Hans-Peter Friedrich - Stiftungsrecht
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts.
Es liegen dazu mehrere Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf den Drucksachen 19/30938 und 19/31118, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 19/28173 in der Ausschussfassung anzunehmen.
Die Fraktionen AfD und Bündnis 90/Die Grünen haben beantragt, über den Gesetzentwurf getrennt abzustimmen, und zwar zum einen über die Artikel 9 und 10 – Infektionsschutzgesetz – und zum anderen über den Gesetzentwurf im Übrigen.
Ich rufe zunächst die übrigen Teile des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung auf, also ohne Artikel 9 und 10. Ich bitte diejenigen, die diesem Teil des Gesetzentwurfs zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das sind CDU/CSU, SPD, AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linke. Die übrigen Teile des Gesetzentwurfs sind damit angenommen.
Wir kommen jetzt zu Artikel 9 und Artikel 10 in der Ausschussfassung. Die Fraktion der AfD hat hier namentliche Abstimmung verlangt. Die Abstimmung erfolgt in der Westlobby. Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimme 30 Minuten Zeit.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Die Schriftführer sind alle da. Ich eröffne die namentliche Abstimmung über Artikel 9 und 10 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in der Ausschussfassung.
Die Abstimmungsurnen werden um 23 Uhr geschlossen. Das bevorstehende Ende der namentlichen Abstimmung wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7530754 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 236 |
Tagesordnungspunkt | Stiftungsrecht |