Michael KufferCDU/CSU - Verfassungsschutzrecht
Liebe Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Sicherheit in Deutschland und damit auch für die Menschen in unserem Land; denn wir beschließen heute nach endlosen Verhandlungen zwei zentrale Pfeiler für die Sicherheitsarchitektur im Land, und ich füge hinzu: zwei zentrale Pfeiler der Unionssicherheitspolitik in dieser Legislaturperiode.
Mit dem Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts und gleich anschließend dem Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei gelingen uns elementare Verbesserungen für die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Sie wissen, dass beide Vorhaben innerhalb der Koalition äußerst schwierig waren. Deshalb bin ich froh, dass sich die Beharrlichkeit von CDU und CSU nun ausgezahlt hat, mit der wir uns intensiv und auf allen Ebenen dafür eingesetzt haben, unseren Sicherheitsbehörden endlich die Instrumente an die Hand zu geben, die es für eine effektive Ermittlungsarbeit im digitalen Zeitalter braucht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir schaffen mit diesem Gesetz endlich eine Befugnis des Verfassungsschutzes zum Einsatz der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung, um schwere Bedrohungen von unserem Rechtsstaat und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzuwenden und sie aufzuklären. Darüber hinaus erleichtern wir die Beobachtung von Einzelpersonen, um abgeschotteter, allein agierender Terroristen und Amokläufer wie der Täter von Hanau und Halle rechtzeitig und wirksam vor ihren Taten habhaft zu werden. Es geht bei beiden Vorhaben um nichts anderes als den Schutz von Menschenleben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD – ich will jetzt nicht mehr zurückschauen – und lieber Kollege Uli Grötsch, ich bin euch und dir auch für diese klare Haltung heute ausdrücklich dankbar. Ich will nur in Richtung der vielen Zweifler in euren Reihen und damit auch an die Adresse von Frau Esken noch mal sagen: Es wäre niemandem zu erklären, dass wir Telefone und SMS überwachen wollen und dem Verfassungsschutz gleichzeitig die Befugnis verweigern, auf WhatsApp-Nachrichten von Terroristen und von Subjekten zugreifen zu dürfen, die diese Technik genau dazu nutzen wollen, um Morde und Anschläge zu planen und zu koordinieren. An solchen Stellen, liebe Frau Kollegin Esken, können wir Ihnen auch weiterhin die Auseinandersetzung nicht ersparen. Wir werden weiterhin für organisierte Sicherheit und nicht für Organisierte Kriminalität eintreten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Etwas anderes ist mit der Union nicht zu machen.
Deshalb ist in diesem Zusammenhang auch klar: Wer Verbrechen im 21. Jahrhundert mit Techniken aus dem 20. Jahrhundert, aus Zeiten der Wählscheibe bekämpfen will, kann seiner Verantwortung für dieses Land nicht gerecht werden. Leider ist es genau das, was die Grünen wollen. Sie wollen weiterhin die Sicherheitsbehörden ausbremsen. Was Sie heute mit Ihrem Antrag vorlegen – damit komme ich zum Ende –, würde geradewegs dazu führen, dass Deutschland strukturell unsicherer wird. Sie wollen den Verfassungsschutz aufspalten, ihn damit faktisch auflösen, nur um die Gelüste Ihres linken Flügels zu befriedigen. Sie arbeiten Terroristen und Extremisten mit solchen Ansätzen direkt in die Hände.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das ist grüne Sicherheitspolitik.
Deshalb sage ich Ihnen zum Schluss und bitte Sie, lieber Konstantin, liebe Grüne: Spielen Sie bitte in anderen Gebieten, aber hören Sie auf, an der Sicherheit herumzuspielen! Sicherheit ist ein Arbeitsgebiet und kein Experimentierfeld.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7526439 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 233 |
Tagesordnungspunkt | Verfassungsschutzrecht |