11.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 234 / Tagesordnungspunkt 43

Heribert HirteCDU/CSU - Geschlechtergerechtigkeit

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! # stayonboard, bleib dabei, in Führungsposition mit Familie. Das ist der zentrale Punkt, den wir auch in dem\n Gesetzgebungsverfahren geändert haben und wo wir ein bisschen, so hatte ich das Gefühl, die beiden Ministerinnen zum Jagen tragen mussten.

(Lachen und Widerspruch bei der SPD)

Worum ging es? Oder worum geht es? Drei Punkte möchte ich hervorheben – Nadine Schön hat es eben schon angesprochen –:

Der erste Punkt. Vorstände sind keine Arbeitnehmer, und deshalb mussten wir den Mutterschutz auf Vorstände erstrecken. Hier gibt es jetzt einen gesetzlichen Anspruch.

Der zweite Punkt. Es geht um Familie, es geht um die typischen Lebenssituationen in der Familie: Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit, Krankheit. Für diese Zeiten führen\n wir einen Anspruch ein, der nur noch durch wichtige Unternehmensgründe in den ersten drei Monaten infrage gestellt werden kann – ein riesiger Schritt nach vorne. Und für bis zu zwölf Monate\n führen wir eine Ermessenslösung ein, bei der gesagt werden kann: Auch da kann noch etwas für die Kompatibilität von Familie und Beruf getan werden. Wir gehen hier einen ganz großen Schritt\n nach vorne.

Ich möchte Verena Pausder, die oben auf der Tribüne sitzt und die auch ich begrüßen möchte, herzlich dafür danken, dass sie diese Initiative öffentlich groß unterstützt hat. Denn\n ich glaube, sonst hätten wir die breite Unterstützung des Hauses in diesem Punkte nicht gehabt. Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Natürlich geht auch mein Dank an die Ministerinnen; denn die gesetzestechnische Umsetzung auch dieses Ergänzungspunktes war nicht ganz einfach. – Alles Gute für die Zukunft auch\n bei dieser Gelegenheit!

Lassen Sie mich drei Punkte nennen:

Der erste Punkt. Es ist von vielen Praktikern aus dem Bereich der Unternehmensberatung gesagt worden: Das braucht es alles nicht; das kann man vertraglich regeln. – Aber es ist\n natürlich ein Unterschied, ob man eine gesetzliche Regelung hat, von der man ausgeht und die man dann modifiziert – auch für die durchaus regelungsnotwendigen Fälle, wo man sagt, man bleibt\n vielleicht teilweise dem Unternehmen erhalten –, oder ob man die Regelung erst erkämpfen muss.

Der zweite Punkt. Wir haben auch über die Frage nachgedacht: Braucht man eine solche Regelung auch für Aufsichtsräte? – Da haben wir gesagt: Nein, das braucht man nicht, weil\n Aktivitäten in Aufsichtsräten typischerweise Nebentätigkeiten sind.

Der dritte Punkt, über den wir nachgedacht haben, ist: Könnte man nicht eine Regelung des Ruhens einführen? – Da haben die Gesellschaftsrechtler aus dem Hause auch mich am Ende\n überzeugt: Wir sollten in der Systematik, die wir haben, bleiben: Widerruf der Bestellung und Neubestellung.

Das ist das, was wir gemacht haben: Ein gutes Gesetz! Und dafür bitte ich um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Zum Abschluss der Debatte hören wir Dr. Silke Launert von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/cvid/7526723
Wahlperiode 19
Sitzung 234
Tagesordnungspunkt Geschlechtergerechtigkeit
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