10.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 233 / Tagesordnungspunkt 15

Michael BrandCDU/CSU - Verfassungsschutzrecht

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Islamistischer und extremistischer Terrorismus stellen schwere Bedrohungen für unsere Freiheit und Sicherheit dar. Gegen diese erheblichen Bedrohungen müssen wir die Abwehrinstrumente der Demokratie erhalten, sie weiterentwickeln. Die größte Bedrohung unseres demokratischen Rechtsstaates, so haben es der Bundesinnenminister und andere klar zusammengefasst, kommt inzwischen aus der rechtsextremistischen Ecke.

Die Bundesregierung hat auf die schrecklichen Anschläge von Halle und Hanau entschlossen reagiert.

(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])

Der eigens gebildete Kabinettsausschuss hat eine Fülle von Maßnahmen beschlossen. Einige davon finden heute ihre konkrete gesetzliche Umsetzung.

Der sogenannte „personenbezogene Aufklärungsansatz“ ist dabei eines der zentralen Instrumente, um potenzielle Täter, akut noch nicht gewaltbereite Einzelpersonen, die sich oft im Internet radikalisieren, frühzeitig identifizieren zu können. Rechtsterrorismus kann nicht mehr allein in Zusammenschlüssen von Personen gesehen werden. Individuelle Radikalisierungsverläufe, wo diejenigen oft auf ein entsprechendes Umfeld treffen, haben eine neue und tödliche Qualität gewonnen. Egal ob Einzeltäter, Gruppe, Netzwerke, Organisation oder innerparteiliche Gruppierung: Der Rechtsextremismus und seine Erscheinungsformen müssen angesichts der neuen Qualität anders und besser erfasst, überwacht und analysiert werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dazu sind für begrenzte Verdachtsfälle, und das mit Kontrollmechanismen verbunden, die im Gesetz vorgesehene Quellen-TKÜ inklusive der so wichtigen Messengerdienste, damit der Rechtsstaat hier nicht weiter blind bleibt, und der ebenfalls verankerte Abgleich von Daten des MAD im Nachrichtendienstlichen Informationssystem wichtige Verbesserungen zur systematischen Verzahnung, um Informationsverluste bei einer Gefährdungseinschätzung zu vermeiden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen dem Verfassungsschutz, der unsere freiheitliche Demokratie frühzeitig vor Bedrohungen warnen soll, die dafür notwendigen Instrumente zur Verfügung stellen. Dass ausgerechnet Die Linke und die AfD die Abschaffung des Verfassungsschutzes fordern, ist doch der Hinweis für uns hier, dass wir den Verfassungsschutz stärken müssen, und natürlich auch Kontrollmechanismen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im Übrigen müssen wir auch andere bessere Regelungen finden, um die veraltete Definition der vermeintlich ungefährlichen, nicht länger gewaltbereiten Extremisten an neue Entwicklungen anzupassen. Der Mörder von Walter Lübcke galt beim Verfassungsschutz als nicht mehr gefährlich. Er war sozusagen „abgekühlt“, wie das dort heißt. Das war ein tragischer, ein tödlicher Irrtum. Zudem wurde in diesem Fall der Datenschutz fast zum Täterschutz. Nur wenige Wochen nach dem glücklichen DNA-Fund wäre der extremistische vorbestrafte Täter aus der entsprechenden Datei gelöscht worden und vom Radar verschwunden.

Man muss nicht übertreiben. Aber man muss erkennen, dass wir für qualitativ neue Bedrohungen in einzelnen Bereichen schlicht nicht gewappnet sind. Wir werden in diesen anderen Zeiten nicht gewinnen können, wenn wir nicht in der Lage sind, mit Blick auf die neue Qualität von Extremismus und Terrorismus gezielte, begrenzte Veränderungen anzugehen, ohne dabei den Rechtsstaat zu verraten. Das Gegenteil ist derzeit wichtig. Der Rechtsstaat muss sich angemessen und entschieden zur Wehr setzen, wenn er im Kern angegriffen wird. Alles andere wäre Weimar, und dahin wollen wir nicht zurück.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Jan Ralf Nolte [AfD])

Vielen Dank. – Als letzten Redner in der Debatte hören wir Michael Kuffer von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7526438
Wahlperiode 19
Sitzung 233
Tagesordnungspunkt Verfassungsschutzrecht
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