Lothar MaierAfD - Rechtsdienstleistungsmarkt
Noch mal meine Verehrung, Herr Präsident! – Im Markt für Rechtsdienstleistungen hat sich in den letzten Jahren eine Verschiebung der Gewichte ergeben. Neue Anbieter treten auf, mit den Rechtsanwälten konkurrierende Berufe ersetzen wachsende Teile dieses Marktes. Das erfordert eine Anpassung des rechtlichen Rahmens, die hier ja auch versucht wird.
Dass – wenn auch in übervorsichtiger Weise nach unserer Auffassung – die Möglichkeit von Erfolgshonoraren für Anwälte geschaffen wird und den Inkassodienstleistern bestimmte Informationspflichten auferlegt werden, ist zu begrüßen. Die im Gesetz gelisteten Befugnisse der Inkassounternehmen sind unseres Erachtens aber zu weit gezogen. Das extrem weite Verständnis des BGH von Inkassodienstleistungen legt den gesamten Bereich der außergerichtlichen Durchsetzung streitiger Forderungen in die Hände von Inkassounternehmen, während das Anwaltsmonopol nur noch die Abwehr solcher Ansprüche umfasst. In einem Kernbereich der Rechtsdienstleistungen wird damit das Anwaltsmonopol ausgehöhlt.
Für Verbraucher ist das umso problematischer, als mit der Durchsetzung von Forderungen verbundene komplexe rechtliche Fragen umfassend gebildete Volljuristen und nicht einfach nur das angelernte Personal der Inkassounternehmen erfordern. Anders ausgedrückt: Die Ausweitung des Tätigkeitsbereichs der Inkassounternehmen ist tendenziell mit einer Verminderung der Professionalität bestimmter Rechtsdienstleistungen verbunden.
Bei der Definition von Rechtsdienstleistungen sollte klargestellt werden, dass solche Angebote, die von vornherein auf gerichtliche Geltendmachung einer Forderung abzielen, nicht unter den Begriff einer Rechtsdienstleistung fallen. Damit bleibt das Anwaltsmonopol in solchen Fällen gewahrt, ebenso der damit korrespondierende Verbraucherschutz.
Was das Erfolgshonorar angeht, halten wir die Obergrenze von 2 000 Euro für viel zu niedrig und willkürlich festgesetzt. Sie sollte stattdessen, angelehnt an § 23 Nummer 1 Gerichtsverfassungsgesetz, bei 5 000 Euro liegen.
Allzu zaghaft sollte man an diese Neuerungen nicht herangehen, wenn man will, dass diese neuen Möglichkeiten auch tatsächlich genutzt werden.
So, Herr Präsident, jetzt schenke ich Ihnen noch etwas mehr Zeit als bei meiner vorherigen Rede.
Danke Ihnen allen.
(Beifall bei der AfD)
Herr Professor Maier, Sie wissen, ich bin für jedes Geschenk dankbar. – Der Kollege Dr. Jan-Marco Luczak, CDU/CSU-Fraktion, der Kollege Roman Müller-Böhm, FDP-Fraktion, der Kollege Friedrich Straetmanns, Fraktion Die Linke, die Kollegin Katja Keul, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Kollege Dr. Karl-Heinz Brunner, SPD-Fraktion, und der Kollege Sebastian Steineke, CDU/CSU-Fraktion, haben ihre Reden zu Protokoll gegeben,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7526619 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 233 |
Tagesordnungspunkt | Rechtsdienstleistungsmarkt |