25.08.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 238 / Tagesordnungspunkt 3

Thorsten FreiCDU/CSU - Epidemische Lage von nationaler Tragweite

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich eine eigentümliche Debatte, die wir hier führen, eine Debatte, die wir in der Art und Zielrichtung von den Oppositionsfraktionen schon in der Vergangenheit immer wieder gehört haben. Aber die Wahrheit ist doch, dass dieses Parlament sich intensiv um die Bewältigung der Covid-19-Pandemie kümmert – in gesundheitlicher, in sozialer, in wirtschaftlicher Hinsicht – und dafür auch die richtigen Rahmenbedingungen setzt. Es gab seit Ausbruch der Pandemie keine einzige Sitzungswoche, in der wir nicht Debatten zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie gehabt hätten. In der letzten Sitzungswoche im Juni hatten wir neun Debatten mit acht Stunden Dauer, wo wir wesentliche Fragen zur Bekämpfung der Pandemie beantwortet haben.

Und was folgt daraus? Natürlich sitzt das Parlament im Cockpit! Ich will gar nicht davon sprechen, wie viele Anträge hier im Parlament zu diesem Thema gestellt wurden. Wir haben seit Ausbruch der Pandemie 160 Gesetze dazu verabschiedet. Damit ist doch klar, dass der Bundestag die wesentlichen Entscheidungen trifft. Wir geben das im Bundesinfektionsschutzgesetz vor. Wir haben die Generalklausel im § 28a konkretisiert. Und wir haben dort, wo die Not groß war und es dringend und notwendig war, dass der Bund ganz konkrete Vorgaben macht, mit der Bundesnotbremse von April bis Juni die unmittelbaren gesetzlichen Voraussetzungen für die Eingriffsmaßnahmen geschaffen. In diesem Sinne frage ich Sie: Was wollen Sie eigentlich?

Im Übrigen: Wenn ich mir die Rede von Herrn Dahmen anhöre, dann habe ich den Eindruck: Er weiß schon ganz genau, was wir in den nächsten Tagen in den § 28a reinschreiben wollen. Genau so hört sich das an.

(Dr. Janosch Dahmen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wüsste ich gern! – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sollten Sie wissen!)

– Herr Dahmen, da kann ich Ihnen nur sagen: Hätten Sie der Rede der Kollegen meiner Fraktion und des Bundesgesundheitsministers zugehört, dann wüssten Sie das.

(Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)

Wir stellen heute den Antrag, die Fortgeltung der epidemischen Lage nationaler Tragweite erneut festzustellen. Es ist richtig, dass wir uns in diesem Moment die Situation anschauen und fragen: Erfordert es die Instrumentarien, die beispielsweise im § 28a enthalten sind? Und wir kommen zu der Antwort: Ja, diese Instrumentarien brauchen wir!

Der Auffassung sind im Übrigen nicht nur die Ministerpräsidenten. Der Auffassung sind auch alle 16 Gesundheitsminister. Und warum sind sie es? Weil wir in der Situation sind, dass wir eine vierte Welle haben. Wir haben derzeit eine Verdopplungszeit von elf Tagen. Es ist doch überhaupt nicht von der Hand zu weisen, dass wir in einer vierten Welle sind, deren Ende, Konsequenzen und Maßnahmen wir heute im Zweifel noch nicht absehen können.

Deswegen ist es richtig, dass wir die Instrumente, die wir für flexible Handlungsweisen brauchen, heute auf den Tisch legen. Da dürfen Sie nicht so tun, als ob die Feststellung der epidemischen Lage sofort ein Grundrechtseingriff wäre; das ist sie doch überhaupt nicht. Sie ermöglicht den Einsatz bestimmter Schutzmaßnahmen, und zwar dann, wenn erstens die Voraussetzungen des § 28a gegeben sind und wenn sie zweitens erforderlich, geeignet und angemessen sind; das ist jeweils zu prüfen. Das überprüfen im Übrigen auch die Gerichte. Deswegen verstehe ich hier manche Debattenbeiträge nicht, die haarscharf am Thema vorbeigehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Kollege Dobrindt hat es in seiner Rede sehr, sehr gut dargelegt: Wir haben heute eine andere Lage. Wenn Frau Dr. Rottmann sagt: „Das haben wir im letzten Herbst schon machen wollen“, dann muss ich sagen: Der letzte Herbst, das war eine andere Zeit. Im letzten Herbst gab es noch keine Impfungen. Heute haben wir die einhundertmillionste Impfdose verimpft. Das ist doch eine völlig andere Situation.

Im Übrigen wird immer wieder so getan, als ob in der Vergangenheit immer nur die Neuinfektionsinzidenz maßgeblich gewesen wäre. Schauen Sie doch mal ins Gesetz; da steht das Wörtchen „insbesondere“ drin. Natürlich waren auch andere Indikatoren maßgebend. Die Neuinfektionsinzidenz wird weiter wichtig sein; aber sie hat nicht mehr die gleiche Aussagekraft.

Deswegen sagen wir zu Recht: Die Frage der Hospitalisierung ist die entscheidende Kenngröße, wenn es darum geht, zu beurteilen: Ist unser Gesundheitswesen an der Belastungsgrenze oder nicht? Diese Grundfrage war schon immer die entscheidende. Heute, angesichts einer Durchimpfung von 60 bzw. 65 Prozent, wo viele Millionen Menschen vollständig geimpft sind, ist dies die Kenngröße, die uns hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Deswegen werden wir eine Änderung des § 28a vorlegen. Ich bin davon überzeugt: Die Kombination aus diesen Maßnahmen –

Kollege Frei.

– müsste jedem die Zustimmung zu unserem Antrag ermöglichen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht da nicht drin!)

Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Martina Stamm-Fibich das Wort.

(Beifall bei der SPD)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7531907
Wahlperiode 19
Sitzung 238
Tagesordnungspunkt Epidemische Lage von nationaler Tragweite
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