24.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 236 / Tagesordnungspunkt 23

Enrico KomningAfD - Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Im internationalen E‑Government-Vergleich liegt Deutschland abgeschlagen auf Platz 25, auf europäischer Ebene lediglich im Mittelfeld. Laut dem sogenannten E‑Government Development Index des United Nations Department of Economic and Social Affairs ist die Entwicklung in Deutschland sogar rückläufig. Das ist bedauerlich; denn E-Government bedeutet nicht nur mehr Transparenz, sondern auch weniger Verbrauch von Steuergeldern, und beides, meine Damen und Herren, ist gut für die Bürger in Deutschland.

Transparenz ist aber nicht alles. Gerade hier in Deutschland besteht ein besonderes Bedürfnis nach Datenschutz – als Abwehr gegenüber einem übergriffigen Staat und gegenüber Staaten, die deutsches Know-how abgreifen und es ihrer eigenen Wirtschaft in die Hände spielen wollen. Transparenz und Datenschutz stehen daher in einem besonderen Spannungsverhältnis zueinander.

Dabei muss Maßstab für die Abwägung stets das Wohl des Bürgers, nicht aber die Bequemlichkeit des Staates sein; denn öffentliche Daten gehören den Bürgern, und damit haben sie auch einen Anspruch auf Zugang. Im Licht der letzten 15 Monate kann man nicht häufig genug daran erinnern, dass der Staat für die Bürger da ist, dass der Staat Dienstleister am Bürger ist und nicht umgekehrt.

(Beifall bei der AfD)

Die vorliegende Novelle des E-Government-Gesetzes, verbunden mit der Einführung des Datennutzungsgesetzes, geht aus Sicht meiner Fraktion, der AfD-Fraktion, in die richtige Richtung. Die Ausweitung der Pflicht zur Veröffentlichung von Daten auf Gebietskörperschaften und Hochschulen sowie auf öffentliche Unternehmen der Daseinsfürsorge schafft Transparenz für Bürger und für Unternehmen.

Aber Öffentlichkeit ist nicht gleich Öffentlichkeit. Man muss die Frage stellen, inwieweit mit deutschen Steuergeldern finanzierte Forschungsergebnisse von Forschungsinstituten oder Geschäftsgeheimnisse von staatlichen Unternehmen der weltweiten Konkurrenz preisgegeben werden sollen. Sollte es nicht auch ein auf die deutsche Öffentlichkeit beschränktes geistiges Eigentum geben? Deutschland darf nicht zur geistigen Melkkuh Chinas oder Amerikas werden!

(Beifall bei der AfD)

Und hier, meine Damen und Herren, finden wir, dass die bisherigen Absichtserklärungen im Gesetz nicht ausreichen. Das Gesetz müsste deshalb hier nachgeschärft werden.

Es ist, wie immer, noch schwierig, vorherzusagen, inwieweit Systeme mit künstlicher Intelligenz in die intimsten Bereiche der Bürger vordringen werden. Wir müssen aufpassen, dass die Ausweitung der Datenveröffentlichung das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger nicht verletzt, zum Beispiel dadurch, dass sich anonymisierte Daten durch den Einsatz von KI wieder einzelnen Personen zuordnen lassen, analog dem Prinzip der Rasterfahndung. Auch hier findet das Gesetz nach unserer Ansicht noch zu wenig Antworten.

Nach gründlicher Abwägung werden wir dem Gesetzentwurf und der Beschlussvorlage zustimmen, überwiegen die Fortschritte doch die Gefahren – verbunden aber, meine Damen und Herren, mit der Erwartung, dass hier noch einmal nachgelegt werden muss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke. – Die Kolleginnen und Kollegen Mohrs, Höferlin, Domscheit-Berg, von Notz, Wendt, Korkmaz-Emre und Knoerig geben ihre Reden zu Protokoll.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)

Ich schließe damit die Aussprache.

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7530800
Wahlperiode 19
Sitzung 236
Tagesordnungspunkt Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors
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