Alexander ThromCDU/CSU - Bericht 1.UA - Breitscheid-Platz-Attentat
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Opfer und Angehörige und Betroffene! Es ist gut und es ist uns eine Ehre, Sie heute hier zu haben, auch wenn es sicherlich erneut ein schwerer Gang für Sie gewesen sein muss. Denn kein Untersuchungsausschuss kann die Opfer wieder lebendig machen, kann Ihre Verletzungen an Körper und Seele heilen. Wir können mit Ihnen fühlen – das tun wir; wir nehmen an Ihrem Schicksal großen Anteil –; aber wir können vor allem unser jetziges Wissen aus dem Untersuchungsausschuss nutzen, um unnötiges Leid in Zukunft zu vermeiden.
Wie war die Situation 2016? Wir hatten in Deutschland viele Jahre oder vielleicht sogar Jahrzehnte eine weitgehende Liberalisierung und Öffnung in der Migrationspolitik hinter uns, und das durchaus in ganz verschiedenen Regierungskoalitionen und ‑konstellationen. Wir hatten 2015/2016 einen großen Strom von Menschen, die in Deutschland und in Europa Schutz suchten, und wir haben zu Recht diesen Menschen Schutz gewährt. Aber es waren auch manche dabei, die diese Situation für ihre perfiden Ziele missbrauchen wollten und missbraucht haben – der spätere Attentäter war einer davon.
Und ja – auch das gehört zur Wahrheit –, auf diese Situation damals, 2015/2016, waren unser liberalisiertes Ausländerrecht, unsere Migrationspolitik, unsere Behörden nicht vorbereitet. Deswegen hat es, auch als Konsequenz hieraus, ein Umsteuern gegeben. Wir haben in vielen Bereichen das Ausländerrecht – die Regularien und das Verfahren – geschärft und beschleunigt, beispielsweise hinsichtlich der Feststellung der Personen – es wurde schon erwähnt – in der Eurodac-Datei. Hätten wir gewusst, wer da aus Italien kommt, dann hätten wir die Gefährlichkeit früher und besser einschätzen können und es wäre nicht möglich gewesen, mit über zehn Alias-Identitäten in Deutschland herumzureisen.
Dies alles ist aufgrund vieler Gesetzesänderungen, zuletzt beim Ausländerzentralregister in der letzten Sitzungswoche, heute so nicht mehr möglich. Aber auch da haben nicht alle Fraktionen diesen Verbesserungen zugestimmt.
Unsere Ermittlungen haben auch gezeigt, dass beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung des ausreisepflichtigen Attentäters nicht konsequent genug war – damals durchaus kein Einzelfall –: zu wenig Konsequenz bei der Handhabung der durchaus gegebenen rechtlichen Möglichkeiten.
(Zuruf des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Heute hat sich hier eine Bewusstseinsänderung in der deutschen Politik ergeben. Auch da haben wir die Möglichkeiten geschärft, etwa durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz 2019. Herr Kollege Özdemir, wenn wir von Ihrer Auffassung, die Sie hier für die SPD dargestellt haben, damals schon gewusst hätten, dann hätten wir die Mitwirkungshaft, die Sie angesprochen haben, auch damals schon ins Gesetz schreiben können.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Faktenfrei!)
Es ist jedenfalls gut, dass es nun zu dieser Erkenntnis gekommen ist.
Wir haben auch festgestellt, dass wir Probleme bei der Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen unserer föderalen und gegliederten Staatsstruktur haben, zwischen Landeskriminalämtern, BKA, Nachrichtendiensten und Ausländerbehörden. Das hat zum Beispiel zu Fehleinschätzungen der Gefährlichkeit geführt und auch dazu, dass entsprechende Konsequenzen nicht gezogen wurden. Notwendige Entscheidungen werden jetzt beispielsweise im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum getroffen, nachdem eine bessere Zusammenarbeit, vor allem eine Steuerung, Protokollierung und Umsetzung beschlossen wurde.
Es hat sich aber auch gezeigt, dass wir durchaus strukturelle Probleme in unserer Sicherheitsarchitektur haben. Ich möchte ein Beispiel ansprechen: Wir haben einen Bundesverfassungsschutz, wir haben 16 Landesverfassungsschutzämter mit Leistungs- und Qualitätsunterschieden. Gerade die kleineren Bundesländer tun sich hier schwer – der Fall Mecklenburg-Vorpommern ist angesprochen worden, wo rechtswidrig und nachlässig gearbeitet wurde –, und deswegen kommt es zu unterschiedlichen Zonen der Sicherheit in Deutschland, was nicht sein darf.
Deshalb möchte auch ich noch mal ansprechen, dass wir uns, dass dieser Bundestag sich in der neuen Wahlperiode mit den Ländern zusammensetzen muss, gerade beim Thema Zusammenarbeit im Bereich Verfassungsschutz,
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bitte schön!)
um etwa den Vorschlag des früheren Innenministers Thomas de Maizière – er ist anwesend – aufzunehmen, den er in seiner Aussage im Untersuchungsausschuss noch mal konkretisiert hat, dass wir nämlich die Landesverfassungsschutzämter stärken müssen bzw. in einen Bundesverfassungsschutz überführen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und ja, wir müssen auch die Polizeien und den Verfassungsschutz stärken, sachlich und personell – das haben wir zum Großteil schon getan –, aber auch, was die technischen Möglichkeiten angeht, um zukünftig Anschläge effektiv verhindern zu können. Wir müssen Lehren aus dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz ziehen; aber wir dürfen diesen Fall nicht eins zu eins als Blaupause für den nächsten perfiden Terroranschlag nehmen; denn keiner von uns weiß, von wem, wo, wann und mit welchen Mitteln ein solcher Anschlag geplant oder gar ausgeführt wird. Deswegen dürfen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, den Blick nicht verengen. Wir dürfen nicht nur auf diese eine Fallkonstellation schauen und sagen, da wäre es nicht notwendig gewesen. Auch Sie müssen bereit sein, den Nachrichtendiensten, den Polizeien zusätzliche Befugnisse zu geben. Wir haben das vor Kurzem beim Verfassungsschutz mit der Quellen-TKÜ gemacht, und wir werden weiterhin für Onlinedurchsuchungen und die Speicherung von Verkehrsdaten eintreten.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Faktenfreier Vortrag, den Sie hier abliefern!)
Wir haben nach wie vor eine hohe Gefährdungslage; auch das hat der Verfassungsschutzbericht letzte Woche gezeigt: 574 Gefährder, über 28 000 Islamisten. Deswegen müssen wir schauen, dass wir diese aus dem Verkehr ziehen. Wenn wir sie nicht abschieben können, wenn wir sie nicht in Strafhaft, Abschiebehaft oder Sicherungsverwahrung nehmen können, dann müssen wir sie so gut wie möglich überwachen. Denn wer sich selbst zum Feind unserer freiheitlichen Lebensart, zum Feind unseres Staates erklärt, der kann keine Nachsicht erwarten. Wir müssen alles tun, um derartige Anschläge in Zukunft zu vermeiden.
Liebe Gäste, liebe Angehörige, ich danke Ihnen für Ihr Kommen. Es war uns eine Ehre, Sie hier zu haben. Alles Gute für die Zukunft!
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Fritz Felgentreu [SPD])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7530638 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 236 |
Tagesordnungspunkt | Bericht 1.UA - Breitscheid-Platz-Attentat |