Jörn KönigAfD - Anti-Doping-Gesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer auf den Tribünen und an den Bildschirmen! Wir von der AfD wollen unsere Sportler in jeder Hinsicht in einem fairen Wettbewerb unterstützen. Fair heißt natürlich auch, dass der Wettbewerb dopingfrei sein muss. Eine entscheidende weitere Wirkung ist, dass die Gesundheit der Sportler geschützt wird.
Nach fünf Jahren, so war es Beschlusslage, sollte das Anti-Doping-Gesetz überprüft werden. Das ist geschehen; vielen Dank an die Sachverständigen und an alle Kollegen im Sportausschuss! Das Ergebnis war, dass das vorhandene Anti-Doping-Gesetz aus dem Jahr 2015 ein wichtiger Schritt war, dem jetzt aber angesichts der Erkenntnisse aus der Evaluierung Verbesserungen folgen müssen. Leider sind es aus unserer Sicht zu wenige Verbesserungen. Zu den positiven Seiten:
Erstens. Doping ist ein Straftatbestand.
Zweitens. Die Staatsanwaltschaften erhalten Ermittlungsmöglichkeiten, die Sportverbände nun einmal nicht haben.
Drittens. Die Aufnahme einer Kronzeugenregelung speziell für den Sport, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt, ist eine echte Verbesserung, da klar geworden ist, dass die allgemeine Regelung aus dem Strafgesetzbuch für den Bereich der Dopingstrafbarkeit faktisch gar nichts gebracht hat.
Leider ist dies der einzige Punkt, um den das Anti-Doping-Gesetz ergänzt wird, und das reicht eigentlich nicht. Es wäre mehr drin gewesen. Sogar die Wissenschaftler, die die Evaluierung vorgenommen haben, warnen ausdrücklich davor – Zitat –, die Einführung einer Kronzeugenregelung als einen Gamechanger oder gar als ein allein maßgebliches Instrument zu betrachten.
In seiner jetzigen Form fasst das Gesetz die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Straftat immer noch zu eng. § 4 Absatz 7 Anti-Doping-Gesetz ist gemeint; danach reicht eine positive Dopingprobe für die Strafbarkeit allein nicht aus, das Gesetz fordert, dass der beschuldigte Sportler „Einnahmen von erheblichem Umfang“ – ein völlig unbestimmter Rechtsbegriff – aus dem Sport erzielt haben muss. Es müssen dann also Einkommensteuerbescheide vor Gericht ausgewertet werden.
Die zweite Einschränkung ist, dass das Gesetz nur für Sportler gilt, die bereits einem Testpool angehören, also einen bestimmten Kaderstatus haben. Das führt dazu, dass in ein und demselben Wettkampf Sportler starten können, wobei für die einen das Gesetz gilt, für andere aber nicht. Das ist natürlich völlig sinnfrei. Diese Regelung muss weg!
(Beifall bei der AfD)
Ein weiterer Punkt ist eine klarere Regelung zum Begriff „Fahrlässigkeit“. Die Wissenschaftler plädieren für eine Eliminierung der Fahrlässigkeitsstraftatbestände. In der Sportgerichtsbarkeit ist jeder Sportler zu hundert Prozent verantwortlich für das, was sich in seinem Körper befindet. Im strafrechtlichen Bereich, um den es hier geht, sagen viele Richter, dass das Gegenteil von Fahrlässigkeit, nämlich Vorsatz, oft nicht nachzuweisen ist.
Ich fasse zusammen: Weil der jetzige Gesetzentwurf besser ist als das bestehende Gesetz, werden wir zustimmen. Der Gesetzentwurf ist gut. Uns fehlen aber drei Punkte:
Erstens. § 4 Absatz 7 des Anti-Doping-Gesetzes ist ersatzlos zu streichen.
Zweitens. Der Begriff der Fahrlässigkeit muss besser definiert werden.
Drittens. Wir plädieren neben der Kronzeugenregelung auch für einen besseren Schutz von Whistleblowern.
Noch ein weiterer Punkt – hier sind aber die Bundesländer gefragt –: Es gibt bereits Anti-Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Solche Staatsanwaltschaften sollte es in allen Bundesländern geben.
Ganz zum Schluss: Viel Erfolg unseren Sportlern in Tokio bei den Olympischen Spielen und den Paralympics!
(Marianne Schieder [SPD]: Auch den Sportlerinnen! – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es sind auch Frauen dort!)
Bleibt gesund und kommt mit vielen Medaillen zurück!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege König. – Die geschätzten Kolleginnen Dagmar Freitag, SPD-Fraktion, und Britta Dassler, FDP-Fraktion, haben ihre Reden sportlich vorbildlich zu Protokoll gegeben.
Nächster Redner ist der Kollege Dr. André Hahn, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7526587 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 233 |
Tagesordnungspunkt | Anti-Doping-Gesetz |