10.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 233 / Tagesordnungspunkt 22

Markus HerbrandFDP - Abwehr von Steuervermeidung

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das hier zur Abstimmung stehende Gesetz sieht Maßnahmen gegen Personen und Unternehmen vor, die in Ländern wirtschaften, die auf einer speziellen EU-Liste, der sogenannten schwarzen Liste, geführt werden.

Vorweg eines, damit es auch ganz deutlich ist und es nicht zu Missverständnissen kommt: Das Ziel dieses Gesetzes – mehr Steuergerechtigkeit über die Staatsgrenzen hinweg – teilen wir, und zwar ohne jede Einschränkung. – Dennoch werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten. Dafür gibt es drei Gründe.

Erstens. Das angestrebte Ziel erreichen Sie, wenn überhaupt, nur mit einem Aufwand, der in keinem Verhältnis steht. Das ist auch keine exklusive FDP-Meinung, das haben auch zahlreiche Sachverständige in der Anhörung gesagt.

Zweitens. Es werden Geschäfte in den gelisteten Ländern grundsätzlich unter Generalverdacht gestellt, auch dann, wenn diese Geschäfte mit fragwürdigen Steuergestaltungen eigentlich überhaupt nichts zu tun haben.

Drittens. Auch in diesem Punkt sind wir nicht alleine. Es gibt erhebliche Kritik an dieser Liste der EU, die die Grundlage für den Maßnahmenkatalog bildet. Diese Liste bleibt weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Selbst das Europäische Parlament weist darauf hin, dass die Gebiete, die in der Liste genannt werden, nur für weniger als 2 Prozent – 2 Prozent! – der weltweiten Steuereinbußen verantwortlich sind und die Liste daher – Zitat – „kaum wirksam“ sei.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie gestatten mir abschließend noch einige Anmerkungen zu unserem Antrag „Datenschutz und Menschenrechte im Kampf gegen Steueroasen stärken“. Der automatische Informationsaustausch ist ein extrem wichtiger Bestandteil zur Bekämpfung von Steuervergehen im internationalen Bereich – worüber wir hier sprechen –, vermutlich wichtiger als die schwarze Liste der EU. Aber: Wir müssen dringend Maßnahmen ergreifen, damit dabei Mindeststandards bei Menschenrechten und Datenschutz eingehalten werden. Auch hier gilt: Der Zweck heiligt nicht immer alle Mittel.

Die vergangenen Jahre, unter anderem ein Hackerangriff auf die Finanzverwaltung in Bulgarien, haben deutlich gezeigt, dass wir hier noch lange nicht so weit sind, wie wir sein sollten. Ohne dass Unternehmen und Personen davon Kenntnis erlangen, werden deren Daten in Länder weitergegeben, von denen man nicht weiß, wozu sie diese Daten nutzen. Länder wie Saudi-Arabien, Russland und China, um nur drei ganz prominente zu benennen, halten sich nicht an Menschenrechte und Datenschutz. Regimekritiker leben dort mehr als gefährlich.

Dass selbst im Fall eines Hackerangriffs die davon betroffenen Unternehmen und Personen nicht informiert werden, kann nicht das Ende unserer Bemühungen um einen wirksamen, nachhaltigen und auch von allen akzeptierten Datenaustausch sein. Das Abkommen zum automatischen Informationsaustausch muss aus unserer Sicht daher dringend reformiert werden, um in diesen Bereichen Mindeststandards neu zu setzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Markus Herbrand. – Nächster Redner: für die Fraktion Die Linke Dr. Axel Troost.

(Beifall bei der LINKEN)

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Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7526526
Wahlperiode 19
Sitzung 233
Tagesordnungspunkt Abwehr von Steuervermeidung
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