Nina WarkenCDU/CSU - Bericht 2. Untersuchungsausschuss – Maut
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird ja oft gesagt, dass Untersuchungsausschüsse das schärfste Schwert des Parlaments sind. In der Tat haben Untersuchungsausschüsse wirklich weitreichende Befugnisse, und die Ausübung dieser Befugnisse verlangt von den Abgeordneten ein gewisses Maß an Verantwortung. Wie allerdings Sie, liebe Kollegen der Oppositionsfraktionen, mit dieser Verantwortung umgegangen sind, war schon höchst bemerkenswert. Mit inhaltlicher Sachverhaltsaufklärung hatte dies meist wenig zu tun. Vielmehr waren das durchsichtige und parteipolitisch motivierte Wahlkampfmanöver. Ihnen schien es vom ersten Tag an nur um die Außenwirkung zu gehen, um mediale Aufmerksamkeit, darum, öffentlichkeitswirksam unbegründete Vorwürfe zu erheben.
(Lachen des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die sozialen Medien zu bedienen, zu twittern, schien Ihnen wichtiger zu sein als eine mühsame Ausschussarbeit. Das Ergebnis stand für Sie schon vor Beginn der Ausschussarbeit fest: Andreas Scheuer muss zurücktreten. – Und was haben Sie, werte Kollegen der Opposition, dem Minister nicht alles vorgeworfen! Diese Vorwürfe werden übrigens nicht besser, wenn man sie immer wiederholt. Sie werden auch nicht begründeter,
(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber auch nicht falscher!)
indem man sie als Sondervotum im Abschlussbericht niederschreibt; im Gegenteil.
Sehr geehrte Damen und Herren, uns war es wichtig, dass wir im Rahmen der Sachaufklärung im Untersuchungsausschuss einen Abschlussbericht erstellt haben, und dieser Abschlussbericht entlastet Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Der Ausschuss konnte durch seine umfangreiche und detaillierte Befassung mit dem Untersuchungsgegenstand zu Transparenz
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)
und insgesamt auch zu einer Versachlichung der Debatte beitragen.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da müssen Sie doch selber lachen! – Stefan Gelbhaar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie das immer wiederholen, wird es trotzdem nicht wahrer!)
Akribisch und mit enormem Aufwand haben wir in vielen, oft langen Ausschusssitzungen über 70 Zeugenvernehmungen und Befragungen von Sachverständigen vorgenommen. Dem Ausschuss wurden über 3 000 Aktenordner mit über 1 Million Blättern für seine Aufklärungsarbeit zur Verfügung gestellt. Und auch wenn es an der einen oder anderen Stelle bei der Herausgabe von Dokumenten hakte, so können wir doch insgesamt von einer guten Kooperation mit dem Ministerium und den beteiligten Stellen sprechen.
(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Minister hat zudem bereits vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses dem Verkehrsausschuss mehrmals ausführlich Rede und Antwort gestanden und umfangreiches Aktenmaterial vorgelegt.
Sehr geehrte Damen und Herren, dass Regierungs- und Oppositionsfraktionen in ihrer Bewertung der Ausschussarbeit zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen, ist für Untersuchungsausschüsse nicht außergewöhnlich. Aber bemerkenswert war schon, dass für Sie als Opposition das Ergebnis schon vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses feststand und Sie es immer und immer wieder verkündet haben. Es wird übrigens auch nicht besser, wenn man das immer laut herauskreischt, Herr Kollege Krischer; im Gegenteil.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ernsthaftigkeit, mit der dagegen wir die Untersuchungsarbeit geleistet haben, zeigt sich auch im Fazit des Abschlussberichts. Auch wir haben uns mit Kritik nicht zurückgehalten. Wir haben Kritik dort geübt, wo sie angebracht war. Das zeichnet eine seriöse Aufklärungsarbeit aus und zeigt auch unseren Aufklärungswillen, mit dem wir in den vergangenen eineinhalb Jahren die Arbeit im Ausschuss angegangen sind. In der Bewertung kommen wir ganz klar zu dem Ergebnis: Beim exekutiven Handeln ist nicht alles gut gelaufen; es sind Fehler gemacht worden.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach!)
Das haben wir auch klar benannt. Aber es gab eben kein vorwerfbares Fehlverhalten, und das ist für uns das Entscheidende. Wir haben beispielsweise deutlich kritisiert, dass vor Vertragsunterzeichnung die finanziellen Folgen einer Kündigung der Betreiberverträge nicht sorgfältig genug untersucht worden sind.
Ein Unterschied in der Ausschussarbeit war auch beim Umgang mit dem laufenden Schiedsverfahren erkennbar. Uns war es wichtig, die Interessen der Beteiligten im Verfahren zu wahren. Andere haben zum Ziel gehabt, den Betreiberparteien eine möglichst gute Ausgangslage zu verschaffen. Und auch wenn es manche vielleicht nicht verstanden haben: Es war nicht unsere Aufgabe – auch wenn das öfter wiederholt wurde –, die Höhe des Schadensersatzes oder überhaupt einen Anspruch der Betreiber festzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Ausschussarbeit insgesamt Revue passieren lassen, kommen wir zu dem Ergebnis, dass dem Ministerium und dem Minister weder in vergabe- oder haushalts- noch europarechtlicher Hinsicht nachweislich Rechtsverstöße vorzuwerfen sind. Die Beweisaufnahme zu den haushaltsrechtlichen Belangen hat gezeigt, dass das Handeln des Ministers vertretbar gewesen ist. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Zuschlagserteilung sowie für den Abschluss der Verträge vorgelegen haben. Und ja, an dieser Stelle gab es gegenteilige Rechtsauffassungen des Ministers, des Ministeriums und des Rechnungshofs. Doch aus unserer Sicht hat das Ministerium plausibel und auch nachvollziehbar argumentiert und dargelegt, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Mehrausgaben, die den Haushaltsansatz übersteigen konnten, nicht absehbar waren. Zudem hat auch die Anhörung der Sachverständigen überwiegend ergeben, dass die im Bundeshaushalt 2018 eingestellten Verpflichtungsermächtigungen eine ausreichende Rechtsgrundlage für den Vertragsabschluss darstellten. Wir hatten es hier nun einmal mit Rechtsfragen zu tun, und dass es da unterschiedliche Auffassungen geben kann, muss man akzeptieren, werte Kolleginnen und Kollegen.
In der Gesamtbetrachtung sind wir also zu dem Ergebnis gekommen, dass die vom Minister vor Unterzeichnung des Betreibervertrags zu treffende Abwägung der Vor- und Nachteile als vertretbares Exekutivhandeln zu bewerten ist. Es war ein Gesetzesvollzug vorzunehmen, es ging um die Gewinnung staatlicher Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe, und das Klagerisiko wurde für gering befunden. Mit dem Wissen zum damaligen Zeitpunkt hat der Minister nach bestem Wissen und Gewissen die Entscheidung zur Einführung der vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Infrastrukturabgabe treffen können.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: War alles super!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend noch ein herzlicher Dank an Udo Schiefner als Ausschussvorsitzenden für die gute Leitung und die gute Zusammenarbeit sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusssekretariats.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Stefan Gelbhaar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also was war jetzt der Fehler? Nach Ihrer Rede muss alles super gelaufen sein!)
Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Wolfgang Wiehle.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7530559 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 235 |
Tagesordnungspunkt | Bericht 2. Untersuchungsausschuss – Maut |