11.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 234 / Zusatzpunkt 33

René SpringerAfD - Sorgfaltspflichten in Lieferketten

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren hier heute Morgen über das sogenannte Lieferkettengesetz. Worum geht es dabei? Mit dem Lieferkettengesetz will die Bundesregierung Unternehmen quasi staatliche Aufgaben übertragen. Sie sollen zukünftig innerhalb ihrer Lieferkette bei ihren Zulieferern und deren Zulieferern die Einhaltung von Umweltstandards, Menschenrechtsstandards und Sozialstandards durchsetzen – in der gesamten Lieferkette, weltweit.

Was Staaten und der internationalen Gemeinschaft in Jahrzehnten nicht gelungen ist, sollen deutsche Unternehmen nun richten. Am deutschen Wesen soll also wieder einmal die Welt genesen.

(Zuruf von der SPD: Nein! – Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Blödsinn!)

Meine Damen und Herren, wie sieht das eigentlich in der Praxis aus? Nehmen wir mal den Automobilzulieferer Continental. Er verfügt über 100 Produktionsstätten, hat 5 700 Lieferanten, und die wiederum haben Zulieferer. Insgesamt verbaut Continental 157 Milliarden Produktkomponenten. Diese werden in aller Welt unter verschiedenen Standards produziert, und diese Standards soll das Unternehmen nun im Blick behalten.

Wer das nicht schafft, diese im Blick zu behalten, dem drohen empfindliche Strafen; das wurde ja gerade schon erwähnt. Schlimmer noch: Über die eingeführte Prozessstandschaft ist es nun möglich, dass Gewerkschaften und NGOs in anderen Ländern Betroffene vor deutschen Gerichten vertreten können. Dass es dabei unter Umständen auch zu missbräuchlichen und medienwirksamen Klagen kommen kann, die deutschen Unternehmen schaden, wird hier komplett ausgeblendet.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, das ist ein schlechtes Gesetz für deutsche Unternehmen. Es ist ein schlechtes Gesetz für Deutschland. Es ist ein Gesetz, über das sich nur die Konkurrenz freut, und die freut sich gleich doppelt.

(Zuruf der Abg. Katja Mast [SPD])

– Hören Sie lieber zu! – Denn das Gesetz gilt nur für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland. Chinesische Staatsfirmen und die amerikanische Onlineplattform Amazon, die über rechtlich unselbstständige Zweigstellen in Deutschland Geschäfte machen, höre ich in der Ferne schon Beifall klatschen.

(Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Das Lesen von Gesetzestexten würde helfen!)

Das Institut für Weltwirtschaft warnt vor Konsequenzen, wenn dieses Gesetz eingeführt wird. Es warnt davor, dass deutsche Unternehmen abwandern, um ihre Wettbewerbsnachteile auszugleichen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das sind die Marktradikalen aus Kiel!)

Großbritannien und die Schweiz sind nicht weit entfernt. Das Institut warnt vor Arbeitsplatzverlusten und – damit einhergehend – vor sinkenden Steuereinnahmen.

Aber es passiert noch etwas anderes: Unternehmen würden sich aus Problemregionen zurückziehen, mit einer dramatischen Konsequenz: Die Lücken, die deutsche Unternehmen dort hinterlassen, werden dann von ausländischen Unternehmen gefüllt, von Unternehmen, die weniger Wert auf Menschenrechte, Sozialstandards und ökologische Standards legen. Die Folge wäre eine Verschlechterung der Menschenrechtslage in diesen Ländern.

(Beifall bei der AfD)

Ich sage Ihnen: Ein Gesetz, das zur Verschlechterung von Menschenrechtslagen führt, werden wir als AfD nicht unterstützen.

(Beifall bei der AfD – Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Das wäre mir neu, dass Sie sich für Menschenrechte interessieren!)

Wie immer bei der Bundesregierung wird im Gesetzentwurf geschrieben, es gebe keine Alternativen. Dabei gibt es die. Es gibt sogenannte Positivlisten, auf die man sich mit europäischen Partnern verständigen könnte. Darauf stünden dann Staaten und Unternehmen, mit denen das Handeln unproblematisch ist. Es gibt Negativlisten, auf denen Unternehmen stehen, mit denen man nicht handeln sollte, wo es ein Handelsverbot geben sollte. Die USA wenden das an. Es gibt auch das Instrument der Entwicklungszusammenarbeit: Entwicklungshilfe und wirtschaftliche Zusammenarbeit, um Staaten in ihrer Entwicklung zu helfen. Davon würden die Staaten profitieren, davon würden deutsche Unternehmen profitieren und nicht zuletzt Deutschland.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, zum letzten Punkt, zur Entwicklungszusammenarbeit, hat die AfD-Fraktion zwei Anträge meiner Kollegen Markus Frohnmaier und Dietmar Friedhoff vorgelegt. Ich bin mir aber sicher, dass Sie die Anträge ablehnen werden – nicht weil sie schlecht sind,

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch!)

sondern weil sie von der Alternative für Deutschland sind.

(Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Das ist doch das Gleiche!)

So ist das hier mit den sogenannten demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das hat mit Mehrheitsentscheidungen zu tun in einer Demokratie! Lesen Sie mal! Das ist gar nicht so kompliziert!)

Nächster Redner ist der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Dr. Gerd Müller.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7526653
Wahlperiode 19
Sitzung 234
Tagesordnungspunkt Sorgfaltspflichten in Lieferketten
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