25.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 237 / Tagesordnungspunkt 39

Albrecht GlaserAfD - Versteuerung von Übergewinnen, Investitionspflicht

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Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat will ich versuchen, mich mit dem sehr schmalen Antrag zu beschäftigen und nicht mit darüber hinausgehenden allgemeinen, welterklärenden Themen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich oben im Titel zunächst verlesen und dachte, da steht: Extraprofite von Kriegsgewinnlern. – Ich habe es zunächst für möglich gehalten, dass man dazu einen Antrag stellt; denn in der Tat gab es eine sogenannte Übergewinnsteuer in den USA, als sich die USA für den Eintritt in den Ersten Weltkrieg rüsteten. Um 1918 auf dem Kontinent aktiv zu werden, musste man 1917 schon ordentlich Waffen bauen, und da wurde tatsächlich ein progressiver Steuersatz in den USA eingeführt. Es war eine Riesenwaffenfabrik, und bei dieser Staatsnachfrage war völlig klar, dass in der amerikanischen Rüstungsindustrie Gewinne entstehen, bei denen man darüber nachdenken konnte, sie vielleicht abzuschöpfen. Das Gleiche galt auch für Großbritannien: Großbritannien hat 1915 mit diesem Thema angefangen und hat bis 1921 diese Extrasteuer erhoben. Die Franzosen haben es auch gemacht.

Aber zurück zu den Krisengewinnern – nicht zu den Kriegsgewinnlern. Ziffer 1 des Antrages sagt:

Außerordentliche, in Pandemiezeiten erzielte Gewinne von Unternehmen, die der inländischen Gewinnbesteuerung unterliegen, werden einer Übergewinnsteuer unterworfen.

Das löst natürlich in der Tat sofort die Frage aus: Bei welchen Gewinnen in der Coronazeit von welchen Unternehmen kann man sich vorstellen, dass sie als Übergewinne entstanden wären? Die Gewinne der Krankenhäuser vielleicht oder die der Lebensmittelindustrie, die zwar dieselben Leute wie sonst versorgt hat – wahrscheinlich mit ähnlichen Umsätzen, wenn man sie alle zusammenrechnet –, aber vielleicht in einem kürzeren Zeitraum.

(Zuruf der Abg. Nicole Gohlke [DIE LINKE])

Es fällt mir schwer – ich glaube auch, es kommt sonst keiner drauf –, jetzt Übergewinne zu identifizieren, mal davon abgesehen, dass sie natürlich nicht definiert sind. Was ist ein Übergewinn? Der Kollege Güntzler hat dazu alles gesagt; das will ich gar nicht wiederholen. Aber jeder, der etwas von Steuern versteht, würde so ähnlich argumentieren.

(Zuruf der Abg. Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Also ist Ziffer 1 schon für die Hasen.

Jetzt kommt die Ziffer 2:

Eine Quellensteuer auf die in Deutschland erwirtschafteten Umsätze von Digitalkonzernen, die ihre hierzulande erzielten Gewinne im Ausland erfassen, wird eingeführt …

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Quellensteuer auf hier erwirtschaftete Umsätze ist wahrscheinlich keine Ertragsteuer. Diese Frage taucht immer auf, wenn über das Thema Digitalsteuer diskutiert wird; denn man weiß nicht – auch die OECD nicht –, ob das eigentlich eine Umsatzsteuer oder eine Gewinnsteuer wird. Wenn es eine Umsatzsteuer wird, dann ist es in der Tat so, dass nur der Verbraucher sie trägt. Das heißt, die Ertragskraft des Unternehmens würde gar nicht getroffen.

Bei der Gewinnsteuer ist es so: Wenn beispielsweise Daimler Benz, dessen Sitz in Deutschland ist, in China Autos verkauft, dann werden die Gewinne, die aus diesen Umsätzen generiert werden, gottlob in Deutschland besteuert. Das gilt für VW do Brasil, für BASF und für viele andere. Es ist hochgefährlich, bloß weil die Amis tüchtige Digitalkonzerne haben, an dieser Schraube zu drehen und so zu tun, als sei der Ort des Unternehmenssitzes nicht der maßgebliche Ort für die Frage der Gewinnbesteuerung – natürlich in einer Konzernstruktur, die die Gewinne letztlich an den Ort des Konzernsitzes schleust.

Wir haben das im Finanzausschuss über Monate immer wieder diskutiert. Ich erinnere mich an einen früheren Ministerialdirektor – er ist dann in den Ruhestand gegangen –, der immer warnend gesagt hat: Hört auf, das Steuersubstrat umzudefinieren; dann wird Deutschland der Riesenverlierer sein. – Wir sind nun einmal Exportweltmeister. Wenn der Exportweltmeister zulässt, dass das Steuersubstrat nicht mehr am Ort der Unternehmenssitze hergestellt wird, sondern da, wo die Umsätze getätigt werden, dann wird das vor allem mit Blick auf China sehr interessant, weil die Chinesen dann Steuern auf die verkauften Autos deutscher Unternehmen erheben.

(Beifall bei der AfD)

Insofern, lieber Herr De Masi, spielen Sie wirklich weit unter Ihrem Niveau. Das kann überhaupt nicht funktionieren, was in Ihren Anträgen steht. Deshalb ist die Frage, was Sie sich dabei gedacht haben, dieses – das muss man schon so sagen – wirklich armselige und dünne Papier hier vorzulegen.

Noch abschließend: In der Tat ist es erstaunlich, dass Amazon zwar weltweit eine Umsatzexplosion hatte, nicht aber in Deutschland. Ich habe mir extra noch einmal die Zahlen angeschaut. Selbst wenn sie dort herankämen, kämen Sie nicht zu einer größeren Beute, die Sie so gerne machen würden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Fabio De Masi [DIE LINKE])

Vielen Dank. – Das Wort geht an Bernhard Daldrup von SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7530926
Wahlperiode 19
Sitzung 237
Tagesordnungspunkt Versteuerung von Übergewinnen, Investitionspflicht
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