10.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 233 / Zusatzpunkt 24

Roman ReuschAfD - Strafprozessordnung

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu später Stunde die Strafprozessordnung zu behandeln, zeigt den Stellenwert der Rechtspolitik in diesem Hohen Haus.

(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oah! Oah!- Marianne Schieder [SPD]: Ach Gott! Ach Gott!)

– Ja, ja.

Ein Teil des StPO-Entwurfs der Regierung ist die Änderung der die Dolmetscher betreffenden Rechtsvorschriften. Gegen diese rennen sie seit Bekanntwerden dieses Entwurfs Sturm, und die Dolmetscher tun dies zu Recht; denn Gegenstand der Änderung ist nicht nur die Einführung von bestimmten Ausbildungs- und Prüfungspflichten für künftige Dolmetscher, sondern innerhalb relativ kurzer Fristen soll dies auch für bereits seit Jahren und Jahrzehnten im Beruf befindliche Dolmetscher gelten. Das heißt also, ein Dolmetscher soll neben seiner Berufstätigkeit schnell mal eben ein Hochschulstudium erledigen oder Dolmetscherprüfungen ablegen – natürlich nach entsprechendem Unterricht und entsprechenden Studien.

Ich bin an sich fassungslos, wie man auf so eine Idee kommen kann. Da das überwiegend Selbstständige sind, fällt einem da sofort der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Die Vokabel „Bestandsschutz“ drängt sich doch förmlich auf die Lippen. Nichts davon steht hier drin.

Es gibt noch einen weiteren sehr nachteiligen Effekt. Viele ältere Dolmetscher werden sich das mit Sicherheit nicht mehr antun und nicht mehr für die Gerichte zur Verfügung stehen. Das wird große Probleme in der Strafgerichtsbarkeit und für die Asylkammern hervorrufen; das ist absehbar. Die werden große Schwierigkeiten haben, ihre Termine zu organisieren. Man muss dann irgendwelche Leute von der Straße „einfangen“ und mit Einzelverpflichtungen arbeiten. Das, was Sie in diesem Punkt anrichten, ist furchtbar. Sie werfen unserer Justiz Knüppel zwischen die Beine.

Das kann man nicht mitmachen. Wir sehen uns daher daran gehindert, diesem Gesetzentwurf so zuzustimmen, was schade ist; denn die übrigen Punkte sind durchaus teilweise sogar gut und mindestens vertretbar. Wir werden uns hier also enthalten, und den Rest meiner Redezeit schenke auch ich dem Publikum.

(Beifall bei der AfD)

Herr Kollege Reusch, Sie können gar nicht ermessen, wie glücklich Sie mich machen. – Der Kollege Axel Müller, CDU/CSU-Fraktion, der Kollege Dr. Jürgen Martens, FDP-Fraktion, der Kollege Friedrich Straetmanns, Fraktion Die Linke, und die Kollegin Canan Bayram, Bündnis 90/Die Grünen, haben ihre Reden zu Protokoll gegeben,


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7526622
Wahlperiode 19
Sitzung 233
Tagesordnungspunkt Strafprozessordnung
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