Thomas SeitzAfD - StGB - Nachstellungen, Cyberstalking
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zeit dieser Koalition ehemaliger Volksparteien mit einer verbrauchten Kanzlerin nähert sich zum Glück dem Ende. Leider blieb so viel unerledigt, dass Sie diese Debatte gleich für drei Gesetzesvorhaben ohne jeden inhaltlichen Bezug zueinander nutzen müssen. Und was heißt Debatte? Das ist nicht mal eine schlechte Simulation.
Beim Thema „Nachstellung und Cyberstalking“ gibt es sogar ein kleines Lob. Hier ist die Koalition doch ausnahmsweise einigen Kritikpunkten der Sachverständigen gefolgt. Offenbar sind Sie also doch nicht völlig beratungsresistent, sondern nur langsam im Verstehen. Oder liegt das vielleicht an der näher kommenden Bundestagswahl?
(Beifall bei der AfD)
So oder so: Die AfD Fraktion begrüßt es, dass im Änderungsantrag neben dem Ausspähen von Daten nun auch das Abfangen von Daten und die entsprechenden Vorbereitungshandlungen erfasst werden. Auch der Wegfall des Antragserfordernisses liegt im Interesse der Opfer.
Die Ausweitung des Schutzes der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ist ebenfalls überfällig und richtig. Wenn die Freierstrafbarkeit zukünftig auch leichtfertiges Handeln umfasst, ist dies unbedingt zu begrüßen. Diesem Gesetzentwurf werden wir zustimmen, weil es im Sinne der Opfer und im Sinne der Strafverfolgung ein richtiger Schritt ist.
Nicht zustimmungsfähig ist dagegen Ihr Gesetzentwurf rund um sogenannte Feindeslisten. Die vorgesehene Strafvorschrift gegen die Anleitung zu Kindesmissbrauch ist zwar sinnvoll. Aber der ideologisch gefärbte Tatbestand der „verhetzenden Beleidigung“ ist das Gegenteil, da absehbar einseitig angewandtes Gesinnungsstrafrecht. Aber das ist wohl Absicht. Wenn eine unschöne Bezeichnung für Nichtdeutsche als Volksverhetzung verfolgt wird, aber man umgekehrt Deutsche folgenlos als „Köterrasse“ bezeichnen darf, dann läuft etwas gehörig falsch.
(Beifall bei der AfD)
Die Einführung einer Strafnorm für das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten, geframt als „Feindeslisten“, ist Unrecht, das Sie zum Gesetz erheben. Denn mit dem Verweis auf § 86 Absatz 3 StGB sorgen Sie bewusst dafür, dass Aufrufe zu Gewalt und Outingaktionen straffrei bleiben werden, wenn sie nur dem Kampf gegen rechts dienen – und darunter verstehen Autonome und Antifa nun mal alle, die nicht mindestens linksradikal sind. Dass Linke, Grüne, SPD diese Gewalttäter schützen und fördern, ist verständlich. Aber dass die Kollegen von der Union dabei mitmachen, zeigt wieder einmal, wo das Rückgrat fehlt.
(Beifall bei der AfD)
Es gibt leider keinen verfassungsrechtlichen Auftrag, kriminelle Linksextremisten zu schützen.
(Zuruf der Abg. Leni Breymaier [SPD])
Komisch? Nein, richtigerweise sollten alle Extremisten, ungeachtet ihrer Couleur, gleichermaßen verfolgt werden.
(Christian Petry [SPD]: Was reden Sie für einen Quatsch!)
Als verfassungstreue Partei des Rechtsstaats
(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der SPD: Wer ist denn aus dem Staatsdienst geflogen?)
können wir diesen Gesetzentwurf nur ablehnen.
(Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD: Tätä! Tätä! Tätä!)
Natürlich stimmen wir sinnvollen Anträgen gegen Terror und Terrorpropaganda auch dann zu, wenn sie vom politischen Gegner kommen – die Verweigerung konstruktiver Parlamentsarbeit überlassen wir den Altparteien. Dem Entschließungsantrag der FDP zur Hamas können wir daher zustimmen.
Nun zum letzten Punkt: Kriminelle Handelsplattformen im Internet bekämpfen. Gute Idee, aber schlechte Umsetzung. Aus verfassungs- wie rechtspolitischer Sicht ist die überschießende Sanktionierung bedenklich. Dazu werden wir uns enthalten.
Beim Blick hier in die Runde weiß ich wie fast immer in den letzten vier Jahren nicht, was schlimmer ist: Ihr Unvermögen oder Ihr Unwille, das Richtige zu tun? Der fehlende Mut oder die fehlende Integrität?
(Lachen der Abg. Gabriele Katzmarek [SPD] – Christian Petry [SPD]: Vorsicht! – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich schenke Ihnen zum Abschied einen Spiegel!)
Was Sie beherrschen, ist die Einschränkung von Grundrechten, ganz besonders der Meinungsfreiheit.
(Gabriele Katzmarek [SPD]: Einschränkung der Meinungsfreiheit? Ich glaub’s ja nicht!)
Dissident und Straftäter, das wird in diesem Land mittlerweile oft synonym gedacht. Vor dem System Merkel war das für eine Demokratie noch undenkbar.
Kommen Sie bitte zum Ende.
Aber ich verspreche Ihnen eines: Sie haben die AfD vier Jahre lang verteufelt.
(Leni Breymaier [SPD]: Auf Wiedersehen! Tschüs! – Weitere Zurufe von der SPD)
Wir werden Ihnen auch die nächsten vier Jahre hier zur Hölle machen.
(Beifall bei der AfD)
Die Kolleginnen und Kollegen Fechner, Jung, Martens, Möhring, Bayram, Alexander Hoffmann und Dilcher geben ihre Reden zu Protokoll.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Ich schließe damit die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7530822 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 236 |
Tagesordnungspunkt | StGB - Nachstellungen, Cyberstalking |