Wieland SchinnenburgFDP - Stiftungsrecht
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von den Koalitionsfraktionen, beim Stiftungsrecht zeigen Sie, dass Sie durchaus wissen, wie Rechtsstaat geht. Ich frage mich nur, warum Sie beim Infektionsschutzgesetz dann nicht so handeln.
(Beifall bei der FDP)
Aber zunächst mal zum Stiftungsrecht. Stiftungen sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements, und deshalb unterstützen wir sie. Ich bin auch der Meinung, dass Ihr Entwurf an sich sehr klar in die richtige Richtung geht, Stichworte „bundesweite Rechtsvereinheitlichung“ und „zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung“. Genau das ist richtig. Das wollen wir als FDP auch. Leider ist es so, dass es in diesem Gesetzentwurf nach wie vor zwei Mängel gibt.
Erstens. Wir teilen die Auffassung des Bundesrates, dass der Datenschutz nicht ausreichend beachtet wurde. Meine Damen und Herren, in einem öffentlich zugänglichen Register haben nur die Daten etwas zu suchen, die unbedingt erforderlich sind, um die Sicherheit des Rechtsverkehrs sicherzustellen, aber kein einziges Datum mehr. Das ist falsch in Ihrem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP)
Der zweite Punkt: Wir teilen auch die Kritik vieler Sachverständiger, dass eine spezielle Klagemöglichkeit für Stiftungsorgane nicht ausreichend vorhanden ist, also kein ausreichend effektiver Rechtsschutz.
Wir haben also zwei Kritikpunkte. Dennoch ist eindeutig: Sie gehen in die richtige Richtung. Am besten finden wir, dass der Bundestag alle wesentlichen Fragen selber regelt. Vorbildlich! Da frage ich mich nur: Warum machen Sie es beim Infektionsschutzgesetz nicht genauso? Denn dort machen Sie das genaue Gegenteil, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD)
Bisher war es so, dass Sie die Möglichkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen für eine vorhandene Gefahr haben wollten. Jetzt wollen Sie Rechtsverordnungen erlassen können, obwohl nach Ihrer eigenen Ansicht eine epidemische Notlage gar nicht mehr vorliegt. Nicht einmal die Bundeskanzlerin findet einen Grund, warum man Grundrechte einschränken muss. Und trotzdem wollen Sie Rechtsverordnungen, meine Damen und Herren! Das ist mit der FDP ganz eindeutig nicht zu machen.
(Beifall bei der FDP)
Ich erläutere das mal mit leicht zugespitzten Formulierungen. Selbst wenn die Delta-Variante im Indischen Ozean versunken ist und selbst wenn Herr Lauterbach es nicht schafft, noch die Epsilon-Variante zu finden, wollen Sie immer noch die Grundrechte einschränken. Um im griechischen Alphabet zu bleiben: Das ist Omega, das ist das Allerletzte, meine Damen und Herren. So geht das auf gar keinen Fall.
(Beifall bei der FDP)
Es geht hier auch nicht um Kleinigkeiten. Es geht um schwerwiegende Grundrechtseingriffe. Es ist von Absonderung die Rede. Absonderung klingt einfach, tatsächlich ist das ein sehr weitgehender Freiheitseingriff. Den wollen Sie durch Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates erlassen. Meine Damen und Herren, das geht mit der FDP nicht.
(Beifall bei der FDP)
Wir Freie Demokraten sind gerne bereit, auch in der Sommerpause zu kommen, um möglicherweise dringend erforderliche Gesetzesänderungen zu beschließen. Wir machen aber nicht mit bei einer Einschränkung von Grundrechten ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat.
(Beifall bei der FDP)
Meine Damen und Herren, der Präsident sagte es schon: Das ist voraussichtlich meine letzte Rede vor dem Deutschen Bundestag. Es war mir eine große Ehre, vier Jahre lang die Interessen des gesamten Volkes zu vertreten. Ich erspare mir jetzt Dankesworte. Sie kennen das: Irgendeinen vergisst man immer, und dann gibt es Ärger. – Deshalb erlauben Sie mir, mit denselben Worten zu enden, mit denen ich vor knapp vier Jahren meine letzte Rede vor der Hamburgischen Bürgerschaft beendet habe. Die Worte lauteten damals wie folgt: Lassen Sie uns gemeinsam für die repräsentative Demokratie streiten. Sie ist nicht perfekt, aber alle Alternativen sind furchtbar.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der AfD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Die Abgeordneten der FDP erheben sich)
Alles Gute, Herr Kollege Schinnenburg. – Der nächste Redner für die Fraktion Die Linke ist der Kollege Friedrich Straetmanns.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7530751 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 236 |
Tagesordnungspunkt | Stiftungsrecht |