24.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 236 / Tagesordnungspunkt 22

Lothar MaierAfD - Verbraucherschutz bei Verträgen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „ Faire Verbraucherverträge“ steht auf der Verpackung dieses Gesetzes, und ich fürchte, es ist eine Mogelpackung. Der prätentiöse Titel dieses Gesetzes lässt vermuten, es handelt sich um eine umfassende Regelung des Rechts der Verbraucherverträge. Davon kann aber keine Rede sein. Es sind zwei, drei sicherlich wichtige, aber eben doch Einzelmaterien, die hier geregelt werden.

Nicht von ungefähr hat in der Anhörung dazu der Sachverständige Schmidt-Kessel wortwörtlich gesagt – ich zitiere ihn –:

Das Gesetz steht so in der Tradition … aufgeblasener Gesetzesbezeichnungen, die sich zwar politisch erklären, jedoch nicht als gute Legistik rechtfertigen lassen.

Der Kollege von Notz aus der Fraktion der Grünen hat das kürzlich noch ein bisschen griffiger dargestellt, als er an die Adresse der Justizministerin gerichtet sagte: Sie geben Ihren Gesetzen „beknackte Namen“. – Da ist was dran; zumindest in diesem Punkt hat er mal recht.

(Beifall bei der AfD)

Wenn wir uns die Einzelheiten der Regelungen anschauen – ich will nicht in die allgemeine Analyse gehen, sondern nur zwei, drei Dinge herausgreifen –, dann sehen wir da zunächst mal die sehr problematische Regelung der Laufzeiten der Verträge. Sie ist extrem kompliziert und nicht praxistauglich. Das bedarf unbedingt einer weiteren Veränderung und Verbesserung. Diese Regelung wirkt derart abschreckend, dass sich kaum jemand darauf stützen dürfte. Faktisch bleibt auch die Laufzeit von zwei Jahren erhalten; das hätte nicht mehr der Fall sein dürfen. Nehmen Sie etwa Telefonverträge: Die technischen Änderungen gehen so schnell, dass eine Laufzeitbindung von zwei Jahren für die Kunden nicht angemessen ist. Da würde schon der Markt selbst zu einer besseren Regelung führen.

Das Zurückdrängen der Telefonwerbung ist als Ziel unbedingt zu begrüßen. Es wird in diesem Raum kaum jemanden geben, der sich nicht regelmäßig darüber ärgert, dass er zum Zweck des Abschlusses von irgendwelchen Verträgen angerufen wird. Es ist sinnvoll, dass die Einwilligung des Verbrauchers und auch das Vorhalten von Dokumentationen darüber vorausgesetzt werden. Ich fürchte aber, es wird vonseiten der Anbieter sehr viele Ausreden geben, die man sich leicht ausdenken kann und die das Ganze dann weniger wirksam machen werden.

Nicht zu verstehen ist auch, warum die Regelungen nur für Energielieferverträge gelten sollen. Bei den Beratungsstellen, etwa der Verbraucherzentralen, ist festzustellen, dass im Vordergrund eben nicht die Energielieferverträge stehen, sondern die Telefonverträge. Warum überhaupt diese Einschränkung? Das wird nicht näher begründet, und es ist nicht nachzuvollziehen.

Bei dieser meiner letzten Rede im Deutschen Bundestag erlaube ich mir noch ein kurzes Wort zum Schluss – ich liefere Ihnen keinen tränenreichen Abschied, keine Sorge! –: Ich wünsche dem Deutschen Bundestag viele Reformen, an Haupt und Gliedern. Aber in dieser bescheidenen und späten Stunde begnüge ich mich auch mit einem bescheidenen Wunsch: Schön wäre es schon, wenn der Bundestag es schaffen würde, wenigstens die Aufschriften seiner Gesetze in bessere Übereinstimmung mit ihren Inhalten zu bringen.

Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen alles Gute.

(Anhaltender Beifall bei der AfD – Abgeordnete der AfD erheben sich)

Vielen Dank, lieber Professor Dr. Maier. Auch wir bedanken uns bei Ihnen für die Zusammenarbeit, und wir wünschen Ihnen persönlich alles Gute!

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7530797
Wahlperiode 19
Sitzung 236
Tagesordnungspunkt Verbraucherschutz bei Verträgen
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