11.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 234 / Zusatzpunkt 16

Detlev SpangenbergAfD - Epidemische Lage nationaler Tragweite

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage ist das Thema. Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt laut § 5 Infektionsschutzgesetz vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“, weil – erstens – „die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht“ oder weil – zweitens – „eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet“, meine Damen und Herren.

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz und die damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen wurden untermauert mit Horrorbegriffen wie dem „Reproduktionswert R0“, mit der „Überlastung des Gesundheitswesens“, mit der Nichtverfolgungsproblematik der Infizierten, mit fehlenden Intensivbetten. Sie wissen, was jetzt kommt, nämlich der heutige Artikel aus der „Bild“-Zeitung: „Der große Betrug mit den Intensivbetten“. Wir von der AfD hatten dazu schon am 20. Mai eine Aktuelle Stunde angesetzt und hatten auf das Thema hingewiesen; aber in Ihrer unendlichen Arroganz haben Sie das natürlich weggewischt. Jetzt kriegen Sie es von der Presse um die Ohren gehauen. Mich persönlich freut das. Sehr gut!

(Beifall bei der AfD)

Sie hatten die epidemische Lage weiterhin mit hohen Inzidenzwerten sowie der notwendigen Herdenimmunisierung begründet, wobei dieser Begriff erst später als Lösungsziel formuliert wurde. Die Inzidenzwerte gaben die Grundlage für die massiven Grundrechtseinschränkungen, die bundesweit zu heftigen Protesten Anlass gaben und geben.

All diese Bemühungen, meine Damen und Herren, die teilweise für sich schon sehr strittig zu sehen sind, können eine Weiterführung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht begründen.

(Beifall bei der AfD)

Denn: Der R-Wert liegt konstant unter 1. Eine Überlastung des Gesundheitswesens ist nicht festzustellen. Die Nachverfolgung des Infektionsgeschehens bei Infizierten ist möglich. Die Intensivbetten sind lediglich zu 6 Prozent mit Coronapatienten belegt. Die geforderte Durchimpfung bewerten Sie selbst als positiv. Hinzu kommt der Dauerbrenner, der heute noch anhält: Die Sieben-Tage-Inzidenzwerte liegen teilweise weit unter 20, weit unter den im Gesetz verankerten Werten.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, wie begründen Sie also diese abenteuerliche Forderung der weiteren Beibehaltung der Einschränkungen der persönlichen Freiheiten? Jetzt müssen Sie was ganz Neues rausholen; das ist Ihnen auch gelungen. Interessant: Die Mutationen kommen jetzt dran. – Mit dieser Begründung ist es möglich, den Bürgern in Deutschland nach Belieben ihre Grundrechte, ihre persönliche Freiheit zu beschränken; denn die Gefahr von Mutationen – das wissen die Mediziner natürlich alle – ist jederzeit als Argument für Einschränkungen zu gebrauchen. Denn hier greift die Feststellung: Mutationen gab es schon immer, sie begleiten uns immer, und sie werden auch in Zukunft unser Leben mitbestimmen, also können wir immer Einschränkungen durchführen. Wunderbare Lösung!

(Beifall bei der AfD)

Als weiteres wichtiges Argument für die Beibehaltung der epidemischen Lage betonen Sie ständig die Notwendigkeit der Impfung. Vorhin hatten Sie erklärt, das klappt ganz gut. Trotzdem bemühen Sie das RKI in Ihrem Antrag, indem dort gesagt wird, dass Impfungen doch nicht als Weg für mehr Freiheit zu werten sind. Na, was sagen denn nun alle die, die geimpft worden sind? Die werden sich sehr freuen, wenn sie das lesen.

(Oliver Luksic [FDP]: Was für ein Quark!)

Die durch das Parlament festgestellten Fristen für die Beendigung der damit verbundenen Maßnahmen werden durch anlasslose Verlängerungen der Befristung der epidemischen Lage ad absurdum gestellt.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, es liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, dass mit dem Wegfall der Feststellung der epidemischen Lage auch rechtliche Einschränkungen wegfallen, wie notwendige Einreisebeschränkungen für Menschen mit Risiken für unsere Bevölkerung. Das ist aber nicht unser Problem. Es ist Ihre Aufgabe, dies zu regeln, ohne dass dafür die Begriffskeule einer epidemischen Lage mit all diesen Einschränkungen fortbestehen muss.

Ich komme zum Schluss. Sie haben viele Bürger dazu bewegen können, viele unsinnige, strittige Maßnahmen mitzutragen. Damit muss jetzt Schluss sein, endgültig und für alle Zeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke. – Das Wort geht an die SPD-Fraktion mit Sabine Dittmar.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7526729
Wahlperiode 19
Sitzung 234
Tagesordnungspunkt Epidemische Lage nationaler Tragweite
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