Stefan KeuterAfD - Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten hier zu nächtlicher Stunde das Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften – alles zusammengefasst.
Zunächst zur Grundsteuer. Wir erinnern uns: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im April 2018, also vor gut drei Jahren, die Vorschriften zur Ermittlung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die AfD-Fraktion hat sich im gesamten Beratungs- und Abstimmungsprozess immer ausdrücklich dafür eingesetzt, die Grundsteuer ganz abzuschaffen und stattdessen den Gemeinden ein Hebesatzrecht auf den kommunalen Anteil der Einkommensteuer einzuräumen. Damit wären die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzhoheit der Städte und Gemeinden weiterhin gewährleistet. Kommunen könnten dann ihren Bürgern erklären, warum der Hebesatz vor Ort ein anderer ist als beispielsweise in der Nachbargemeinde. Wir hätten uns die sehr langwierige Abstimmung mit den Ländern und den nun folgenden Verwaltungswahnsinn komplett sparen können, und wir hätten einen sinnvollen Beitrag geleistet zur Steuererhebung nach Leistungsfähigkeit.
Meine Damen und Herren, Wohnen ist ein Grundrecht und wird an anderer Stelle immer wieder subventioniert. Mit der Grundsteuer wird im Kern das Wohnen besteuert, und das halten wir weiterhin weder für leistungsgerecht noch für sinnvoll.
(Beifall bei der AfD)
Die Chance, anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes hier neue Wege zu beschreiten, wurde nunmehr für die nächsten Jahrzehnte leider vertan.
Die erste Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte erfolgt am 1. Januar 2022 – es ist also noch etwa ein halbes Jahr bis dahin – für die Hauptveranlagung ab 2025. Hierzu sind circa 1 Million Immobilieneinheiten nach den neuen Maßstäben und Regeln zu bewerten – ein völliger Irrsinn.
Jetzt fällt der Regierung nach deutlichen Hinweisen aus den Ländern auf, dass die beschlossene Grundsteuerreform so überhaupt gar nicht umsetzbar ist. Sie wurde zu hastig formuliert und zu kurzfristig vor dem Umsetzungstermin eingebracht. Die Steuerverwaltungen können das jetzt so nicht gewährleisten – und das trotz des nun wirklich sehr langen Beratungsvorlaufes von mittlerweile drei Jahren. Meine Damen und Herren, das ist ein Armutszeugnis für den Finanzminister Olaf Scholz, der offensichtlich noch von seiner Kanzlerschaft träumt.
(Beifall bei der AfD)
Träumen ist immer noch nicht verboten. Aber hier geht es um Steuergerechtigkeit und ein Steuersystem, das den Bürgern noch vermittelbar sein muss. Davon hat sich die Regierung leider meilenweit entfernt.
Da nützt auch eine vermeintlich großzügige Geste an die Länder nichts, den Kinderbonus von einmalig 150 Euro pro Kind zu erstatten. 1,3 Milliarden Euro werden aus dem Bundeshaushalt in die Haushalte der Länder und Kommunen verschoben. Das ist aus meiner Sicht eine rein taktische Maßnahme im Rahmen von politischen Zugeständnissen.
Zum Schluss komme ich noch auf die Änderungen im Forschungszulagengesetz. Hier wird die Definition des verbundenen Unternehmens geschärft, was der Rechtsklarheit dienen soll, und es wird ein gesondertes Feststellungsverfahren eingeführt. Dadurch soll die ordnungsgemäße Bearbeitung der Anträge sichergestellt werden, insbesondere wenn die Zuständigkeiten der Finanzämter für den Betrieb und die Forschungszulage auseinanderfallen.
Warum nicht gleich so? Warum muss erst ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz beschlossen werden, um es dann kurz vor Ende der Wahlperiode noch nachzubessern?
Dieses komplette Gesetzespaket bedurfte dann noch drei sogenannter Umdrucke, um selbst in Koalitionskreisen überhaupt erst mal mehrheitsfähig zu werden. Das sind kurzfristig noch hinterhergeschobene Änderungen aus dem Ministerium, die hier von den Koalitionsfraktionen eingebracht werden.
(Zuruf des Abg. Sebastian Brehm [CDU/CSU])
Das alles ist handwerklich schlecht gemacht. Man möchte sagen: Viel Murks zu Toresschluss! – Wir lehnen dieses Paket mit allen Umdrucken insgesamt ab.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege Keuter. – Die Kollegen Fritz Güntzler, CDU/CSU-Fraktion, Markus Herbrand, FDP-Fraktion, Jörg Cezanne, Fraktion Die Linke, Stefan Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen, und Sebastian Brehm, CDU/CSU-Fraktion, haben ihre Reden zu Protokoll gegeben,
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7526630 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 233 |
Tagesordnungspunkt | Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz |