Rita Schwarzelühr-Sutter - Atomgesetz, Entsorgungsfondsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zehn Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima zieht der Gesetzentwurf für ein Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes einen Schlussstrich unter die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen um den beschleunigten Atomausstieg.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Der war im breiten parlamentarischen Konsens beschlossen worden, und dieser Konsens wird immer noch von einer breiten Mehrheit der Gesellschaft getragen. Es freut mich ganz besonders, dass wir nun die Möglichkeit haben, den jahrzehntelangen gesellschaftlichen Konflikt um die Atomenergie zu befrieden.
Die Bundesregierung hat sich mit den vier betroffenen Energieversorgungsunternehmen auf einen finanziellen Ausgleich verständigt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Atomausstieg am 6. Dezember 2016 im Wesentlichen bestätigt, jedoch festgestellt, dass ein solcher Ausgleich erforderlich ist. Uneinigkeit herrschte zwischen den Beteiligten über das Wie und die Höhe des Ausgleichs. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten konnten nun beigelegt werden.
Die Energieversorgungsunternehmen verpflichten sich in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, sämtliche Klageverfahren zu beenden. Sie verzichten auf Klagen oder Rechtsbehelfe gegen die Ausgleichsregelung. Auch das internationale Schiedsgerichtsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland ist davon erfasst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist ein Meilenstein auf unserem konsequenten Weg zum Ausstieg aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie in Deutschland. Spätestens Ende 2022 werden die letzten Atomkraftwerke in Deutschland endgültig abgeschaltet sein. Unsere Arbeit ist damit allerdings noch nicht beendet. Für die verbleibende Laufzeit, für andere kerntechnische Anlagen und Tätigkeiten, wie Zwischenlager und Transporte, erhöhen wir mit dem Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes die Rechtssicherheit atomrechtlicher Genehmigungen. Der Gesetzentwurf für diese Novelle des Atomgesetzes hebt untergesetzliche Regelungen bei der nuklearen Sicherung auf eine formell-gesetzliche Ebene. Das schafft Rechtsklarheit. Zudem verankern wir den in jahrzehntelanger Rechtsprechung anerkannten atomrechtlichen Funktionsvorbehalt der Exekutive. So vermeiden wir verfassungsrechtliche Bedenken, die sich nach sehr sorgfältiger Prüfung des In-Camera-Verfahrens ergeben haben. Das haben wir wirklich sehr intensiv und sorgfältig geprüft. Mit dem wäre gerade auch für Klägerinnen und Kläger nichts gewonnen.
Die große Herausforderung für die Zukunft ist die Entsorgung. Daher beraten wir heute auch das Erste Gesetz zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes. Es soll der Anlagetätigkeit des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geben. Gleichzeitig soll der Fonds so eine höhere Rendite durch seine Anlagetätigkeit und einen höheren Abdeckungsgrad hinsichtlich der künftigen Entsorgungskosten erzielen können. Außerdem schaffen wir die Möglichkeit, auch solche Aufwendungen zu finanzieren, die künftige Entsorgungskosten vermeiden oder erheblich reduzieren können.
Mit diesen Gesetzentwürfen gehen wir wichtige Schritte, die den Atomausstieg vollenden.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Rainer Kraft für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7526503 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 233 |
Tagesordnungspunkt | Atomgesetz, Entsorgungsfondsgesetz |