10.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 233 / Zusatzpunkt 15

Wiebke EsdarSPD - Aktuelle Stunde - Doppelbesteuerung von Renten

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Rentenbesteuerung begrüßen wir. Sie enthalten nämlich für diejenigen, die sich Sorgen gemacht haben, dass ihre Rente doppelt besteuert wird, wichtige und gleichzeitig gute Nachrichten. Die Vorrednerinnen und Vorredner haben es gesagt:

Erstens. Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass das aktuelle System der nachgelagerten Rentenbesteuerung verfassungsgemäß ist, und er hat die Klagen abgewiesen.

Zweitens führt die Übergangsphase, in der wir uns gerade befinden, bis dato nicht zu einer generellen Doppelbesteuerung der Renten.

Drittens. Allerdings könnte sich – auch das hat der BFH festgestellt – für zukünftige Rentenjahrgänge eine Zuvielbesteuerung ergeben, wenn die geltende Gesetzeslage nicht geändert wird. Für uns ist das ganz klar Handlungsauftrag, denn – zumindest da sind sich noch alle Fraktionen im Bundestag einig – eine Doppelbesteuerung von Renten in der Zukunft will niemand.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Sepp Müller [CDU/CSU])

Was ist also zu tun? Wenn wir uns diese Frage stellen, dann lohnt erst mal ein Blick zurück. Seit 2005 bauen wir das System der vorgelagerten Besteuerung ab, um zur nachgelagerten Besteuerung zu kommen. Auslöser war damals ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die bis dahin geltende vorgelagerte Besteuerung verfassungswidrig ist. Wir befinden uns momentan eben in dieser Übergangsphase, in der der Teil des Einkommens, der vorgelagert besteuert wird, abschmilzt und der, der nachgelagert besteuert wird, ansteigt. 2040 haben wir dann den Übergang erreicht, und die Pensionen von Beamten und die Renten sind gleichgestellt: Es gibt bei beiden die nachgelagerte Besteuerung.

Aus dieser Rentenreform hat sich ergeben, dass im Laufe der Jahre Sorgen und Klagen aufgekommen sind, da für bestimmte Fälle befürchtet wurde, es könnte zu einer doppelten Besteuerung kommen, also dass sowohl die Rentenauszahlung besteuert wird als auch schon das Einkommen während der Erwerbstätigkeit besteuert worden ist, aus dem die Einzahlungen geleistet wurden. Aber der Bundesfinanzhof hat nun auch festgestellt, dass es keine generelle doppelte Besteuerung gibt. Es ist auch bisher kein Fall bekannt, in dem es nachweislich dazu gekommen ist.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])

Wir wollen das aber regeln, sodass es auch in der Zukunft keine Fälle geben wird. Wir haben jetzt nach dem Wechsel des Vorsitzes des Senats beim BFH – das haben die Vorredner eben bei ihren Vorwürfen wohl nicht auf dem Schirm gehabt – erstmals richtig klare Berechnungsmethoden festgelegt. Anders als bisher dürfen wir den Grundfreibetrag, den Werbungskostenpauschbetrag und die Steuerfreistellung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen nicht in die Berechnung des steuerfreien Rentenanteils einbeziehen. Darum schaffen die Urteile jetzt Rechtssicherheit für Rentnerinnen und Rentner, für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und auch für die Verwaltung.

Wir sehen diesen Handlungsbedarf, aber wir sagen auch ganz klar: Gründlichkeit geht vor Schnellschuss. Darum ist es richtig, dass wir zunächst erst sicherstellen, in welchen Fällen es mit der neuen Berechnungsmethode zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Das Finanzministerium hat ja auch bereits angekündigt, ein BMF-Schreiben zur zeitnahen Überprüfung vorzulegen, aus dem hervorgehen wird, welche Doppelbesteuerung es theoretisch gegeben haben könnte und ob es unter den 140 000 Einspruchsfällen solche Fälle gegeben hat.

Für die Zukunft brauchen wir dann gesetzliche Maßnahmen. Auch dafür hat Olaf Scholz als Finanzminister angekündigt, dass wir direkt zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Steuerreform vorlegen werden, die nicht nur untere und mittlere Einkommen besserstellt, sondern auch gleichzeitig die Doppelbesteuerung von Renten in der Zukunft ausschließt. Das ist in meinen Augen, in unseren Augen der richtige Weg, weil wir als SPD für Respekt und Wertschätzung der Arbeit stehen und weil wir für Steuergerechtigkeit und die daraus geschaffene Vorsorge bis ins hohe Alter Sicherheit geben wollen.

Meine Damen und Herren, in dieser Legislatur ist das voraussichtlich meine letzte Rede. Darum ist es mir jetzt beim Abschluss noch ein Anliegen, all denjenigen an dieser Stelle zu danken, die überhaupt erst möglich machen, dass wir als Abgeordnete unser Mandat so ausüben, wie wir es ausüben, denjenigen, die jede Woche im Hintergrund für uns Termine koordinieren, die telefonieren, die recherchieren und vieles mehr. Für mein Team sind das Freddy, Pat, Marieke, Lukas, Silke, Anna, Aljoscha und Evin. Ich möchte euch Danke sagen, denn für mich ist nach dieser ersten Legislatur klar: Wir sind als Abgeordnete immer nur so gut wie das Team, das hinter uns steht.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion hat nun Johannes Vogel das Wort.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7526495
Wahlperiode 19
Sitzung 233
Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde - Doppelbesteuerung von Renten
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