07.09.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 239 / Tagesordnungspunkt 2

Detlev SpangenbergAfD - Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021"

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon wieder wollen Sie die Bürger täuschen, indem Sie in ein zustimmungsfähiges Gesetz, nämlich das Fluthilfegesetz, schikanöse, grundrechtsfeindliche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes einfügen.

(Beifall bei der AfD)

Das haben Sie schon in anderen Fällen getan, zum Beispiel beim Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern im Mai 2021 und beim Gesetz zur Vereinfachung des Stiftungsrechts im Juli 2021. Es ist immer das gleiche Spiel. Die Oppositionsfraktionen sollen durch die Verknüpfungen von ganz unterschiedlichen Sachfragen gezwungen werden, Dinge anzunehmen, meine Damen und Herren, die die Oppositionsfraktionen gar nicht annehmen wollen. Das ist das Ziel, das Sie hier verfolgen.

(Beifall bei der AfD)

Diese unlautere Weise der Koalition ist schon parlamentarische Übung geworden; das muss ich leider sagen. Dazu kommt, dass Änderungsanträge der Koalition kurzfristig mittels eilends einberufener Ausschusssondersitzungen eingebracht werden, sodass sie nicht ausgewertet und beraten werden können. Dies widerspricht parlamentarischen Gepflogenheiten. So war es zum Beispiel auch bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am 2. September. Eine öffentliche Anhörung wird den Oppositionsfraktionen nach wie vor verweigert.

Zu den hier geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz im Einzelnen ist zu sagen: Durch § 28a Absatz 1 Infektionsschutzgesetz besteht jetzt über die Maskenpflicht hinaus die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises für die Inanspruchnahme von bestimmten Grundrechten. Das ist die Einführung der sogenannten 3-G-Regel. Meine Damen und Herren, es wird immer schlimmer in diesem Lande.

(Beifall bei der AfD)

Die Abkehr von den Inzidenzwerten als alleiniger Maßstab in § 28a Absatz 3 und die Einbeziehung von Versorgungskapazitäten bei der Beurteilung der Situation sind sinnvoll und entsprechen den Forderungen der AfD. Aber jetzt kommt es, meine Damen und Herren. In Absatz 7 kommt eine sehr bedenkliche Änderung – dies wurde schon angedeutet –: Hier wird nach Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Formulierung dahin gehend geändert, dass für die Bundesländer die Schwelle für Coronamaßnahmen herabgesetzt wird. Ehemals musste sich die Krankheit ausbreiten. Jetzt genügt schon die konkrete Gefahr einer Ausbreitung. Das ist ein Einfalltor für subjektiv festgelegte Grundrechtseinschränkungen, die jeder nach Belieben für sich verwenden kann.

(Beifall bei der AfD)

Eine weitere bedenkliche Änderung, und zwar in § 36 Infektionsschutzgesetz, ermöglicht den Arbeitgebern bestimmter Berufsgruppen, Arbeitnehmer nach ihrem Impfstatus zu befragen und entsprechend zu handeln. Da hat natürlich der Arbeitgeber eine wunderbare Möglichkeit, Unliebsame auf andere Stellen innerhalb des Unternehmens umzusetzen oder ganz hinauszuwerfen. Auch wenn es zurzeit nur bestimmte Berufsgruppen betrifft, meine Damen und Herren, sagen wir: Wehret den Anfängen! – So lauten auch zahlreiche Bürgerschreiben – diese haben Sie bestimmt auch bekommen –, zum Beispiel vom Deutschen Gewerkschaftsbund und von dem Datenschützer Ulrich Kelber, die hier wirklich große Bedenken äußern.

Die Verschärfungen bei der Einreise nach § 36 Absatz 10 – die 3-G-Regelung für Bürger aus dem Schengenraum, die Sie auch eingeführt haben – sind in dieser Form nicht nachvollziehbar, da ja alle europäischen Staaten ähnliche Coronamaßnahmen ergreifen. Ihre Aussage, meine Damen und Herren, die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibe unberührt, ist aus unserer Sicht eine leere Worthülse und spricht Hohn im Zusammenhang mit den Grundrechtseinschränken, denen Ungeimpfte unterworfen sind. Dies ist eines demokratischen Staates unwürdig.

Recht vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort hat der Kollege Stephan Stracke für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7531990
Wahlperiode 19
Sitzung 239
Tagesordnungspunkt Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021"
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