Martin ReichardtAfD - Ganztagsförderungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lange hat es gedauert: Nun steht der Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zur Abstimmung, zwar erst ab dem Jahr 2026 stufenweise, aber immerhin. Die AfD begrüßt, dass Familien unterstützt werden sollen. Die AfD begrüßt, dass für Familien und Kinder Geld in die Hand genommen werden soll. Familien brauchen Unterstützung. Familien brauchen verlässliche Kinderbetreuung. Familien brauchen echte Wahlfreiheit. Der Rechtsanspruch ist überfällig.
(Beifall bei der AfD)
Aber die Regierung macht es sich bei der Finanzierung einfach. Dafür zahlen sollen überwiegend andere. Die Frage, ob die Bundesregierung überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für das Ganztagsförderungsgesetz besitzt, steht im Raum. 80 Prozent der Betreuung werden in Grundschulen geleistet. Man kann also schon diskutieren, ob dieser Rechtsanspruch nicht in die Schulgesetze der Länder gehört. Das funktioniert ja auch: Vier Bundesländer haben diesen Rechtsanspruch bereits eingeführt.
Ich frage die GroKo und die Grünen: Warum haben Sie nicht längst auf Länderebene diesen Rechtsanspruch bundesweit eingeführt? Seit Jahren, seit Jahrzehnten regieren Sie dort. Wir warten auch gespannt darauf, wann Ministerpräsident Kretschmann die Forderungen der Grünen hier im Bundestag im Baden-Württembergischen umsetzt. Schauen wir mal, wie weit dann die Forderungen von hier in der Realität ankommen.
Familien kommen aber bei dieser Regierung auch oft erst dann zum Zuge, wenn es vor allem der Wirtschaft nützt. Mit der Fachkräfteeinwanderung aus dem Orient hat es nicht ganz so geklappt.
(Ulli Nissen [SPD]: Das musste ja jetzt kommen!)
Um es mit Frau Göring-Eckardt zu sagen: Es sind noch mehr Leute gekommen, die unsere Sozialsysteme bereichern und sich dort wohlfühlen. Jetzt sollen Mütter herhalten und nach dem Willen der Regierung am besten Vollzeit arbeiten. Gut 1 bis 2 Milliarden Euro jährlich an Sozialleistungen und Steuern sollen Mütter demnächst also erwirtschaften – alles Geld, das hauptsächlich dem Bund zugutekommt.
An den 7,5 Milliarden Euro Investitionskosten beteiligt sich der Bund noch zur Hälfte, aber an den 4,5 Milliarden Euro Betriebskosten pro Jahr nur noch mit 20 Prozent. Den großen Rest bürdet man den Ländern und den Kommunen auf. Und von den 100 000 zusätzlichen Stellen für Betreuer, die noch gefunden und eingestellt werden müssen, spricht man am besten gar nicht. Das ist so nicht zielführend.
(Gabriele Katzmarek [SPD]: Dann haben Sie aber nicht zugehört!)
Länder und Kommunen ächzen unter der Lockdown-Krise, die ihnen diese Regierung eingebrockt hat. Länder und Kommunen ächzen immer mehr unter den Aufgaben, die ihnen der Bund aufbürdet. Wenn dieses Gesetz so verabschiedet wird, dann werden Familien vermutlich durch Grundsteuer- und Grunderwerbsteuererhöhungen den neuen Rechtsanspruch kräftig mitbezahlen. Dann gibt es halt für Paul und Sophie einen Ganztagsplatz, aber für Mama und Papa vielleicht eine kleinere Wohnung oder eben kein Häuschen im Grünen.
(Beifall bei der AfD – Gabriele Katzmarek [SPD]: Unsinn!])
Ein Kinderfreizeitbonus vor der Wahl. Das ist schön; das ist gut für die Kinder. Aber natürlich kann man da auch an Wahlgeschenke denken oder an Helikoptergeld, das zur Ankurbelung der Wirtschaft dienen soll.
Wir werden trotzdem dem Kitafinanzhilfenänderungsgesetz zustimmen und uns beim Ganztagsförderungsgesetz aus besagten Gründen enthalten. Die Bundesregierung lindert hier einen Teil der Folgen ihrer missratenen Lockdown-Politik, aber sie schafft immerhin Verbesserungen. Das muss man anerkennen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Das Wort hat der Kollege Marcus Weinberg für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7526702 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 234 |
Tagesordnungspunkt | Ganztagsförderungsgesetz |