Fabian JacobiAfD - Stiftungsrecht
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis vorgestern hieß der Gegenstand, den wir gerade verhandeln, noch „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“. Vorgestern im Rechtsausschuss gab es dann mehrere Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf, wobei unserer natürlich abgelehnt und derjenige der Regierungsfraktionen ebenso natürlich angenommen wurde.
(Zuruf von der SPD: Richtig so!)
Und da beginnt das Problem.
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Genau!)
Denn hinterher hieß der Gesetzentwurf auf einmal anders, nämlich „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“.
(Ulli Nissen [SPD]: Super!)
Was hat das Infektionsschutzgesetz mit dem BGB zu tun?
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Nichts!)
Nichts! Ist der Rechtsausschuss zuständig für das Infektionsschutzgesetz?
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Nein!)
Nein, ist er nicht. Konnte der Rechtsausschuss mitten im Gesetzgebungsverfahren einen neuen Gegenstand, für den er gar nicht zuständig ist, einfach an ein ganz anderes Gesetz drankleben?
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Nein!)
Nein, konnte er nicht, jedenfalls nicht nach unserer Geschäftsordnung, hat er aber trotzdem, oder vielmehr: CDU/CSU und SPD haben es mit ihrer Mehrheit halt so beschlossen.
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Unglaublich! Willkür! – Stephan Brandner [AfD]: Schiebung! – Zuruf der Abg. Mechthild Rawert [SPD])
Warum ist das ein Problem? Weil auf diese Weise das ordentliche Gesetzgebungsverfahren unterlaufen wird. Man umgeht die Einbringung als Gesetzentwurf und damit die erste Beratung hier im Plenum, man umgeht weiterhin die Beratung durch den eigentlich zuständigen Ausschuss, hier den Gesundheitsausschuss. Man vermeidet so auch unerwünschte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Nicht zu fassen!)
Während also Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, nicht müde werden, uns von der AfD fälschlich zu unterstellen, wir wollten parlamentarische Abläufe stören oder lächerlich machen,
(Zuruf der Abg. Ulli Nissen [SPD])
tun Sie hier selber: Was? – Eine gepflegte Verachtung für parlamentarische Verfahren lassen Sie hier schon erkennen.
(Beifall bei der AfD)
Was aber haben Sie uns nun im Rechtsausschuss untergeschoben? Sie wollen wieder mal das Infektionsschutzgesetz ändern. In dessen § 36 haben Sie bereits früher Verordnungsermächtigungen geschaffen. Danach kann die Regierung, solange eine sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht, bestimmte Maßnahmen verordnen, nämlich insbesondere, dass Menschen, die sich im Ausland in einem sogenannten Risikogebiet aufgehalten haben, bei ihrer Rückkehr nach Deutschland eine Coronaimpfung vorweisen oder sich einem Coronatest unterziehen oder auch sich in Quarantäne begeben müssen. Das ist alles mit Grundrechtseingriffen verbunden. Die Pflicht zur Duldung eines Tests etwa greift in die körperliche Unversehrtheit ein, und zur Quarantäne kann auch die Überwachung in der Wohnung gehören, also ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Einen weiteren Punkt Ihrer Verordnungen sieht übrigens auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sehr kritisch, nämlich dass man danach als Betroffener seine Gesundheitsdaten gegenüber privaten Transportunternehmen offenbaren muss.
(Zuruf der Abg. Mechthild Rawert [SPD])
Man kann nun darüber streiten, ob das Coronavirus all diese Eingriffe erforderlich macht, solange eine epidemische Lage in Bezug auf dieses Virus besteht. Jetzt aber wollen Sie diese Verordnungen auch dann weiter in Kraft lassen, wenn die epidemische Lage beendet ist. Eine epidemische Lage liegt nach der Definition im Gesetz vor, wenn die Einschleppung einer bedrohlichen Krankheit nach Deutschland oder die Ausbreitung einer solchen Krankheit droht. Im Umkehrschuss heißt das, dass dann, wenn diese Lage beendet ist, per definitionem eine Einschleppung oder Ausbreitung einer solchen Krankheit nicht mehr droht. Dann aber ist das weitere Aufrechterhalten pauschaler Grundrechtseinschränkungen nicht zu rechtfertigen.
(Beifall bei der AfD)
Wir lehnen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes daher ab.
Nun ist meine Redezeit um, ohne dass ich näher auf den eigentlichen Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens, nämlich die Reform des Stiftungsrechts, eingehen konnte. Wir wollen dieser Reform zustimmen und werden das in der getrennten Abstimmung der zweiten Beratung auch tun. In der Schlussabstimmung können wir aber nur einheitlich über beides abstimmen: das Stiftungsrecht und das Infektionsschutzgesetz. Da können wir dann halt nicht mehr zustimmen. Schade um das Stiftungsrecht. Es hätte Besseres verdient als Ihre Methoden.
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Peinlich!)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Uli Nissen und Mechthild Rawert [SPD])
Ich erteile das Wort zu seiner voraussichtlich letzten Rede im Deutschen Bundestag dem Kollegen Dr. Wieland Schinnenburg, FDP.
(Beifall bei der FDP)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
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Electoral Period | 19 |
Session | 236 |
Agenda Item | Stiftungsrecht |