11.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 234 / Tagesordnungspunkt 42

Dietlind TiemannCDU/CSU - Ganztagsförderungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ganztagsförderungsgesetz ist in der ersten Lesung als gesamtgesellschaftlicher Meilenstein bezeichnet worden; wenn wir die Reden heute ein bisschen zusammenfassen, dann kann man das schon so sagen. Viele haben nicht nur darauf gewartet, sondern aktiv daran mitgearbeitet. Wir sind froh, dass wir heute darüber abstimmen.

Ich möchte das Augenmerk auf den Bereich Bildung legen und ganz kurz zusammenfassen, was ich darunter verstehe: Bildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss zum Ziel haben, qualitativ hochwertig, vergleichbar und transparent zu sein. Ich gehe kurz auf die bildungspolitischen Aspekte der Ganztagsbetreuung ein: Wir haben die Definition des Deutschen Jugendinstituts eins zu eins übernommen, das heißt, Betreuung an allen Werktagen, acht Zeitstunden Schule und Betreuung pro Tag, definierte Schließzeiten, und – das ist aus meiner Sicht das Wichtigste – Einrichtungen brauchen eine Betriebserlaubnis oder müssen unter Aufsicht des Schulgesetzes stehen. Wichtig für mich ist die freie Wahl. Es geht um unsere Kinder und um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf; dabei müssen die Kinder immer im Vordergrund stehen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Marja-Liisa Völlers [SPD])

Dieses Qualitätsmerkmal, das ich eben ansprach, garantiert, dass der Rechtsanspruch in allen Bundesländern gleich umgesetzt werden muss. Das ist für sich ebenfalls ein Meilenstein; denn wie wir alle wissen, diskutieren wir nicht zu Unrecht über den Flickenteppich im Bildungssystem in den Bundesländern. Mit diesem Gesetz sind wir, glaube ich, einen Schritt weiter in die richtige Richtung – hochwertig, vergleichbar und transparent – gegangen. Dafür sind wir mit den Koalitionsanträgen auf die Länder und besonders auf die Kommunen zugegangen. Wir haben die Antragsfrist für die Bonusmittel verlängert – vieles wurde angesprochen –, nicht nur Neuinvestitionen, sondern auch Ausstattungsinvestitionen sind möglich. Wir erwarten eines: dass das Geld, das wir zur Verfügung stellen, auch wirklich bei den Trägern, bei den Kommunen ankommt. Das ist aus meiner Sicht ganz wichtig und hier noch mal hervorzuheben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich noch einen Gedanken herausstellen. Es geht darum, dass alle Akteure, die für den Ganztag verantwortlich sind, vor Ort zusammenarbeiten, dass es kein Stückwerk gibt, sondern dass alle in die gleiche Richtung arbeiten, um die beste Qualität zu sichern.

Ich will noch einen weiteren Gedanken ansprechen, der sich insbesondere aus den Gesprächen mit entsprechenden Trägern in den letzten Wochen herausgebildet hat, nämlich die Tatsache, dass die Qualität von Ganztagsschulen und Hortangeboten zu vereinheitlichen ist. Ich meine, dass das Thema Inklusion gerade auch in diesem Bereich eine große Rolle spielen muss. Die Anforderungen für Schulen sind definiert, im Hortbereich und bei der Ganztagsbetreuung haben wir noch Nachholbedarf.

(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, finde ich es richtig und wichtig, dass wir heute gemeinsam darüber abstimmen. Wir werden in unseren Kommunen, in den Ländern die Qualität, die wir für die freie Wahl der Ganztagsbetreuung wollen, gewährleisten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Marja-Liisa Völlers das Wort.

(Beifall bei der SPD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7526709
Wahlperiode 19
Sitzung 234
Tagesordnungspunkt Ganztagsförderungsgesetz
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