10.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 233 / Tagesordnungspunkt 24

Christian Lange - Berufsrecht Anwälte, Steuerberater, Notare

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Vielen Dank. – Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen zwei wichtige Reformvorhaben zum anwaltlichen, steuerberatenden und notariellen Berufsrecht zur Abstimmung.

Zum einen werden im anwaltlichen und im steuerberatenden Berufsrecht erstmals kohärente, einheitliche rechtsformneutrale Regeln für alle Berufsausübungsgesellschaften geschaffen. Leitlinie für die Neugestaltung sind die Wahrung und die Stärkung der anwaltlichen Grundpflichten. Deshalb sieht der Entwurf vor, dass Berufsausübungsgesellschaften zukünftig selbst Anknüpfungspunkt für berufsrechtliche Regelungen werden. Diese Neuausrichtung trägt den veränderten Organisationsformen Rechnung und stellt das Berufsrecht auf eine zeitgemäße Grundlage.

Was bedeutet das konkret? Insbesondere die künftig mögliche interprofessionelle Zusammenarbeit mit anderen freien Berufen bietet der Anwaltschaft die Chance, spezialisierte, innovative Rechtsberatungsangebote zu machen und zu entwickeln, zum Beispiel die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Biologinnen und Biologen bei einer Beratung im Umweltrecht oder von Versicherungsmathematikern bei der Beratung zur betrieblichen Altersversorgung. Dies geschieht, ohne den Schutz der berufsrechtlichen Pflichten zu vernachlässigen; denn die berufsrechtlichen Pflichten werden zukünftig sowohl auf Gesellschafts- als auch auf Gesellschafterebene umfassend abgesichert.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU])

Ich meine, meine Damen und Herren, damit gelingt dem Gesetzentwurf die notwendige Balance zwischen dem Gemeinwohlbezug der anwaltlichen Aufgabe und der gebotenen Freiheit anwaltlicher und steuerberatender Berufe.

Zum anderen, meine Damen und Herren, schafft der Gesetzentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts wichtige Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hierzu gehören erweiterte Möglichkeiten der vorübergehenden Amtsniederlegung zum Zweck der Betreuung von Kindern, der Pflege von Angehörigen sowie zukünftig auch bei eigener Erkrankung, und es wird ein Teilzeitreferendariat in der juristischen Ausbildung geben.

Zudem – das finde ich ganz besonders wichtig – schafft der Gesetzentwurf die Rechtsgrundlage für die Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken. Hierdurch wird ein wesentliches Hindernis für rechtshistorische Forschungen zur Zeit des Nationalsozialismus beseitigt.

Weiterhin verankert der Entwurf die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht sowie dem DDR-Unrecht als obligatorischen Teil der juristischen Ausbildung. Meine Damen und Herren, dies sichert, dass Juristinnen und Juristen in Zukunft die Fähigkeit erwerben, das positive Recht und die Rechtspraxis kritisch zu reflektieren und die Ideologieanfälligkeit des Rechts und sein Missbrauchspotenzial zu erkennen. Ich finde, das ist überfällig.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU])

Meine Damen und Herren, Notare, Rechtsanwälte, alle rechtsberatenden Berufe haben Zukunft. Dafür sorgen diese beiden Gesetzentwürfe. Ich bitte Sie um entsprechende Zustimmung.

Meine Zukunft – Frau Präsidentin, Sie haben es erwähnt – wird nach sechs Wahlperioden freilich nicht mehr im Deutschen Bundestag sein. Nach 23 Jahren als Abgeordneter des Wahlkreises Backnang – Schwäbisch Gmünd sage ich Danke, zuallererst natürlich den Wählerinnen und Wählern aus meinem Wahlkreis, aber auch meiner Fraktion, der SPD-Fraktion, der ich über viele Jahre in verschiedensten Funktionen dienen durfte: als Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg, wo ich herkomme, oder viele Jahre als Parlamentarischer Geschäftsführer.

Wenn ich zurückblicke – das macht man ja bei der Gelegenheit –: Im Jahr 1998, als ich startete, war ein Thema, das mich immer begleitet hat, Transparenz, die Offenlegung von Nebeneinkünften von uns Abgeordneten oder das Lobbyregister. Ich war immer der Auffassung: Wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU])

Deshalb freut es mich, dass es jetzt tatsächlich dazu kommt. Freilich ist es bedauerlich – das zeigt auch die Erfahrung der letzten 23 Jahre –, dass es bei diesen ganzen vielen kleinen Fortschritten immer Skandale bedurfte. Das ist die dunkle Seite; das ist aber auch eine Tatsache, die nicht verschwiegen werden sollte. Das Gute aber daran ist, dass es sich lohnt, dicke Bretter zu bohren und beharrlich zu bleiben – das zeigt es –, auch wenn es 23 Jahre dauert, bis es Transparenz bei Nebeneinkünften gibt, bis ein Lobbyregister kommt. Ich finde: Das hat sich gelohnt.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU])

Die vergangenen acht Jahre durfte ich im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit drei Ministerinnen und Ministern zusammenarbeiten. Ich will ausdrücklich sagen: Es war mir eine Freude und Ehre. Ganz besonders möchte ich meiner Ministerin, dir, liebe Christine Lambrecht – dort sitzt sie –, für die hervorragende Zusammenarbeit herzlich danken, ebenso natürlich den Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitikern für die kollegiale Zusammenarbeit der letzten acht Jahre und – nicht zu vergessen – meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Backnang, aus Schwäbisch Gmünd und hier in Berlin.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher: Es gibt ein Leben nach dem Bundestag, und genau darauf freue ich mich.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Volker Münz [AfD])

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7526533
Wahlperiode 19
Sitzung 233
Tagesordnungspunkt Berufsrecht Anwälte, Steuerberater, Notare
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