung der Politik mit geheimdienstlichen Mitteln
(Beifall bei der AfD)
und damit am Ende selbst eine Gefahr für unsere Demokratie.
(Zuruf von der CDU/CSU: Die größte Gefahr sind Sie!)
Deshalb muss er umfassend auf den Prüfstand.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7526432 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 233 |
Tagesordnungspunkt | Verfassungsschutzrecht |