11.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 234 / Zusatzpunkt 29

Roman ReuschAfD - StPO - Wiederaufnahme zu ungunsten des Verurteilten

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „ Spät kommt Ihr – doch Ihr kommt!“, möchte ich den Koalitionären zurufen. Dieser Gesetzentwurf kommt spät. Man hätte ihn an sich schon vor rund einem Vierteljahrhundert haben müssen. Ungefähr so lange ist es nämlich her, dass der BGH das PCR-Verfahren im Rahmen der DNA-Untersuchung als zulässiges Beweismittel anerkannt hat. Seitdem haben wir diese Fälle – ich hatte so etwas auch in meinem Dezernat –, also dass man Taten, bei denen es einen Freispruch gegeben hat, an sich mit der neuen Technik aufklären könnte, vielleicht sogar schon aufgeklärt hat, aber gleichwohl nicht an den Täter herankommt, weil das Gesetz es nicht zulässt – ein unerträglicher Zustand, insbesondere für die Angehörigen, auch wenn es nicht alle Tage vorkommt.

Ich kann mich hier Herrn Dr. Fechner weitgehend anschließen. Der einzige Vorbehalt, den ich vielleicht noch habe, betrifft die Frage, ob man die Regelung wirklich so eng fassen muss. In der gegenwärtigen Fassung ist sie auch nicht auf bestimmte Taten beschränkt, sondern gilt letztlich ohne Einschränkung. Ob es verfassungsrechtlich geboten ist, das auf Mord zu beschränken, werden wir sehen.

Ich bin gespannt auf die Anhörung. Dem Grunde nach kann ich aber jetzt schon sagen: Wir werden dieses Vorhaben befürworten.

(Beifall bei der AfD – Friedrich Straetmanns [DIE LINKE]: Das sollte nachdenklich machen!)

Vielen Dank, auch für die Einsparung der Redezeit. – Das Wort geht an Dr. Jan-Marco Luczak von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7526809
Wahlperiode 19
Sitzung 234
Tagesordnungspunkt StPO - Wiederaufnahme zu ungunsten des Verurteilten
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