10.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 233 / Tagesordnungspunkt 16

Thorsten FreiCDU/CSU - Bundespolizei

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute abschließend über das Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei beraten, dann möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bei den 50 000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten für den wichtigen und herausfordernden Dienst zu bedanken, den sie Tag für Tag an unseren Grenzen, Bahnhöfen und Flughäfen verrichten – ein herausragender Dienst, den wir würdigen möchten. Dabei bleiben wir als Gesetzgeber natürlich nicht stehen, sondern ziehen daraus auch tatsächlich gesetzgeberische Konsequenzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das haben wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser Legislaturperiode an verschiedenen Stellen schon getan. Das fängt mit der Personalausstattung an: Zwischen 2016 und 2020 haben wir die Personalausstattung von 39 000 auf knapp 50 000 Beamtinnen und Beamte angepasst. Wir haben die finanzielle Vergütung für den herausragenden Dienst angepasst, in dieser Legislaturperiode die Polizeizulage um 40 Prozent erhöht und jetzt noch mal um 20 Prozent. Das ist ein sichtbares Zeichen unserer Wertschätzung für die Arbeit der Bundespolizisten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben eine Imagekampagne gestartet, und wir haben vor allen Dingen auch den strafrechtlichen Schutz nicht nur der Polizisten, sondern auch der Einsatzkräfte entscheidend verstärkt.

Jetzt geht es in einem fünften Schritt im Grunde genommen darum, den rechtlichen Instrumentenkasten so auszustatten, dass die Bundespolizei den Herausforderungen der Zeit auch gewachsen ist. Wenn man bedenkt, dass das Gesetz im Grunde genommen aus dem Jahr 1994 stammt und bisher nur in Einzelpunkten angepasst wurde, dann wird schon durch den Zeitablauf klar, dass hier ein dringendes Anpassungserfordernis besteht.

Wenn man sich jetzt im Einzelnen mal anschaut, was wir in diesem Gesetz geregelt haben, dann ist es, glaube ich, ganz entscheidend, darauf hinzuweisen, dass wir im Bereich der präventiven Telekommunikationsüberwachung ohne die Begrenzung auf bestimmte Deliktsfelder sicherlich ein ganz wesentliches zusätzliches Instrument haben. Dass wir der Bundespolizei auch unter Beachtung der Tatsache, dass sie eine polizeiliche Sonderorganisation ist, im Bereich der Strafverfolgung – nicht nur im Bereich der Vergehen, sondern auch im Bereich bestimmter Verbrechen – Kompetenzen geben, ist ein entscheidender Fortschritt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das gilt natürlich auch für den Bereich der Rückführungen. Es geht darum, in bestimmten Bereichen dafür zu sorgen, dass die Bundespolizei diese Rückführungen machen kann und damit auch die Antragsbefugnis für die Abschiebehaft erhält. Auch das ist ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz. Und nicht zuletzt – ich glaube, das war uns allen in der Koalition ganz wichtig –: Dass die Bundespolizei an Flughäfen und Bahnhöfen angemessen untergebracht ist, so wie sie es verdient, ist wesentlich für die tägliche Arbeit der Polizei.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will ganz offen sagen: Natürlich hätten wir uns bei diesem hervorragenden Gesetz, das aus der Mitte dieses Bundestages gewachsen ist und den beiden Koalitionsfraktionen zu verdanken ist,

(Konstantin Kuhle [FDP]: Das ist eher geschrumpft!)

an verschiedenen Stellen durchaus gewünscht, dass wir noch einen Schritt weiter gegangen wären. Denn die Argumentation von Herrn Thomae beim vorherigen Tagesordnungspunkt war grottenfalsch,

(Stephan Thomae [FDP]: Ha, ha!)

und die von Herrn Grötsch war goldrichtig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und weil das so war, lieber Herr Grötsch, verstehe ich nicht, warum das, was beim Verfassungsschutz richtig ist,

(Stephan Thomae [FDP]: Ich habe Frau Esken zitiert! Was kann da falsch sein?)

bei der Bundespolizei in den wesentlichen Deliktsfeldern von schwerem Menschenhandel und lebensgefährdenden Schleusungen nicht richtig sein kann. Das kann man niemandem erklären.

(Beifall bei der CDU/CSU – Konstantin Kuhle [FDP]: Das kann doch nicht wahr sein! Das ist doch was ganz anderes! Das eine ist ein Nachrichtendienst, das andere ist eine Polizei!)

Deswegen wären wir an der Stelle tatsächlich noch einen Schritt weiter gegangen.

Es ist unterm Strich aber ein gutes Gesetz, mit dem wir auch die Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Bundespolizei zum Ausdruck bringen. Genau das hat sie verdient, und deswegen bitte ich um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Das Wort geht an Dr. Christian Wirth von der AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Personen

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7526443
Wahlperiode 19
Sitzung 233
Tagesordnungspunkt Bundespolizei
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