07.09.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 239 / Tagesordnungspunkt 2

Sabine DittmarSPD - Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021"

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Aufbauhilfegesetz beraten wir heute auch über wichtige Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Die parlamentarischen Beratungen der letzten Tage haben uns allen, Koalition und Opposition, viel abverlangt. Ich möchte aber unmissverständlich klarstellen: Das Beratungsverfahren war straff; es ist jedoch ordnungsgemäß durchgeführt worden. Herr Gesundheitsminister Spahn, wären Sie gleich der SPD gefolgt, hätte das parlamentarische Verfahren schon lange vor der Sommerpause geordnet begonnen und abgeschlossen werden können.

(Beifall bei der SPD)

Diese Randbemerkung vorweggestellt, möchte ich nun auf die wesentlichen Änderungen im Infektionsschutzgesetz eingehen.

In der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird das Auskunftsrecht von Arbeitgebern bezüglich des Coronaimpfstatus von Beschäftigten. Die einen fordern mehr; den anderen geht es zu weit. Wir erweitern mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aber aus gutem Grund den Kreis der Einrichtungen, in denen von den Beschäftigten eine Auskunft über den Coronaimpf- bzw. ‑immunstatus verlangt werden kann. Denn es war niemandem zu erklären, warum dies zum Beispiel in Krankenhäusern und in Arztpraxen seit langer Zeit selbstverständlich ist, in der ambulanten und stationären Pflege aber nicht.

(Beifall bei der SPD)

Kitas und Schulen jetzt ebenfalls mit einzubeziehen, ist für mich als Gesundheitspolitikerin angesichts der steigenden Infektionszahlen bei Kindern, die wir durch eine Impfung gar nicht schützen können, und bei Jugendlichen wirklich das Gebot der Stunde;

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Rudolf Henke [CDU/CSU])

denn dort, wo vulnerable und schutzbedürftige Menschen sehr nah zusammenkommen, muss in der Pandemie besondere Vorsicht gelten.

Für die Sicherstellung des Infektionsschutzes ist es sowohl für Beschäftigte als auch für die zu Betreuenden wichtig, dass der Arbeitgeber den Immunstatus kennt. Nur dann kann der Infektionsschutz im Betrieb sowohl für Beschäftigte als auch für die zu Betreuenden optimal sichergestellt werden.

Für die SPD ist es aber ganz klar: Gesundheitsdaten sind sehr sensible Daten. Sie unterliegen einem besonderen Schutz, und deshalb müssen Regelungen zur Offenlegung dieser Angaben die absolute, gut begründete Ausnahme sein.

(Beifall bei der SPD)

Meine Bürgerinnen und Bürger, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind noch mitten in der Pandemie. Allerdings hat die wohlvertraute Sieben-Tage-Inzidenz mit steigender Impfquote an Aussagekraft bezüglich der Belastung des Krankenhaussektors verloren.

Kollegin Dittmar, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder ‑bemerkung?

Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. – Es ist deshalb nur konsequent, für notwendige Infektionsschutzmaßnahmen stärker auf die Hospitalisierungsrate abzustellen. Sie wird der neue Leitwert. Die Inzidenz bleibt aber wichtiger Frühindikator, sowohl was die Infektionsdynamik als auch die Verteilung in den Altersgruppen angeht. Sie wird bei den Infektionsschutzmaßnahmen genauso wie die Impfquote oder Intensivbettenbelegung weiterhin berücksichtigt werden müssen. Konkrete bundeseinheitliche Schwellenwerte wird es allerdings nicht mehr geben. Diese können die Länder unter Berücksichtigung ihrer Versorgungskapazitäten künftig selbst festlegen.

Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, dass wir heute diese wichtigen Änderungen im Infektionsschutzgesetz vornehmen. Diese Regelungen sind ausgewogen, sie sind notwendig, und sie sind richtig. Aber ich sage auch: Besser noch als die Erfassung des Infektionsgeschehens ist es, die Covid-Infektion überhaupt nicht zuzulassen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Peter Boehringer [AfD]: Sieht Herr Drosten anders!)

Über 54 Millionen Menschen in Deutschland haben sich schon für eine Impfung entschieden – eine gute Entscheidung. Aber um sicher durch Herbst und Winter zu kommen, müssen sich noch mehr dafür entscheiden. Ich appelliere deshalb an alle Zögerlichen, Zweifler, Skeptiker: Setzen Sie sich noch einmal intensiv mit den Impfungen auseinander, sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihrer Ärztin! – Neue Studien zeigen erneut die Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe. In der Altersgruppe 18 bis 59 heißt das ganz konkret: 95-prozentiger Schutz vor Hospitalisierung, 97-prozentiger Schutz vor Intensivbehandlung, 100-prozentiger Schutz vor einem tödlichen Krankheitsverlauf. Also, lassen Sie sich impfen! Schützen Sie Ihr Leben und Ihr eigenes Umfeld!

Kollegin.

Herzlichen Dank. Und bleiben Sie gesund!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Rüdiger Lucassen für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7531983
Wahlperiode 19
Sitzung 239
Tagesordnungspunkt Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021"
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