07.09.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 239 / Tagesordnungspunkt 2

Johannes FechnerSPD - Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021"

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Einen starken Staat, der für die Bürger da ist, den zeichnet es aus, wenn er auch in Krisenzeiten wichtige Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger trifft. Genau das machen wir hier und heute. Wir beschließen wichtige, ganz konkrete Hilfen für die Hochwassergeschädigten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, und wir treffen ganz wichtige Entscheidungen, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Das zeigt eins ganz genau: Wir, die Politik, sind handlungsfähig. Wir kümmern uns um die Bürgerinnen und Bürger und treffen für sie die notwendigen Entscheidungen, so wie heute hier im Bundestag, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Norbert Kleinwächter [AfD])

Die schreckliche Hochwasserkatastrophe hat uns alle erschüttert, und natürlich müssen wir in der nächsten Wahlperiode ganz genau prüfen, welche Konsequenzen von Bund und Ländern, aber auch vor Ort in den Gemeinden und Kreisen für den Katastrophenschutz gezogen werden müssen. Klar ist auch, dass die 30 Milliarden Euro, die wir heute hier zur Verfügung stellen, für die Betroffenen eine ganz, ganz wichtige Hilfe sind.

Aber auch rechtspolitisch machen wir einiges, um gerade die Arbeitnehmer und die Unternehmen vor Ort zu unterstützen. Denn wenn Arbeitnehmer und Unternehmer ihr Hab und Gut verloren haben, dann sollen sie sich nicht auch noch um ihren Arbeitsplatz und ihren Betrieb Sorgen machen müssen. Deswegen ist es wichtig, dass wir als Alternative zum Gang zum Insolvenzgericht die Insolvenzantragspflicht aussetzen, und zwar bis zum 31. Januar 2022, um den Unternehmen Luft zu geben, wieder auf die Beine zu kommen. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD)

Kollege Fechner, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung aus der AfD-Fraktion?

Nein. Wir haben hier ein hohes Niveau in der Debatte, und das will ich nicht gefährden.

(Beifall bei der SPD – Lachen bei Abgeordneten der AfD)

Die Hilfen sollen auch direkt bei den Unternehmen ankommen und nicht dazu dienen, Forderungen von Altgläubigern zu bedienen. Wir haben daher geregelt, dass die Hilfen schnell ausgezahlt werden und dass sie vor allem nicht weggepfändet werden können, sondern den Betrieben zur Verfügung stehen, damit dort die Jobs, an denen ja allzu oft Familien hängen, gesichert werden. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Auch ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich ein ganz großes Dankeschön und meinen Respekt gerade den ehrenamtlichen Helfern in den Hochwassergebieten aussprechen. Es ist wirklich großartig, was dort geleistet wird. Einmal mehr reden wir im Bundestag nicht nur über das Ehrenamt und zeigen zu Recht unseren Respekt, sondern wir unterstützen gerade auch die Ehrenamtlichen in den Vereinen mit ganz konkreten Gesetzesänderungen, zum Beispiel heute hier. Ich finde es wichtig, dass wir die Regelung zur Onlinedurchführung von Mitgliederversammlungen für Vereine verlängern und viele weitere, scheinbar kleine, aber dann doch wichtige Verbesserungen und Erleichterungen für die Vereine heute hier beschließen.

(Beifall bei der SPD)

Ein großer Respekt für das Ehrenamt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind gerade im Vergleich mit den anderen Ländern, etwa in Europa, gut durch die Coronapandemie gekommen. Das haben wir engagierten Pflegekräften, Ärzten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern, aber vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken, die geduldig die – zugegeben einschneidenden -Coronamaßnahmen eingehalten und sich haben impfen lassen.

Aber gerade weil wir jetzt eine hohe Impfquote haben, können wir nicht nur allein auf den Inzidenzwert abstellen, wenn wir prüfen, ob eine so große Gefahr für die Bevölkerung besteht, dass die erheblichen Grundrechtseingriffe aus dem Infektionsschutzgesetz tatsächlich noch gerechtfertigt sind. Deswegen ist es gut, dass wir heute ganz klar regeln, dass vor allem die Hospitalisierungsrate, also die Auslastung in unseren Krankenhäusern, entscheidend dafür ist, ob es noch einschneidende Coronaschutzmaßnahmen braucht. Es ist gut, dass Herr Spahn und auch die Union – das will ich an der Stelle sagen – hier eingelenkt haben. Wir hätten das gern schon im November gemacht. Aber gut, dass wir heute hier die Abkehr vom Inzidenzwert als alleinigem Kriterium für die Coronaschutzmaßnahmen beschließen können.

Das zeigt, dass wir die Coronaschutzmaßnahmen daran ausrichten, dass die Grundrechte der Bürger geschützt sind und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingehalten wird. Vor allem dass alle wesentlichen Entscheidungen hier in der Volksvertretung, hier vom Bundestag getroffen werden, ist für mich eine ganz wichtige Feststellung, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD)

Sowohl die Coronapandemie als auch die Hochwasserkatastrophe – ich komme zum Schluss – haben uns gezeigt, wie wichtig ein starker Staat, ein starker Sozialstaat, ist. Ich glaube, mit diesen Gesetzesänderungen zeigen wir heute, dass wir handlungsfähig sind und uns um die Bürgerinnen und Bürger in der Krise kümmern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Detlev Spangenberg für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7531989
Wahlperiode 19
Sitzung 239
Tagesordnungspunkt Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021"
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