Lothar MaierAfD - Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt vor allem auf drei Dinge: erstens Verbesserung der Schadensersatzansprüche von Verbrauchern, zweitens mehr Transparenz im Onlinehandel und schließlich Bußgeldvorschriften bei grenzüberschreitenden Verstößen, auch bei den anscheinend nicht totzukriegenden Kaffeefahrten.
Wir sehen die stark erweiterte Möglichkeit von Informationsvorschriften für Anbieter positiv. Es gibt im Gesetzentwurf umfangreiche Kataloge, die solche Informationsvorschriften auflisten und die auch geeignet sind, mehr Klarheit für die Rechtsprechung zu schaffen. Positiv ist sicher auch, dass das oftmals dubiose Influencer-Marketing in den Blick genommen wird.
Bei den Bußgeldern wird man feststellen können, dass der Gesetzentwurf dadurch einen Biss bekommen kann, dass Behörden in die Lage versetzt werden, umsatzabhängige Bußgelder zu verhängen. Deren Obergrenze erscheint uns aber zu hoch gegriffen. 4 Prozent vom Umsatz können existenzgefährdend sein. Der Sinn eines Bußgeldes muss sein, einen Missstand abzustellen, aber nicht, die Existenz desjenigen zu vernichten, der an diesem Missstand beteiligt war.
(Beifall bei der AfD)
Der Gesetzentwurf stellt einen Fortschritt dar. Wir stimmen daher zu.
Es stellt sich aber die Frage: Muss im Geschäftsleben eigentlich immer alles von oben herab durch Hard Law geregelt werden? Andere Länder mobilisieren viel effektiver die Selbstheilungskräfte ihrer Wirtschaft. Als Beispiel haben wir deshalb zu dieser Debatte die in angelsächsischen Ländern übliche Praxis der sogenannten Koregulierung dazugestellt, für die ich hier werben möchte.
Koregulierung heißt, Verbände der Wirtschaft, Verbraucherverbände und die für den jeweiligen Wirtschaftssektor zuständigen Behörden arbeiten gemeinsam Codes of Conduct aus. Deren Einhaltung durch die anbietende Wirtschaft wird überwacht durch die Behörden selbst, die bei Verstößen auch Sanktionen verhängen können. Diese reichen vom Entzug der Gütezeichen bis hin zu empfindlichen Geldbußen. So jedenfalls wird es gehandhabt in Großbritannien, in Australien, in Neuseeland, in Kanada und auch anderen Ländern, und zwar mit großem Erfolg.
Das Europäische Parlament und der Wirtschafts- und Sozialausschuss haben sich zum wiederholten Mal dafür ausgesprochen, dass die Koregulierung auch in Kontinentaleuropa Fuß fassen soll. Man hat zwar keine ausreichende Grundlage für Einzelermächtigungen in den EU-Verträgen gesehen; aber man hat die nationalen Parlamente dazu aufgerufen, aus eigener Initiative hier tätig zu werden und die Koregulierung in ihren Ländern einzuführen. Auch eine Reihe von prominenten deutschen Juristen – ich nenne hier etwa den Namen Wolfgang Hoffmann-Riem – haben sich schon vor Jahren dieser Forderung angeschlossen.
Ich denke, wir sollten da nicht länger abseitsstehen und glauben, dass obrigkeitliche Regelungen allein selig machend wären. Ich meine, eine Debatte zum Thema Koregulierung würde diesem Hohen Hause recht gut anstehen.
Die restlichen 15 Sekunden, Herr Präsident, schenke ich Ihnen.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege Professor Maier. Die schenken Sie nicht mir, sondern dem Hohen Haus.
Die Frau Staatsministerin Dorothee Bär für die Bundesregierung, die Kollegin Katharina Willkomm für die FDP, die Kollegin Petra Pau für die Fraktion Die Linke, die Kollegin Tabea Rößner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Kollege Professor Dr. Karl Lauterbach für die SPD und der Kollege Sebastian Steineke für die CDU/CSU-Fraktion haben ihre Reden zu Protokoll gegeben,
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7526610 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 233 |
Tagesordnungspunkt | Verbraucherschutz |